Aufklärungspflicht – Arzt ist beweispflichtig!
Verfasst: 29.08.2003, 10:52
Aufklärungspflicht – Arzt ist beweispflichtig!
Ein Arzt muss, so ein dpa-Bericht, die ordnungsgemäße Aufklärung seines Patienten über die Risiken einer Operation beweisen. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken am 4.6.2003 entschieden (Az.: 1 W 110/03-17). Nach der Entscheidung des OLG genügt als Nachweis nicht, dass der Patient vom Arzt ein Merkblatt erhalten und unterzeichnet hat. Der Arzt müsse vielmehr eine „individuelle Aufklärung“ belegen können, entschied das OLG.
Das Saarländische OLG bewilligte mit seiner Entscheidung einer Patientin Prozesskostenhilfe für einen Schadenersatzprozess. Die Frau war mit dem Ergebnis einer kosmetischen Operation (= Schönheitsoperation) nicht einverstanden und hielt dem behandelnden Arzt vor, er habe sie nicht hinreichend über Risiken und die Gefahr der Verschlechterung ihres „Erscheinungsbildes“ aufgeklärt.
"Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung" mit rd. 280 Gerichtsentscheidungen unter
http://www.pflegerechtportal.de
Ein Arzt muss, so ein dpa-Bericht, die ordnungsgemäße Aufklärung seines Patienten über die Risiken einer Operation beweisen. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken am 4.6.2003 entschieden (Az.: 1 W 110/03-17). Nach der Entscheidung des OLG genügt als Nachweis nicht, dass der Patient vom Arzt ein Merkblatt erhalten und unterzeichnet hat. Der Arzt müsse vielmehr eine „individuelle Aufklärung“ belegen können, entschied das OLG.
Das Saarländische OLG bewilligte mit seiner Entscheidung einer Patientin Prozesskostenhilfe für einen Schadenersatzprozess. Die Frau war mit dem Ergebnis einer kosmetischen Operation (= Schönheitsoperation) nicht einverstanden und hielt dem behandelnden Arzt vor, er habe sie nicht hinreichend über Risiken und die Gefahr der Verschlechterung ihres „Erscheinungsbildes“ aufgeklärt.
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