Sparpolitik verletzt Grundrechte von Schmerzkranken
Verfasst: 12.03.2008, 17:15
Resolution des Deutschen Schmerztags:
Sparpolitik verletzt Grundrechte von Schmerzkranken
In einer Resolution des Deutschen Schmerz- und Palliativtages erklären rund 2.000 Schmerzforscher, Ärzte, Schmerztherapeuten und Angehörige der Heil- und Pflegeberufe, dass die jüngsten Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in eklatanter Weise verletzen.
12.03.08 - Stark wirksame Schmerzmittel (Opioide) dürften nicht einer Austauschpflicht durch den Apotheker infolge von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern unterliegen, heißt es in der Resolution.
Ebensowenig vertretbar sei unter wissenschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten eine rein ökonomisch motivierte Verpflichtung zur Umstellung von stark wirksamen Opioiden auf Morphin.
Seit April 2007 können Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern durch Rabattverträge Preisnachlässe aushandeln. Schließt der Arzt es nicht ausdrücklich auf dem Rezept aus - was nach dem Willen des Gesetzgebers die Ausnahme sein sollte -, muss der Apotheker ein Präparat abgeben, mit dessen Hersteller die Krankenkasse des betroffenen Patienten einen Rabattvertrag geschlossen hat.
Aus diesen Gründen erhalten Patienten statt ihrer vertrauten Medikamente Generika - Arzneimittel, die den gleichen Wirkstoff in gleicher Dosierung enthalten wie ein Originalpräparat, aber billiger sind. Diese Regelung gilt auch für stark wirksame Opioide der WHO-Stufe III zur Behandlung stärkster Schmerzen.
Haftung kann nicht auf den Apotheker übergehen
Jeder Austausch von Betäubungsmitteln, so die Experten, erzeuge neue Risiken, die denjenigen einer Neueinstellung entsprechen. Diese Haftung könne unter keinen Umständen auf den Apotheker übergehen: "Die Haftung verbleibt beim Arzt."
Selbst bei gleicher Substanz und Substanzmenge unterschiedlicher Präparate bestünden für den Patienten spürbare Unterschiede. "Die Bedeutung dieser Unterschiede belegt die weltweit erste und einzige Untersuchung (von PD Dr. Michael Überall) zur Auswirkung von Umstellungen stark wirksamer Opioide an 424 Patienten", so die Experten.
Signifikante Schmerzzunahme nach Umstellen der Therapie
Bei dieser Untersuchung war für 85 Prozent der zuvor gut eingestellten Patienten die Umstellung mit einer signifikanten Schmerzzunahme und gravierenden Beeinträchtigung der Lebensqualität verbunden. Die immer wieder aufgestellte Behauptung, eine Umstellung auf wirkstoffgleiche Medikamente sei problemlos, sei in keiner einzigen Untersuchung belegt.
Daher fordern die Unterzeichner der Resolution, dass stark wirksame Opioide der WHO-Stufe III zur Therapie starker Schmerzen nicht einer Austauschpflicht aus ökonomischen Gründen unterliegen dürften. Diese Austauschpflicht ist in einem Rahmenvertrag zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband festgelegt.
me / Quelle: ProScience
Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 23.htm&n=1
Sparpolitik verletzt Grundrechte von Schmerzkranken
In einer Resolution des Deutschen Schmerz- und Palliativtages erklären rund 2.000 Schmerzforscher, Ärzte, Schmerztherapeuten und Angehörige der Heil- und Pflegeberufe, dass die jüngsten Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in eklatanter Weise verletzen.
12.03.08 - Stark wirksame Schmerzmittel (Opioide) dürften nicht einer Austauschpflicht durch den Apotheker infolge von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern unterliegen, heißt es in der Resolution.
Ebensowenig vertretbar sei unter wissenschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten eine rein ökonomisch motivierte Verpflichtung zur Umstellung von stark wirksamen Opioiden auf Morphin.
Seit April 2007 können Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern durch Rabattverträge Preisnachlässe aushandeln. Schließt der Arzt es nicht ausdrücklich auf dem Rezept aus - was nach dem Willen des Gesetzgebers die Ausnahme sein sollte -, muss der Apotheker ein Präparat abgeben, mit dessen Hersteller die Krankenkasse des betroffenen Patienten einen Rabattvertrag geschlossen hat.
Aus diesen Gründen erhalten Patienten statt ihrer vertrauten Medikamente Generika - Arzneimittel, die den gleichen Wirkstoff in gleicher Dosierung enthalten wie ein Originalpräparat, aber billiger sind. Diese Regelung gilt auch für stark wirksame Opioide der WHO-Stufe III zur Behandlung stärkster Schmerzen.
Haftung kann nicht auf den Apotheker übergehen
Jeder Austausch von Betäubungsmitteln, so die Experten, erzeuge neue Risiken, die denjenigen einer Neueinstellung entsprechen. Diese Haftung könne unter keinen Umständen auf den Apotheker übergehen: "Die Haftung verbleibt beim Arzt."
Selbst bei gleicher Substanz und Substanzmenge unterschiedlicher Präparate bestünden für den Patienten spürbare Unterschiede. "Die Bedeutung dieser Unterschiede belegt die weltweit erste und einzige Untersuchung (von PD Dr. Michael Überall) zur Auswirkung von Umstellungen stark wirksamer Opioide an 424 Patienten", so die Experten.
Signifikante Schmerzzunahme nach Umstellen der Therapie
Bei dieser Untersuchung war für 85 Prozent der zuvor gut eingestellten Patienten die Umstellung mit einer signifikanten Schmerzzunahme und gravierenden Beeinträchtigung der Lebensqualität verbunden. Die immer wieder aufgestellte Behauptung, eine Umstellung auf wirkstoffgleiche Medikamente sei problemlos, sei in keiner einzigen Untersuchung belegt.
Daher fordern die Unterzeichner der Resolution, dass stark wirksame Opioide der WHO-Stufe III zur Therapie starker Schmerzen nicht einer Austauschpflicht aus ökonomischen Gründen unterliegen dürften. Diese Austauschpflicht ist in einem Rahmenvertrag zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband festgelegt.
me / Quelle: ProScience
Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 23.htm&n=1