Ärztliche Schweigepflicht auch bei Straftätern
Verfasst: 24.06.2006, 08:17
Verfassungsgericht: Ärztliche Schweigepflicht auch bei Straftätern
Freitag, 23. Juni 2006
Karlsruhe - Frühere Straftäter müssen im Rahmen der Führungsaufsicht ihren Arzt bisher nicht von der Schweigepflicht befreien. Für eine entsprechende gerichtliche Weisung gebe es noch keine rechtliche Grundlage, heißt es in einem am Freitag (23.6.2006) bekannt gegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az: 2 BvR 1349/05). Allerdings hat die Bundesregierung im April einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter bestimmten Voraussetzungen genau dies vorsieht.
...
weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=24670
Freitag, 23. Juni 2006
Karlsruhe - Frühere Straftäter müssen im Rahmen der Führungsaufsicht ihren Arzt bisher nicht von der Schweigepflicht befreien. Für eine entsprechende gerichtliche Weisung gebe es noch keine rechtliche Grundlage, heißt es in einem am Freitag (23.6.2006) bekannt gegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az: 2 BvR 1349/05). Allerdings hat die Bundesregierung im April einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter bestimmten Voraussetzungen genau dies vorsieht.
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