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Freitodhilfe: Neue gangbare Wege ....

Verfasst: 22.10.2007, 17:29
von Service
Freitodhilfe: Neue gangbare Wege – Ende der „Einmannshow“ von L. Minelli

- Freitodhilfe-Musterfall soll durch DIGNITATE im Großraum Berlin juristisch geklärt werden
- Vorsitzender der Schweizer Freitodorganisation DIGNITAS Ludwig Minelli unfähig, sich mit anderen an einen runden Tisch zu setzen -„Opfer“ auch des eigenen zahlenmäßigen „Erfolgs“
- Aktuelles Schreiben des Bundesjustizministeriums


Quelle: Berliner Zeitung vom 22.10.07:
<< ... Bericht der in Zürich erscheinenden Sonntagszeitung. Der Berliner Arzt Uwe-Christian Arnold, Vizevorsitzender von Dignitate, der deutschen Schwesterorganisation von Dignitas, hatte dem Blatt gesagt, in einem Musterfall, vorzugsweise im Großraum Berlin, solle in den kommenden Monaten durchexerziert werden, wie sich deutsche Richter verhalten. Man hoffe, dass die Richter in der Region beim Thema Freitod-Begleitung aufgeschlossener seien.
Minelli bezeichnete dies als "vernunftgemäße Annahme", weil die Kirchen als Hauptgegner der Sterbehilfe keine so bedeutende gesellschaftliche Stellung in Ostdeutschland hätten und ihr Einfluss deshalb nicht so groß sei. Die eigentliche Hoffnung setzt Dignitas aber in die Richter des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Leipzig, der für Revisionen des Kammergerichts Berlin zuständig ist. ...>>
Vollständig:
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 95741.html
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Quelle: Tagesanzeiger (Schweiz) vom 2.10.2007:

<< Das Problem heißt Minelli

... wo das Problem wirklich liegt: bei Ludwig A. Minelli selber. Der Pionier in Sachen Sterbehilfe leistet mit jeder Negativschlagzeile sich und seinem Lebenswerk einen weiteren Bärendienst....
Die Behörden dulden jetzt Dignitas nicht einmal mehr in einer Industriezone. Das ist ein deutliches Zeichen, wie klein Minellis Kredit unterdessen ist. Und wie allein er steht. Minelli sollte jetzt den von FDP-Kantonsrat und Fraktionschef Beat Walti präsentierten Vorschlag annehmen und sich mit Vertretern von Politik, Kirche und Medizin an einen runden Tisch setzen, um nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen.
Auf längere Sicht muss Minelli zudem erkennen, dass ein Verein, der sich mit einer solch heiklen Problematik befasst, nicht mehr als reine «Einmannshow» geführt werden kann – so verdienstvoll sein Engagement für ein würdiges Sterben auch ist. >>

Vollständig:
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/zu ... 97730.html

Lesenswert auch:
http://thinkabout.ch/article/freitodtou ... ie-schweiz
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Aktuelles Schreiben des Bundesjustizministeriums zur Suizidhilfe

Dem Humanistischen Verband Deutschlands liegt ein Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 9.10.2007 zur Suizidhilfe vor. Danach ist, wie inzwischen ja allgemein bekannt, "die bloße Beihilfe zu einer Selbsttötung grundsätzlich straflos."

Weiter geht aus dem Schreiben hervor:
"Etwas anderes" als die Strafbarkeit bei Verstoß gegen die grundsätzliche Pflicht des Arztes, Leben zu retten, kann auch "dann gelten, wenn der Arzt oder der Dritte sicher weiß, dass der Betroffene wohlüberlegt und freiverantwortlich sich für seine Selbsttötung entschieden hat und – anders als bei einem `Appellsuizidversuch´ - gerade nicht mehr gerettet werden will. Denn hier erkennt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunehmend an, dass dem Willen des Suizidenten eine wichtige Bedeutung für die Frage beizumessen ist, ob ihm noch geholfen werden muss oder nicht ... "

Das Schreiben betont abschließend:
Nach geltendem Strafrecht ist es "sogar geboten, jede lebensverlängernde Behandlung eines Patienten, etwa eine künstliche Ernährung, einzustellen, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. ... Die Ausschöpfung intensivmedizinischer Technologie ist im Gegenteil sogar rechtswidrig udn kann als Körperverletzung strafbar sein, wenn sie dem Patientenwillen widerspricht ... ".

Quelle: Newsletter vom 22.10.2007
PV-Newsletters patientenverfuegung.de
http://www.patientenverfuegung.de

Siehe auch unter
Schweizer DIGNITAS - Importierte Freitodhilfe
viewtopic.php?t=3232

Dignitas strebt Legalisierung der Sterbehilfe an

Verfasst: 22.10.2007, 23:00
von valenta
Quelle: Deutsches Ärzteblatte online vom 22.10.2007:
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30205

Dignitas strebt Legalisierung der Sterbehilfe an
Montag, 22. Oktober 2007

Berlin - Die umstrittene Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas strebt eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe in Deutschland an. Durch einen juristischen Präzedenzfall wolle man erreichen, dass Sterbehilfe künftig straffrei bleibe, sagte der Dignitas-Vorsitzende Ludwig Minelli der „Berliner Zeitung“ von Montag. Dazu suche man im Großraum Berlin nach einer sterbewilligen Person. Wer einem todkranken Menschen beim Suizid assistiere, solle sich nicht mehr strafbar machen.
...
Weiter lesen unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30205

Geschäftemachen mit Sterbehilfe in Deutschland verhindern

Verfasst: 23.10.2007, 14:34
von Service
Deutsche Hospiz Stiftung:
Geschäftemachen mit Sterbehilfe in Deutschland verhindern

Dortmund. "Was selbst der liberalen Schweiz zu viel wird, darf in Deutschland erst gar keinen Nährboden finden", erklärt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. In der Schweiz wird es für die Sterbehilfeorganisation Dignitas immer enger: Nach der Kündigung aus mehreren "Suizidwohnungen" verlegte sich die Organisation unlängst auf Hotels. Jetzt kündigt Dignitas an, in Deutschland eine Legalisierung der geschäftsmäßigen Vermittlung von Suizid juristisch durchsetzten zu wollen.

Die Politik ist nun dringend gefragt: Bereits im April 2006 wurde eine Gesetzesinitiative gegen das Geschäftemachen beim Vermitteln von assistiertem Suizid in den Bundesrat eingebracht. "Hessen, Thüringen und das Saarland verfolgten einen guten Ansatz. Es ist höchste Zeit, dieses Ziel voranzutreiben. Wir brauchen endlich ein Verbot des Geschäftemachens mit dem Tod", so Brysch.

Als gefährlich ist außerdem der Vorstoß von Dignitas einzustufen, das Betäubungsmittelgesetz aufzuweichen, um das in Deutschland verbotene Tötungsmittel zuzulassen. Die Missbrauchsgefahr, die in einer solchen Aufweichung liegt, ist enorm. Dies konnte man zuletzt im Januar am Fall eines Wuppertaler Studenten sehen. Dieser verursachte den Tod von sechs Menschen durch den Internet-Vertrieb von Tod bringenden Mitteln.

"Es kann nicht darum gehen, Schwerstkranken nur den Tod als Lösung anzubieten. Es muss vielmehr darum gehen, ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt zu ermöglichen. Die Politik hat mit einer Stärkung der Rechte von Schwerstkranken und Sterbenden jüngst einen guten Weg eingeschlagen. Eine Organisation wie Dignitas dagegen befindet sich auf dem Holzweg", so Brysch.

Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Elke Simon
Telefon 0231/73807-30
E-Mail: simon @hospize.de

Quelle: Pressemitteilung vom 23.10.2007
http://www.hospize.de

Re: Geschäftemachen mit Sterbehilfe in Deutschland verhinder

Verfasst: 23.10.2007, 17:19
von Cornelia Süstersell
Service hat geschrieben: .... "Es kann nicht darum gehen, Schwerstkranken nur den Tod als Lösung anzubieten. Es muss vielmehr darum gehen, ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt zu ermöglichen. Die Politik hat mit einer Stärkung der Rechte von Schwerstkranken und Sterbenden jüngst einen guten Weg eingeschlagen. Eine Organisation wie Dignitas dagegen befindet sich auf dem Holzweg", so Brysch. ...
Das sind klare Worte, die ich gerne unterstreichen möchte. Wir müssen die Schwerstkranken und Sterbenden an die Hand nehmen, menschlich und medikamentös, begleiten. Jede Art von Tötungsmechanismus darf nicht zugelassen werden. Dignitas & Co. bitte nicht !

Cornelia

Mein sterbender Sohn - Bericht einer Mutter

Verfasst: 26.10.2007, 22:36
von valenta
Mein sterbender Sohn
„Ich will nicht dahinsiechen“, sagt mein todkranker Sohn, bevor und als er im Hospiz war. „Ich werde dich unterstützen“ sage ich. Aber Sterbehilfe ist in Deutschland illegal. Und die Schweiz ist von Hamburg weit weg. Am Ende wurde er immer weniger, wollte niemanden mehr zu sich lassen - außer seinem Bruder. Schließlich war sein Wille zur Selbstbestimmung gebrochen, er starb einen natürlichen, begleiteten Tod – durch langsames Verhungern. Warum und ihn wessen Interesse musste ihm das zugemutet werden?

Quelle TAZ:

" Mein sterbender Sohn
Die Schweiz ist weit weg"

Kommen, um zu sterben: "Leuchtfeuer Hospiz" in Hamburg Foto: dpa

Siehe:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland ... f9834b4379

Sterbehilfe-Vorstoss: Dignitas ....

Verfasst: 28.10.2007, 07:04
von Service
Sterbehilfe-Vorstoss: Dignitas will deutsche Rechtslage mittels Praezedenzfall klaeren

Berlin (ALfA). Durch einen juristischen Praezedenzfall will die umstrittene Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas erreichen, dass Suizidbegleitung in Deutschland kuenftig straffrei bleibt. Zum durchexerzieren eines Musterprozesses suche man im Grossraum Berlin nach einer sterbewilligen Person, die selbst und deren Angehoere bereit seien, eine Strafverfolgung einzugehen, sagte der Dignitas-Vorsitzende Ludwig A. Minelli laut Berliner Zeitung in der Online-Ausgabe vom 22. Oktober. Etwaige entstehende Kosten werde Dignitas uebernehmen. Ziel des Vorhabens sei es, die in Deutschland geltende Rechtslage dahingehend zu aendern, dass sich nicht mehr jemand strafbar mache, der einem todkranken Menschen beim Suizid assistiert. Bislang besteht in Deutschland die Pflicht zur Rettung des Betroffenen, d.h. ein anwesender Arzt muss Massnahmen zur Wiederbelebung einleiten, andernfalls macht er sich strafbar. "Das deutsche Recht zwingt somit dazu, Suizidwillige beim Sterben allein zu lassen", so Minelli. Das sei "menschenunwuerdig". Des weiteren wolle man erreichen, dass das fuer die Selbsttoetung in der Schweiz verwendete Medikament Natriumpentobarbital in Deutschland zugelassen wird. Laut dem Berliner Arzt Uwe-Christian Arnold, Vizevorsitzender von Dignitate, dem deutschen Ableger von Dignitas, hoffe man, dass die Richter in der Region Berlin beim Thema Freitod-Begleitung aufgeschlossener seien.

Scharfe Kritik an dem Dignitas-Vorhaben kam von der Deutschen Hospiz Stiftung. Nun sei dringend die Politik gefragt, hiess es in einer Pressemitteilung vom 23. Oktober. Bereits im April 2006 wurde eine Gesetzesinitiative gegen das Geschaeftemachen beim Vermitteln von assistiertem Suizid in den Bundesrat eingebracht. "Hessen, Thueringen und das Saarland verfolgten einen guten Ansatz. Es ist hoechste Zeit, dieses Ziel voranzutreiben. Wir brauchen endlich ein Verbot des Geschaeftemachens mit dem Tod", erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Als gefaehrlich sei ausserdem der Vorstoss von Dignitas einzustufen, das Betaeubungsmittelgesetz aufzuweichen, um das in Deutschland verbotene Toetungsmittel zuzulassen. Die Missbrauchsgefahr, die in einer solchen Aufweichung liege, sei enorm. Dies habe man zuletzt im Januar diesen Jahres am Fall eines Wuppertaler Studenten sehen koennen, der den Tod von sechs Menschen durch den Internet-Vertrieb von Tod bringenden Mitteln verursachte.

"Es kann nicht darum gehen, Schwerstkranken nur den Tod als Loesung anzubieten. Es muss vielmehr darum gehen, ihnen ein menschenwuerdiges Leben bis zuletzt zu ermoeglichen. Die Politik hat mit einer Staerkung der Rechte von Schwerstkranken und Sterbenden juengst einen guten Weg eingeschlagen. Eine Organisation wie Dignitas dagegen befindet sich auf dem Holzweg", so Brysch.

Weitere Informationen:

Dignitas will Rechtslage bei Sterbehilfe klaeren
Vereinschef Minelli strebt Praezedenzfall in Berlin an
BERLIN. Die umstrittene Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas will durch einen juristischen Praezedenzfall erreichen, dass Suizidbegleitung in Deutschland kuenftig straffrei bleibt.
BERLINER ZEITUNG 22.10.07
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... index.html

Empoerung ueber Dignitas
Organisation will in Berlin aktive Sterbehilfe leisten und sucht Patienten
BERLINER ZEITUNG 25.10.07
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... index.html

Quelle: ALfA-Newsletter 40/07 vom 27.10.2007

.... gegen organisierte Sterbehilfe

Verfasst: 12.01.2009, 12:47
von Presse
Neuer Vorstoß der Unions-Länder gegen organisierte Sterbehilfe
Montag, 12. Januar 2009
Hamburg – Die unionsgeführten Bundesländer haben offenbar einen neuen Gesetzesvorschlag für ein Verbot gewerblicher und organisierter Sterbehilfe vorgelegt. Danach soll Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden, wie „Spiegel online“ am Wochenende berichtete.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35004