Untaugliche alternativmedizinische Behandlung einer onkologischen Patientin
Urteil des Landgerichts Kiel vom 29.03.2019 - 8 O 190/16 -
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Leitsatz:
Es ist ein eindeutiger Verstoß gegen anerkannte fachärztliche Behandlungsregeln und aus objektiv fachärztlicher Sicht als völlig unverständlich anzusehen, einer Patientin mit Mammakarzinom von einer schulmedizinischen Behandlung abzuraten.
Das Urteil wurde auch in der Zeitschrift "Rechtsdepesche, Ausgabe Januar/Februar 2020, vorgestellt und als rechtskräftig bezeichnet.
Untaugliche alternativmedizinische Behandlung einer onkologischen Patientin
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