Behandlungsfehler untersucht - Studie vorgelegt
Verfasst: 07.07.2005, 12:18
Behandlungsfehler mit tödlichem Ausgang untersucht
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat erstmals umfassend die Art und das Ausmaß von vermeintlichen ärztlichen Behandlungsfehlern untersuchen lassen und eine Studie vorgestellt.
Bei der Untersuchung ging ein Gutachter-Team des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität Bonn 4.450 Vorwürfen von Behandlungsfehlern mit tödlichem Ausgang nach. "Eine vergleichbare Untersuchung gibt es bislang in Deutschland nicht", sagte Gesundheits-Staatssekretär Klaus Theo Schröder am 6.7.2005 bei der Vorstellung der Studie. In 5,7% der untersuchten Fälle stellten die Rechtsmediziner unter Leitung von Professor Burkhard Madea einen Behandlungsfehler als Ursache für den Todesfall fest. "Bei den 434 untersuchten Vorwürfen von Behandlungsfehlern mit nicht-tödlichem Verlauf wurden 34,1 Prozent als berechtigt bestätigt", erläuterte Schröder. Etwa 63% der Fälle, in denen der Vorwurf eines Behandlungsfehlers mit tödlichem Ausgang geprüft wurde, betrafen Krankenhausärzte, vor allem in operativen Fächern. Bestätigt wurde etwa in der Chirurgie der Vorwurf in 6,8 Prozent der Fälle.
Die Expertise habe eine "valide Datengrundlage" geschaffen, so Schröder. Für die Studie wurden Unterlagen von 17 rechtsmedizinischen Instituten ausgewertet. Hauptgrund für die Aufnahme von Ermittlungen war die Qualifikation der Todesart als "nicht geklärt".
Die Studie ist beim BMGS abrufbar: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publika ... schung.php
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat erstmals umfassend die Art und das Ausmaß von vermeintlichen ärztlichen Behandlungsfehlern untersuchen lassen und eine Studie vorgestellt.
Bei der Untersuchung ging ein Gutachter-Team des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität Bonn 4.450 Vorwürfen von Behandlungsfehlern mit tödlichem Ausgang nach. "Eine vergleichbare Untersuchung gibt es bislang in Deutschland nicht", sagte Gesundheits-Staatssekretär Klaus Theo Schröder am 6.7.2005 bei der Vorstellung der Studie. In 5,7% der untersuchten Fälle stellten die Rechtsmediziner unter Leitung von Professor Burkhard Madea einen Behandlungsfehler als Ursache für den Todesfall fest. "Bei den 434 untersuchten Vorwürfen von Behandlungsfehlern mit nicht-tödlichem Verlauf wurden 34,1 Prozent als berechtigt bestätigt", erläuterte Schröder. Etwa 63% der Fälle, in denen der Vorwurf eines Behandlungsfehlers mit tödlichem Ausgang geprüft wurde, betrafen Krankenhausärzte, vor allem in operativen Fächern. Bestätigt wurde etwa in der Chirurgie der Vorwurf in 6,8 Prozent der Fälle.
Die Expertise habe eine "valide Datengrundlage" geschaffen, so Schröder. Für die Studie wurden Unterlagen von 17 rechtsmedizinischen Instituten ausgewertet. Hauptgrund für die Aufnahme von Ermittlungen war die Qualifikation der Todesart als "nicht geklärt".
Die Studie ist beim BMGS abrufbar: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publika ... schung.php