Hallo,
meine Mutter ist seit 3 Jahren im Heim und hatte einen Vertrag mit der "§16-Regelung" wonach sie von einem auf den anderen Tag in ein anderes festgelegtes Heim kann ohne die normale Kündigungsfrist. Dann ist sie nach einem Jahr in ein anderes Zimmer in einem anderen Trakt gezogen. Betreiber ist ProSeniore. Dort hat man ihr einen Vertrag mit einer normalen Kündigungsfrist vorgelegt, den hatte sie unterschrieben. Jetzt haben wir die Situation dass meine Mutter in das andere Heim kann(zum 5.10.) soll, da dies näher bei denn Kindern ist und sie nach pallitativmedizinischen Gesichtspunkten betreut werden soll (Brustkrebs unheilbar). Das Heim begründet den neuen Vertrag die zwei unterschiedlichen Trakte würden abrechnungstechnisch unterschiedlich behandelt. Der eine Bau ist recht neu, der andere uralt. Meine Mutter ist juristisch gesehen noch geschäftsfähig doch hat sie nicht gewußt was sie da unterschreibt. Kann man da was machen um die normale Kündigungsfrist zu umgehen?
Gruß
Schneller Heimwechsel möglich?
Moderator: WernerSchell
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Schneller Heimwechsel möglich?
Ohne die vertraglichen Regelungen konkret zu kennen, scheint es so, dass nach den augenblicklich geltenden Vereinbarungen die übliche Kündigungsfrist gilt. Dies ist im Zweifel maßgebend. Man kann natürlich versuchen, mit einer Sondervereinbarung - ggf. mit Übernahme von Teilkosten - aus dem Vertragsverhältnis heraus zu kommen. Dabei könnte man darlegen, dass bei der Zeichnung des zweiten Vertrages die Weitergeltung der sofortigen Auszugsmöglichkeit des ersten Vertrages fortgelten würde. Nur mit dieser Maßgabe sei gezeichnet worden. Ob das über die "Klippe" hilft, ist mehr als fraglich, zumal uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit unterstellt werden muss. Ansonsten müsste ein wichtiger Grund für eine Kündigung gegeben sein. Solch ein wichtiger Grund liegt aber wohl nicht vor. - Da hier nur eine grobe Einschätzung vorgenommen werden kann, müsste, um anhand der konkreten Vertragsunterlagen korrekt vorzugehen, ggf. vor Ort ein Anwalt konsultiert werden. vielleicht gibt es eine Rechtsschutzversicherung mit dem Leistungsbereich Vertragsrechtsschutz? Die Hinweise hier können nur Anhaltspunkte für die anzustellenden Überlegungen liefern.
Werner Schell
Werner Schell
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