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Heim: Aufsuchen einer Arztpraxis nach 20.00 Uhr

Verfasst: 19.12.2007, 13:12
von WernerSchell
Heim: Aufsuchen einer Arztpraxis nach 20.00 Uhr

Schriftwechsel aus einer Mailinglinste (anonymisiert):

Frau ... schrieb u.a.:
.... kann der Hausleiter tatsächlich verbieten, dass ich nach 20.00 Uhr meine Betreuten zusammen mit dem Hausarzt aufsuche? Wenn ja, ist der nächste Streit schon vorprogrammiert, dann müssen nämlich die Mitarbeiter zukünftig mit den Bewohnern in die Praxis kommen und dann ist das Geschrei groß, weil dann sitzen sie halt bis nach 20.00 Uhr im Wartezimmer. ...

Sehr geehrte Frau ...,

pflegebedürftige Menschen wohnen aufgrund einer heimvertraglichen Vereinbarung, die auf Heimgesetz und sonstigem Pflegerecht gründet, in einem Heim und sind nicht der Willkür eines Heimleiters ausgesetzt. Wenn es nachvollziehbare Gründe gibt, mit einem Bewohner nach 20.00 Uhr eine Arztpraxis aufzusuchen und dies vom Rechtlichen Betreuer ermöglicht wird, ist dagegen nichts einzuwenden. Ob ein Arzt in Anspruch genommen wird, entscheiden letztlich weder Heimleiter noch Pflegekräfte, sondern der Bewohner bzw. sein Rechtsvertreter. Für die geschilderte Heimleiterentscheidung fehlt mir zunächst jegliches Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell