Blind, taub, gelähmt - Tötung aus Mitleid

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gast

Blind, taub, gelähmt - Tötung aus Mitleid

Beitrag von Gast » 24.07.2003, 10:02

Blind, taub, gelähmt - Tötung aus Mitleid

Seit gestern muss sich ein 62-jähriger Bauingenieur vor dem Berliner Landgericht verantworten. Er mischte einen Medikamenten-thingy und verabreichte ihn seiner schwerkranken Frau - die daran starb. Das Ehepaar war 38 Jahre verheiratet. Der Angeklagte schilderte das Leiden seiner Ehefrau, die in Folge eines Infarktes seit Januar vergangenen Jahres zum Schwerstpflegefall wurde: "Sie war blind, taub und gelähmt. Sie konnte gar nichts mehr", sagte der wegen Totschlag angeklagte Mann. Die Frau habe nichts mehr essen können und sich ständig erbrochen sowie unter spastischen Krämpfen gelitten. Ihr ganzer Körper habe sich zusammengezogen. Sie sei vor Schmerzen jeder Bewegung und Berührung ausgewichen. Wenn sie eines natürlichen Todes gestorben wäre, hätte er Gott dafür gedankt. Er gestand: "Ich habe es geplant. Ich hatte den Wunsch, sie zu erlösen".

Erst vor zwei Wochen war der Fall eines 63-jährigen Rentners in Berlin verhandelt worden, der seine Frau aus Mitleid mit einem Kissen erstickt hatte.
Quelle: Tagesspiegel, 23.7.03

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 24.7.2003

Gast

Tötung der Ehefrau – Bewährungsstrafe!

Beitrag von Gast » 22.08.2003, 11:42

Berlin. Peter und Renate B. waren 38 Jahre verheiratet. Die 59-jährige Ehefrau hatte im Januar vergangenen Jahres beim Tanzen einen Herzinfarkt erlitten. Seitdem musste sie künstlich ernährt werden, lag monatelang in der gemeinsamen Wohnung im Wachkoma und wurde von spastischen Krämpfen gequält. Peter B. tötete seine Frau, weil er sie von ihrem Leid erlösen wollte. (Dieser Newsletter berichtete am 24. Juli 2003 darüber unter der Überschrift "Blind, taub und gelähmt"). Dafür hat das Landgericht den 62-jährigen Bauingenieur jetzt am Freitag letzter Woche wegen Totschlag in einem minderschweren Fall zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Peter B. hatte seine Frau monatelang gepflegt. Er richtete zuhause "eine perfekte Pflegestation ein und wendete ungeheure Energie auf, um es seiner Frau so angenehm wie möglich zu machen", hieß es im Urteil. Im August vergangenen Jahres, nach qualvollen Krampfanfällen, verabreichte Peter B. seiner Frau dann jedoch einen thingy aus Schlaftabletten und Valium, woran sie starb. Eine Möglichkeit, auf legalem Weg seiner Frau die künstliche Ernährung zu entziehen und sie unter "terminaler Sedierung" langsam sterben zu lassen, sah der Ehemann nicht.

Der Angeklagte habe nicht nur selbstlos gehandelt, sondern auch sich selbst aus dem ausweglosen Dilemma befreien wollen, so die Richterin. "Ihre Frau war kein sterbender Mensch. Sie war ein lebender Mensch, wenn auch nicht bei Bewusstsein."

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 21.8.2003

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