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Unterschrift wg. Behinderung unmöglich - Hilfe?

Verfasst: 26.03.2005, 13:22
von Gast
Hallo!
Meine Oma hat sich vor Wochen den rechten Arm und das Handelenk mehrfach gebrochen und wurde operiert.
Seitdem ist der Arm und die Hand dick geschwollen. Laut Aussage des Arztes wird sie die Hand und den Arm nicht mehr gebrauchen können, da in ihrem Alter (weit über 90) kaum noch Aussicht auf Heilung besteht. Das Problem ist sie ist ausschließlich Rechtshänderin und kann sich in ihrem hohen Alter das Linksschreiben auch nicht mehr anlernen. Wenn bis jetzt irgendwelche Unterschriften zu leisten waren haben mein Vater und ich die gemacht, immer mit dem Hinweis daß Frau S. nicht in der Lage ist aufgrund ihrer körperlichen Behinderung zu Unterschreiben sie aber ihr Einverständnis mündlich Kundegetan hat.. Auf Dauer ist dies aber  keine Lösung, wir wissen auch nicht ob diese Form der Unterschrift rechtskräftig ist. Gibt es eine  rechtsverbilndliche Möglichkeit dieses Problem zu lösen ?
Stand schon mal jemand vor so einem Problem, und wie hat er dies gelöst ? Eine rechtliche Betreuung kommt ja nicht in Frage da sie geistig absolut in der Lage ist ihre Geschäfte und Finanzen zu regeln.
Mfg
Christa

Vollmacht(en) sinnvoll!

Verfasst: 26.03.2005, 16:12
von Berti
Hallo Christa,
eine Auflösung der Problematik sehe ich darin, dass die Oma eine oder mehrere Vollmachten erteilt, tunlichst durch einen Notar beurkundet. Bankvollmachten sollten mit der Bank abgesprochen und umgesetzt werden. Dann gibt es in den Fällen, wo eine zweifelsfreie Rechtsvertretung nötig ist, keine Schwierigkeiten. Ich denke aber, dass für die meisten Alltagsangelegenheiten weder eine Vertretung noch eine Unterschrift nötig ist. Viele Vorgänge lassen sich einfach gestalten.
Eine (Vorsorge)Vollmacht wäre auch mit Rücksicht auf das hohe Alter der Oma sinnvoll. Es sollte an eine Betreuungsbedürftigkeit gedacht werden. Übrigens, auch eine körperliche Behinderung kann in Ausnahmefällen eine Betreuung rechtfertigen (siehe dazu § 1896 BGB). Dazu kann ein Notar Hinweise geben. Oder es wird die Betreuungsbehörde bzw. das Vormundschaftsgericht befragt.
Gruß Berti

Vorsorge per Vollmacht sinnvoll

Verfasst: 26.03.2005, 16:47
von Gast

Notariell beglaubigtes Handzeichen

Verfasst: 26.03.2005, 17:56
von Berti
Hallo Christa,
ich ergänze meine Hinweise wie folgt: In § 126 ff. BGB sind die Formerfordernisse im Rechtsverkehr näher beschrieben. Dort ist u.a. davon die Rede, dass anstelle der Namensunterschrift ggf. mittels eines noteriell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden kann. Auch mit Blick auf diese Regelung ist die Kontaktaufnahme mit einem Notar angezeigt.
Gruß Berti

Unterschriftsleistung unmöglich - Vollmacht

Verfasst: 27.03.2005, 13:33
von Gast
Wenn jemand nicht unterschreiben kann, kommen die hier bereits aufgezeigten Möglichkeiten in Betracht: vor allem die Vollmacht erscheint sinnvoll, möglichst notariell beurkundet. Oder - die Unterschrift wird durch ein beglaubigtes bzw. beurkundetes Handzeichen ersetzt. Ansonsten muss man sich behelfen, z.B. indem die „andere Seite“ (bei Verträgen) die Unmöglichkeit der Zeichnung protokolliert oder Zeugen beigezogen werden (Zeugenbeweis).

Ins Forum: frohe Ostern!
Siegfried Kontzen