KV Westfalen-Lippe errechnet deutliche Honorarlücke
Hausärzte verdienen 14.000 Euro weniger als Fachärzte
Offensichtlich haben Hausärzte Recht mit ihrer Klage, sie würden grundsätzlich weniger verdienen als ihre fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen. Die KV Westfalen-Lippe hat nachgerechnet.
20.11.07 - Das Ergebnis der KV-Ermittlungen: Der durchschnittliche hausärztliche Praxisüberschuss liegt um zirka 14.000 Euro unter dem der Fachärzte.
Insofern sei Honorargerechtigkeit nicht verwirklicht und damit die Forderung der Hausärzte nach einer relativen Erhöhung ihrer Honorare im Verhältnis zu den Fachärzten berechtigt, stellt der KV-Vorstand in seiner Analyse der Honorarverteilung in Westfalen-Lippe fest.
Die ungleiche und "möglicherweise ungerechte Honorarverteilung" zwischen den Versorgungsbereichen habe jedoch seit Jahren bereits zu Anpassungsmaßnahmen geführt, die durchaus Wirkung gezeigt hätten. So habe sich der Umsatz der Hausärzte im Landesteil seit 1992 deutlich besser entwickelt als der der Fachärzte.
Große Unterschiede auch bei den Fachärzten
Und auch die Fachärzte sind keine homogene Gruppe, ergab die KV-Analyse: Auch hier gebe es zum Teil gravierende Unterschiede bei den Praxisüberschüssen, die zum Teil unter dem Niveau der Hausärzte liegen. Nur in zwei von zehn betrachteten Arztgruppen werde das angestrebte Referenzhonorar in Höhe von 106.000 Euro erreicht.
Als Grundlage für die Errechnung dieses Referenzhonorars wurde das Gehalt eines Oberarztes im Krankenhaus angesetzt. Dieser Ansatz entspricht den vom erweiterten Bewertungsausschuss für die Berechnung der Arzthonorare im EBM festgelegten Werten.
Um Honorargerechtigkeit herzustellen und die Lücke in der Honorierung von Haus- und Fachärzten zu schließen, fordert der Vorstand der KVWL: Die Honorare aller Vertragsärzte sind auf das Referenzniveau von 106.000 Euro pro Jahr anzuheben und Gruppen, die unter dem Durchschnitt liegen, sind in ihrer Umsatzentwicklung verstärkt zu fördern. Dies könne aber nicht mit dem Mittel der Umverteilung innerhalb der Ärzteschaft geschehen.
jb / Quelle: KVWL
Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 556019.htm
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