Herzkatheteruntersuchung - Wer entscheidet? Muss das Vormundschaftsgericht nach § 1904 BGB eine zustimmende Entscheidung des Rechtlichen Betreuers genehmigen?
Schriftwechsel in einer Mailingliste (anonymisiert):
Herr ... schrieb u.a.:
.....mein Betreuter wurde heute in die Klinik eingewiesen, weil er Brustschmerzen hatte. Diagnose: Herzinfarkt. Nun soll ein
Herzkatheter gelegt werden. Der Betreute (Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis) wehrt sich dagegen. Die Klinik will nun, dass ich unterschreibe, damit der Herzkatheter gelegt werden könnte. Darf ich unterschreiben, obwohl der Betreute die Behandlung verweigert?
Herr ... gab dazu bereits folgende Rückmeldung:
... wenn der Betreute einwilligungsfähig ist nein. Zudem bin ich der Meinung, dass ein Herzkatheter einer VormG Genehmigung bedarf...
Sehr geehrter Herr ....,
wenn der Betroffene nicht einwilligungsfähig ist, müssen Sie entscheiden. Wie Sie zu entscheiden haben, hängt die Einwilligung von der medizinischen Indikation ab. Der behandelne Arzt muss Sie aufklären und dabei erläutern, wieso die Katheteruntersuchung eigentlich unverzichtbar ist. Sie sollten hinsichtlich der Notwendigkeit im Zweifel nachfragen und jedweden Zweifel ausräumen lassen.
Solche Untersuchungen sind (im Gegensatz zu dem, was gelegentlich behauptet wird) nicht unproblematisch. In den Kliniken geht es gelegentlich auch um möglichst viele Katheteruntersuchungen. ... Daher wird gerne auch mal eine Untersuchung angestrebt, die eigentlich entbehrlich ist.
Allerdings sehe ich persönlich, wenn die medizinische Indikation überzeugend dargelegt ist, keinen Anwendungsfall des § 1904 BGB. Im Kommentar Jurgeleit (Hrsg): "Betreuungsrecht" (Seite 302) wird allerdings zu § 1904 BGB angemerkt, dass eine Herzkatheterisierung genehmigungspflicht ist. Daher mag eine Rückfrage beim Vormundschaftsgericht sinnvoll erscheinen.
Im Übrigen ist, wenn die Untersuchung Sinn machen soll, auch eine gewisse Eile geboten. Dann darf die Maßnahme auch ohne Gericht wegen "Gefahr im Verzuge" ohne Gerichtsbeteiligung durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
http://www.wernerschell.de - http://www.pflege-shv.de
Herzkatheteruntersuchung bei Rechtlicher Betreuung
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