Arztrufzentrale auch für Hör- und Sprachbehinderte erreichbar
Düsseldorf, 21.02.2008 – Auch Hör- und Sprachbehinderte können mit der Arztrufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Kontakt aufnehmen. Unter der Nummer 0203 5706 444 ist die Zentrale per Fax erreichbar, falls ein Arzt benötigt wird. Kommt ein solches Telefax an, werden die Mitarbeiterinnen durch ein lautes akustisches Signal aufmerksam gemacht. Sie können in den sprechstundenfreien Zeiten dann auch Gehörlosen und Sprachbehinderten den Kontakt zu den diensttuenden Ärztinnen und Ärzten vermitteln.
Der oder die Hilfesuchende sollte dazu unbedingt auch folgende Angaben faxen:
-- die eigene Adresse (Wohnort, Straße, Hausnummer)
-- kann eine Praxis aufgesucht werden? (Ja/Nein)
-- die eigene Fax-Nummer
Falls nötig, sendet die Arztrufzentrale ein Fax zurück, mit dem weitere Informationen abgefragt werden.
Die nordrheinweite Arztrufzentrale koordiniert die Notfalleinsätze außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Ist ein Hausbesuch notwendig, erhält der diensthabende Arzt den Einsatz mit allen notwendigen Angaben direkt von der Arztrufzentrale. Wenn kein Hausbesuch nötig ist, erfahren die Patienten, wo die nächste Notfallpraxis oder der Sitz des diensthabenden Arztes ist.
Die Zentrale ist unter der Nummer 0180 5044 100 (14 Cent pro Minute) auch telefonisch erreichbar:
Samstag, Sonntag und an Feiertagen rund um die Uhr Montag,
Dienstag und Donnerstag 18 bis 8 Uhr (am nächsten Tag)
Mittwoch und Freitag 12 bis 8 Uhr (am nächsten Tag)
Quelle: Pressemitteilung vom 21.2.2008
http://www.kvno.de/presse/meld2008/notfax.html
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Moderator: WernerSchell