Ruhender Vertrag bei stationärem Aufenthalt
Verfasst: 11.12.2016, 13:16
Wir sind ein ambulanter Pflegedienst mit dem Schwerpunkt SAPV.
In unserem Vertrag steht, dass der Vertrag bei vorübergehendem stationärem Aufenthalt (Kurzzeitpflege, Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung etc.) ruht.
Das bedeutet eigentlich, dass der Patient nach Ende des stationären Aufenthalts ein Recht auf Fortsetzung der Versorgung hat.
Folgendes Szenario wäre aber denkbar:
• Bei einem Bestand von ca. 100 Patienten befinden sich davon fünf Patienten in stationärem Aufenthalt mit unbestimmter Dauer.
• Um wirtschaftlich zu arbeiten und die hohe Nachfrage von Kliniken, Arztpraxen und Privatpersonen nach häuslicher Pflege zu bedienen, wurden vier neue Patienten aufgenommen.
• Jetzt werden drei Patienten aus der Klinik entlassen und müssen entweder wie bisher, oder sogar mit erhöhtem Aufwand, versorgt werden.
• Zurzeit sind eine Pflegefachkraft und eine Pflegehilfskraft erkrankt und eine Pflegefachkraft hat Urlaub.
Meine Frage:
Müssen die zu entlassenden Patienten zwangsläufig wieder versorgt werden, auch wenn eigentlich keine Kapazitäten dafür vorhanden sind?
Greift hier die Formulierung: "Die Rechte des Kunden bzw. des Pflegedienstes auf Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt."?
Nach meinem Verständnis müsste es möglich sein, die Weiterversorgung eines Patienten unabhängig vom "ruhendem Vertrag" wegen fehlender Kapazitäten abzulehnen.
Eine "Unterversorgung" wegen fehlender Mitarbeiter widerspricht unserer Firmenphilosophie und ist ja wohl auch nicht zulässig.
Wer kann mir weiterhelfen?
Nicole
In unserem Vertrag steht, dass der Vertrag bei vorübergehendem stationärem Aufenthalt (Kurzzeitpflege, Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung etc.) ruht.
Das bedeutet eigentlich, dass der Patient nach Ende des stationären Aufenthalts ein Recht auf Fortsetzung der Versorgung hat.
Folgendes Szenario wäre aber denkbar:
• Bei einem Bestand von ca. 100 Patienten befinden sich davon fünf Patienten in stationärem Aufenthalt mit unbestimmter Dauer.
• Um wirtschaftlich zu arbeiten und die hohe Nachfrage von Kliniken, Arztpraxen und Privatpersonen nach häuslicher Pflege zu bedienen, wurden vier neue Patienten aufgenommen.
• Jetzt werden drei Patienten aus der Klinik entlassen und müssen entweder wie bisher, oder sogar mit erhöhtem Aufwand, versorgt werden.
• Zurzeit sind eine Pflegefachkraft und eine Pflegehilfskraft erkrankt und eine Pflegefachkraft hat Urlaub.
Meine Frage:
Müssen die zu entlassenden Patienten zwangsläufig wieder versorgt werden, auch wenn eigentlich keine Kapazitäten dafür vorhanden sind?
Greift hier die Formulierung: "Die Rechte des Kunden bzw. des Pflegedienstes auf Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt."?
Nach meinem Verständnis müsste es möglich sein, die Weiterversorgung eines Patienten unabhängig vom "ruhendem Vertrag" wegen fehlender Kapazitäten abzulehnen.
Eine "Unterversorgung" wegen fehlender Mitarbeiter widerspricht unserer Firmenphilosophie und ist ja wohl auch nicht zulässig.
Wer kann mir weiterhelfen?
Nicole