Pflege am Lebensende: Rechtsanspruch ....

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Pflege am Lebensende: Rechtsanspruch ....

Beitrag von Presse » 29.11.2007, 14:36

Pflege am Lebensende: Rechtsanspruch zur spezialisierten
ambulanten Palliativversorgung wird im Dezember verabschiedet,
Kassen sind in Leistungspflicht


Berlin (ots) - Flexibel und ohne starre Regeln, so soll der
Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativmedizin (SAPV)
aussehen. Das haben sowohl Dr. Rainer Hess als Vorsitzender des
Gemeinsamen Bundesausschusses, als auch Werner Jacobs,
Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland,Hamburg auf dem Forum für
Palliativmedizin unter Leitung von Prof. Friedemann Nauck am 23.
November 2007 in Berlin formuliert. Zu dem Forum der Aesculap
Akademie "Das Lebensende gestalten" waren mehr als 500 Mediziner und
Pflegende gekommen, um sich über aktuelle Themen der Palliativmedizin
informieren zu lassen.

Jacobs warnte davor, die Palliativmedizin zu "zementieren". Sie
müsse an das Krankenbett des Patienten kommen. Der Übergang von der
Therapie in die palliative Versorgung müsse unmerklich von statten
gehen. Er empfiehlt den Aufbau flexibler Netzwerke, Palliative Care
Teams (PCT), die bei Bedarf zum Patienten fahren. Bei der Versorgung
müsse sichergestellt werden, dass das involvierte Fachpersonal die
notwendige Qualifikation aufweise. Dr. Rainer Hess kündigte eine
Richtlinie an, die im Interesse der Patienten Spielräume lassen
werde. So werde der Krankenhausarzt eine ambulante Versorgung
verordnen können. Auch soll Hausärzten und ihren Klinikkollegen ein
Verordnungsrecht ohne Genehmigungsvorbehalt der Kassen eingeräumt
werden. Damit wolle man gewährleisten, dass es bis zu einer
endgültigen Entscheidung einer Kasse nicht zu Behandlungslücken
komme, erläuterte Hess. Sie sei in der Leistungspflicht. Die Hilfen
sollen dabei von der Beratung bis zur Vollversorgung reichen. Hess
definierte als SAPV-Patienten Sterbende mit ausgeprägten
Schmerzsymptomen, schwerer neurologisch/psychiatrischer,
respiratorischer oder gastrointestinaler Symptomatik.

Laut dem Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für
Palliativmedizin (DGP) Professor Dr. Müller-Busch werden für eine
flächendeckende Versorgung in Deutschland 300 Palliative-Care-Teams
benötigt, 60 sind derzeit vorhanden. Den Bedarf für die SAPV gab er
mit 80000 bis 100000 Patienten an. Laut Müller-Busch könnten bei
einer besseren Versorgung bis zu 80 Prozent aller Krebspatienten zu
Hause sterben. Bislang seien es etwa 30 Prozent. Für allein stehende
Menschen und Menschen mit schwierigem Betreuungsumfeld gäbe
es aber auch andere Versorgungsformen wie Hospize oder Palliativstationen.

Der Lehrstuhlinhaber des Stiftungslehrstuhls der Deutschen
Krebshilfe und Direktor der Abteilung Palliativmedizin der
Georg-August-Universität in Göttingen, Professor Dr. Friedemann
Nauck, forderte eine bessere flächendeckende Ausbildung der Ärzte
schon in der Universität. Das gelte auch für die Pflege, meinten die
Krankenschwestern Susanne Keidler-Zindel und Hanne Weishaupt, die in
Kassel und Umgebung für mehr als 200 000 Einwohner gemeinsam mit
einem niedergelassenen Arzt das PCT bilden und die Pflege von
sterbenden Menschen mit Krebs koordinieren. Das Team wird seit drei
Jahren ausschließlich aus Spendengeldern finanziert. Hanne Weishaupt
hofft, dass mit der SAPV "Zeit für mehr Menschlichkeit vergütet
werden kann". Sterben brauche Zeit.

Hintergrund: Mit der Gesundheitsreform hat die große Koalition für
schwer kranke Patienten mit begrenzter Lebenserwartung einen
gesetzlichen Anspruch auf spezialisierte ambulante Unterstützung
durch PCT geschaffen (§37 SGB V). Die Verordnung soll durch Haus- und
Klinikärzte erfolgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat hierzu im
Herbst eine Richtlinie erarbeitet, die im Dezember verabschiedet
werden wird. Auf deren Grundlage werden die Kassen dann Verträge mit
den Anbietern abschließen können. Palliativmedizin ist inter- und
multidisziplinär. Deshalb empfiehlt die DGP PCT aus Ärzten und
Krankenschwestern zusammenzustellen. Auch ambulante Hospizdienste
müssten in die Versorgung eingebunden werden. "Es muss immer im
Einzelfall geprüft werden, welche Struktur für den bestimmten
Patienten die Richtige ist", erläuterte Müller-Busch.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.11.2007
Pressekontakt:
B. Braun Melsungen AG
Andrea Thöne
Tel. 05661-71-3541
andrea.thoene@bbraun.com
http://www.presseportal.de/pm/52983/109 ... gen_ag/rss

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G-BA-Richtlinie zu «Palliative Care Teams» tritt in Kraft

Beitrag von Ärztliche Praxis » 04.12.2007, 07:46

G-BA-Richtlinie zu «Palliative Care Teams» tritt in Kraft
Ambulante Palliativmedizin: Kassen bald in der Leistungspflicht
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erarbeitete Richtlinie zur spezialisierten ambulanten Palliativmedizin soll noch im Dezember verabschiedet werden. Auf deren Grundlage werden die Kassen dann Verträge mit Anbietern schließen können.

03.12.07 - Mit der Gesundheitsreform hat die große Koalition für schwer kranke Patienten mit begrenzter Lebenserwartung einen gesetzlichen Anspruch auf spezialisierte ambulante Unterstützung geschaffen (§37 SGB V). Die Verordnung soll durch Haus- und Klinikärzte erfolgen.

Flexibel und ohne starre Regeln, so solle dieser Rechtsanspruch auf ambulante Palliativmedizin aussehen. Das haben sowohl Dr. Rainer Hess als Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, als auch Werner Jacobs, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland, Hamburg auf dem Forum für Palliativmedizin im November in Berlin formuliert. Zu dem Forum der Aesculap Akademie "Das Lebensende gestalten" waren mehr als 500 Mediziner und Pflegende gekommen, um sich über aktuelle Themen der Palliativmedizin zu informieren.

Jacobs: Palliativmedizin nicht "zementieren"
Jacobs warnte davor, die Palliativmedizin zu "zementieren". Sie müsse an das Krankenbett des Patienten kommen. Der Übergang von der Therapie in die palliative Versorgung müsse unmerklich von statten gehen. Er empfiehlt den Aufbau flexibler Netzwerke, Palliative Care Teams (PCT), die bei Bedarf zum Patienten fahren. Bei der Versorgung müsse sichergestellt werden, dass das involvierte Fachpersonal die notwendige Qualifikation aufweise.

Mehr Spielräume durch neue Richtlinie
Dr. Rainer Hess kündigte eine Richtlinie an, die im Interesse der Patienten Spielräume lassen werde. So werde der Krankenhausarzt eine ambulante Versorgung verordnen können. Auch soll Hausärzten und ihren Klinikkollegen ein Verordnungsrecht ohne Genehmigungsvorbehalt der Kassen eingeräumt werden.

Damit wolle man gewährleisten, dass es bis zu einer endgültigen Entscheidung einer Kasse nicht zu Behandlungslücken komme, erläuterte Hess. Sie sei in der Leistungspflicht. Die Hilfen sollen dabei von der Beratung bis zur Vollversorgung reichen. Hess definierte als SAPV-Patienten Sterbende mit ausgeprägten Schmerzsymptomen, schwerer neurologisch/psychiatrischer, respiratorischer oder gastrointestinaler Symptomatik.

Hoher Bedarf an Palliative-Care-Teams
Laut dem Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) Professor Dr. Müller-Busch werden für eine flächendeckende Versorgung in Deutschland 300 Palliative-Care-Teams benötigt, 60 sind derzeit vorhanden. Den Bedarf für die SAPV gab er mit 80.000 bis 100.000 Patienten an. Laut Müller-Busch könnten bei einer besseren Versorgung bis zu 80 Prozent aller Krebspatienten zu Hause sterben. Bislang seien es etwa 30 Prozent.

jb / Quelle: B.Braun Melsungen

Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 678650.htm
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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