Freitodhilfe: Neue gangbare Wege ....
Verfasst: 22.10.2007, 17:29
Freitodhilfe: Neue gangbare Wege – Ende der „Einmannshow“ von L. Minelli
- Freitodhilfe-Musterfall soll durch DIGNITATE im Großraum Berlin juristisch geklärt werden
- Vorsitzender der Schweizer Freitodorganisation DIGNITAS Ludwig Minelli unfähig, sich mit anderen an einen runden Tisch zu setzen -„Opfer“ auch des eigenen zahlenmäßigen „Erfolgs“
- Aktuelles Schreiben des Bundesjustizministeriums
Quelle: Berliner Zeitung vom 22.10.07:
<< ... Bericht der in Zürich erscheinenden Sonntagszeitung. Der Berliner Arzt Uwe-Christian Arnold, Vizevorsitzender von Dignitate, der deutschen Schwesterorganisation von Dignitas, hatte dem Blatt gesagt, in einem Musterfall, vorzugsweise im Großraum Berlin, solle in den kommenden Monaten durchexerziert werden, wie sich deutsche Richter verhalten. Man hoffe, dass die Richter in der Region beim Thema Freitod-Begleitung aufgeschlossener seien.
Minelli bezeichnete dies als "vernunftgemäße Annahme", weil die Kirchen als Hauptgegner der Sterbehilfe keine so bedeutende gesellschaftliche Stellung in Ostdeutschland hätten und ihr Einfluss deshalb nicht so groß sei. Die eigentliche Hoffnung setzt Dignitas aber in die Richter des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Leipzig, der für Revisionen des Kammergerichts Berlin zuständig ist. ...>>
Vollständig:
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 95741.html
------------------
Quelle: Tagesanzeiger (Schweiz) vom 2.10.2007:
<< Das Problem heißt Minelli
... wo das Problem wirklich liegt: bei Ludwig A. Minelli selber. Der Pionier in Sachen Sterbehilfe leistet mit jeder Negativschlagzeile sich und seinem Lebenswerk einen weiteren Bärendienst....
Die Behörden dulden jetzt Dignitas nicht einmal mehr in einer Industriezone. Das ist ein deutliches Zeichen, wie klein Minellis Kredit unterdessen ist. Und wie allein er steht. Minelli sollte jetzt den von FDP-Kantonsrat und Fraktionschef Beat Walti präsentierten Vorschlag annehmen und sich mit Vertretern von Politik, Kirche und Medizin an einen runden Tisch setzen, um nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen.
Auf längere Sicht muss Minelli zudem erkennen, dass ein Verein, der sich mit einer solch heiklen Problematik befasst, nicht mehr als reine «Einmannshow» geführt werden kann – so verdienstvoll sein Engagement für ein würdiges Sterben auch ist. >>
Vollständig:
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/zu ... 97730.html
Lesenswert auch:
http://thinkabout.ch/article/freitodtou ... ie-schweiz
-----------------
Aktuelles Schreiben des Bundesjustizministeriums zur Suizidhilfe
Dem Humanistischen Verband Deutschlands liegt ein Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 9.10.2007 zur Suizidhilfe vor. Danach ist, wie inzwischen ja allgemein bekannt, "die bloße Beihilfe zu einer Selbsttötung grundsätzlich straflos."
Weiter geht aus dem Schreiben hervor:
"Etwas anderes" als die Strafbarkeit bei Verstoß gegen die grundsätzliche Pflicht des Arztes, Leben zu retten, kann auch "dann gelten, wenn der Arzt oder der Dritte sicher weiß, dass der Betroffene wohlüberlegt und freiverantwortlich sich für seine Selbsttötung entschieden hat und – anders als bei einem `Appellsuizidversuch´ - gerade nicht mehr gerettet werden will. Denn hier erkennt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunehmend an, dass dem Willen des Suizidenten eine wichtige Bedeutung für die Frage beizumessen ist, ob ihm noch geholfen werden muss oder nicht ... "
Das Schreiben betont abschließend:
Nach geltendem Strafrecht ist es "sogar geboten, jede lebensverlängernde Behandlung eines Patienten, etwa eine künstliche Ernährung, einzustellen, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. ... Die Ausschöpfung intensivmedizinischer Technologie ist im Gegenteil sogar rechtswidrig udn kann als Körperverletzung strafbar sein, wenn sie dem Patientenwillen widerspricht ... ".
Quelle: Newsletter vom 22.10.2007
PV-Newsletters patientenverfuegung.de
http://www.patientenverfuegung.de
Siehe auch unter
Schweizer DIGNITAS - Importierte Freitodhilfe
viewtopic.php?t=3232
- Freitodhilfe-Musterfall soll durch DIGNITATE im Großraum Berlin juristisch geklärt werden
- Vorsitzender der Schweizer Freitodorganisation DIGNITAS Ludwig Minelli unfähig, sich mit anderen an einen runden Tisch zu setzen -„Opfer“ auch des eigenen zahlenmäßigen „Erfolgs“
- Aktuelles Schreiben des Bundesjustizministeriums
Quelle: Berliner Zeitung vom 22.10.07:
<< ... Bericht der in Zürich erscheinenden Sonntagszeitung. Der Berliner Arzt Uwe-Christian Arnold, Vizevorsitzender von Dignitate, der deutschen Schwesterorganisation von Dignitas, hatte dem Blatt gesagt, in einem Musterfall, vorzugsweise im Großraum Berlin, solle in den kommenden Monaten durchexerziert werden, wie sich deutsche Richter verhalten. Man hoffe, dass die Richter in der Region beim Thema Freitod-Begleitung aufgeschlossener seien.
Minelli bezeichnete dies als "vernunftgemäße Annahme", weil die Kirchen als Hauptgegner der Sterbehilfe keine so bedeutende gesellschaftliche Stellung in Ostdeutschland hätten und ihr Einfluss deshalb nicht so groß sei. Die eigentliche Hoffnung setzt Dignitas aber in die Richter des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Leipzig, der für Revisionen des Kammergerichts Berlin zuständig ist. ...>>
Vollständig:
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 95741.html
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Quelle: Tagesanzeiger (Schweiz) vom 2.10.2007:
<< Das Problem heißt Minelli
... wo das Problem wirklich liegt: bei Ludwig A. Minelli selber. Der Pionier in Sachen Sterbehilfe leistet mit jeder Negativschlagzeile sich und seinem Lebenswerk einen weiteren Bärendienst....
Die Behörden dulden jetzt Dignitas nicht einmal mehr in einer Industriezone. Das ist ein deutliches Zeichen, wie klein Minellis Kredit unterdessen ist. Und wie allein er steht. Minelli sollte jetzt den von FDP-Kantonsrat und Fraktionschef Beat Walti präsentierten Vorschlag annehmen und sich mit Vertretern von Politik, Kirche und Medizin an einen runden Tisch setzen, um nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen.
Auf längere Sicht muss Minelli zudem erkennen, dass ein Verein, der sich mit einer solch heiklen Problematik befasst, nicht mehr als reine «Einmannshow» geführt werden kann – so verdienstvoll sein Engagement für ein würdiges Sterben auch ist. >>
Vollständig:
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/zu ... 97730.html
Lesenswert auch:
http://thinkabout.ch/article/freitodtou ... ie-schweiz
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Aktuelles Schreiben des Bundesjustizministeriums zur Suizidhilfe
Dem Humanistischen Verband Deutschlands liegt ein Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 9.10.2007 zur Suizidhilfe vor. Danach ist, wie inzwischen ja allgemein bekannt, "die bloße Beihilfe zu einer Selbsttötung grundsätzlich straflos."
Weiter geht aus dem Schreiben hervor:
"Etwas anderes" als die Strafbarkeit bei Verstoß gegen die grundsätzliche Pflicht des Arztes, Leben zu retten, kann auch "dann gelten, wenn der Arzt oder der Dritte sicher weiß, dass der Betroffene wohlüberlegt und freiverantwortlich sich für seine Selbsttötung entschieden hat und – anders als bei einem `Appellsuizidversuch´ - gerade nicht mehr gerettet werden will. Denn hier erkennt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunehmend an, dass dem Willen des Suizidenten eine wichtige Bedeutung für die Frage beizumessen ist, ob ihm noch geholfen werden muss oder nicht ... "
Das Schreiben betont abschließend:
Nach geltendem Strafrecht ist es "sogar geboten, jede lebensverlängernde Behandlung eines Patienten, etwa eine künstliche Ernährung, einzustellen, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. ... Die Ausschöpfung intensivmedizinischer Technologie ist im Gegenteil sogar rechtswidrig udn kann als Körperverletzung strafbar sein, wenn sie dem Patientenwillen widerspricht ... ".
Quelle: Newsletter vom 22.10.2007
PV-Newsletters patientenverfuegung.de
http://www.patientenverfuegung.de
Siehe auch unter
Schweizer DIGNITAS - Importierte Freitodhilfe
viewtopic.php?t=3232