Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie - Beschwerde beim BVerfG gescheitert!
Verfasst: 11.04.2020, 06:13
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Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie - Beschwerde beim BVerfG gescheitert!

Ein Mann aus Berlin ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die dortigen Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die mit einem Eilantrag verbundene Klage aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an. Der Beschluss wurde heute in Karlsruhe veröffentlicht (Az. 1 BvR 712/20). Der Mann hatte sich insbesondere gegen die Versammlungsverbote und Kontaktbeschränkungen gewandt. Durch die soziale Isolierung entstünden ihm schwere und unabwendbare Nachteile. Auch das Verbot religiöser Veranstaltungen und die faktische Aufhebung der Versammlungsfreiheit hält er für unverhältnismäßig. ... (Quelle: http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q84bzg )
Siehe:

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. (1-23) -
Tenor der Entscheidung:
- Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
- Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
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Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie - Beschwerde beim BVerfG gescheitert!
Ein Mann aus Berlin ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die dortigen Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die mit einem Eilantrag verbundene Klage aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an. Der Beschluss wurde heute in Karlsruhe veröffentlicht (Az. 1 BvR 712/20). Der Mann hatte sich insbesondere gegen die Versammlungsverbote und Kontaktbeschränkungen gewandt. Durch die soziale Isolierung entstünden ihm schwere und unabwendbare Nachteile. Auch das Verbot religiöser Veranstaltungen und die faktische Aufhebung der Versammlungsfreiheit hält er für unverhältnismäßig. ... (Quelle: http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q84bzg )
Siehe:

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. (1-23) -
Tenor der Entscheidung:
- Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
- Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
Beschlusstext abrufbar unter >>> http://www.bverfg.de/e/rk20200331_1bvr071220.html