Eltern dürfen Wachkomakind sterben lassen
Verfasst: 15.10.2007, 18:42
Eltern dürfen Wachkomakind sterben lassen
Pressemitteilung der Medizinrechtliche Sozietät Putz & Steldinger München vom 15.10.2007
In seiner heutigen Ausgabe berichtet der Spiegel über den Fall eines vierjährigen Kindes im Wachkoma. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die Eltern die weitere künstliche Lebensverlängerung verbieten dürfen im Rahmen ihres verfassungsrechtlich geschützten elterlichen Sorgerechts. Das Oberlandesgericht Hamm hat festgestellt, dass die Entscheidung der Eltern für eine Beendigung der künstlichen Lebensverlängerung im konkreten Fall dem Kindeswohl entspricht.
Es handelt sich hierbei um die erste (rechtskräftige) Entscheidung in der deutschen Rechtsprechung, in der das Zulassen des Sterbens eines Kindes im Wachkoma als „dem KIndeswohl entsprechend“ bewertet wurde.
Quelle: Pressemitteilung vom 15.10.2007
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PUTZ & STELDINGER
Medizinrechtliche Sozietät
Quagliostr. 7
81543 München
Tel: 089/ 65 20 07
Fax: 089/ 65 99 89
http://www.putz-medizinrecht.de/
Pressemitteilung der Medizinrechtliche Sozietät Putz & Steldinger München vom 15.10.2007
In seiner heutigen Ausgabe berichtet der Spiegel über den Fall eines vierjährigen Kindes im Wachkoma. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die Eltern die weitere künstliche Lebensverlängerung verbieten dürfen im Rahmen ihres verfassungsrechtlich geschützten elterlichen Sorgerechts. Das Oberlandesgericht Hamm hat festgestellt, dass die Entscheidung der Eltern für eine Beendigung der künstlichen Lebensverlängerung im konkreten Fall dem Kindeswohl entspricht.
Es handelt sich hierbei um die erste (rechtskräftige) Entscheidung in der deutschen Rechtsprechung, in der das Zulassen des Sterbens eines Kindes im Wachkoma als „dem KIndeswohl entsprechend“ bewertet wurde.
Quelle: Pressemitteilung vom 15.10.2007
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