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MDK bestätigt Behandlungsfehler .... was nun?

Verfasst: 13.06.2014, 21:45
von sigma
Hallo zusammen,
Wenn ich ein Gutachten vom MDK erhalte, in dem ein Behandlungs- und Aufklärungsfehler bestätigt wird, wie gehe ich danach vor? Ich habe bestimmt Anspruch auf PKH, würde aber lieber erst einmal mit der Haftpflichtversicherung des Arztes in außergerichtliche Verhandlung treten. Ohne Anwalt kann ich mir das sehr schwierig vorstellen, verdiene aber sehr wenig und bin alleinerziehend. Gibt es finanzielle Hilfe, ähnlich wie die PKH, die die Kosten des Anwalts übernimmt bei solchen Verhandlungen? Und wie finde ich dann guten einen Anwalt, der meine Interessen in solch einem Fall vertritt?

Behandlungsfehler vom MDK bestätigt - Weiteres Vorgehen

Verfasst: 14.06.2014, 06:58
von Herbert Kunst
sigma hat geschrieben: .... Wenn ich ein Gutachten vom MDK erhalte, in dem ein Behandlungs- und Aufklärungsfehler bestätigt wird, wie gehe ich danach vor? Ich habe bestimmt Anspruch auf PKH, würde aber lieber erst einmal mit der Haftpflichtversicherung des Arztes in außergerichtliche Verhandlung treten. Ohne Anwalt kann ich mir das sehr schwierig vorstellen, verdiene aber sehr wenig und bin alleinerziehend. Gibt es finanzielle Hilfe, ähnlich wie die PKH, die die Kosten des Anwalts übernimmt bei solchen Verhandlungen? Und wie finde ich dann guten einen Anwalt, der meine Interessen in solch einem Fall vertritt?
Guten Morgen Sigma,
bei Behandlungsfehlern ist es meistens so, dass die zuständige Krankenkasse daran interessiert ist, die danach entstandenen Folgekosten vom Schädiger zurückzuverlangen. Das ergibt sich aus § 116 SGB X > http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__116.html - Ich würde daher mit der Krankenkasse darüber sprechen, ob und ggf. in welcher Form bezüglich dieser Ansprüche vorgegangen wird. Man kann dann als Betroffener ein wenig abwarten, wie sich die entsprechenden Auseinandersetzungen gestalten und sich später bei eigenen Ansprüchen darauf beziehen.
Ggf. muss darüber befunden werden, die eigenen Ansprüche in der gehörigen Form zeitgerecht geltend zu machen (Achtung Verjährung). Das kann man zunächst in allgemeiner Form selbst durch Anschreiben an den Schädiger bzw. den Versicherer machen. Es kann aber auch darüber nachgedacht werden, ob es Sinn macht, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten. Möglicherweise wird eine Klage beim Landgericht einzureichen sein - und dann besteht Anwaltszwang. Es müsste dann sinnvollerweise ein Anwalt eingeschaltet werden, der sich im Medizinschadensrecht auskennt. Die zuständige Anwaltskammer kann Auskunft geben. Fragen kann man aber auch bei der AG der Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. > http://www.medrecht.de/ Wenn es ein Gutachten des MDK gibt, dass einen Fehler bestätigt, wird es wahrscheinlich auch problemlos Prozesskostenhilfe geben.
Gruß Herbert Kunst

Siehe auch Vortrag am 25.06.2014 zum Patientenrecht > viewtopic.php?f=7&t=20079

Re: MDK bestätigt Behandlungsfehler .... was nun?

Verfasst: 14.06.2014, 07:28
von Rauel Kombüchen
Die Hinweise von Herbert sind m.E. richtig. Ich möchte nur ergänzend auf § 66 SGB V aufmerksam machen.
Darin werden die Krankenkassen aufgefordert, die Versicherten bei Behandlungsfehlern zu unterstützen.
Und das kann nicht allein darin bestehen, ein Gutachten des MDK zu veranlassen.
MfG Rauel Kombüchen


§ 66 SGB V - Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
Die Krankenkassen sollen die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen,
die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden
sind und nicht nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/SGB_V/66.html

MDK bestätigt Behandlungsfehler .... was nun?

Verfasst: 14.06.2014, 08:25
von Herbert Kunst

Re: MDK bestätigt Behandlungsfehler .... was nun?

Verfasst: 14.06.2014, 22:49
von sigma
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich werde mich dann, nach Erhalt des entgültigen Gutachtens, erst einmal mit der Versicherung in Verbindung setzen und vielleicht mal beim Gericht nachfragen....
Denn es sollte ja auch in deren Interesse sein, einen Prozess zu vermeiden.
Ich werde Euch auf dem Laufenden halten...kann aber ein paar Monate dauern :roll:
Ach und noch was:
Ich wurde am 27.12.2012 operiert, weiß aber erst seit März 2014 , dass ein Behandlungsfehler vorlag
Ab welchem Zeitpunkt wird denn die Verjährungsfrist gerechnet ?

Verjährungsfrist bei ärztlichen und pflegerischen Fehlern

Verfasst: 15.06.2014, 06:50
von Herbert Kunst
sigma hat geschrieben:... Ich wurde am 27.12.2012 operiert, weiß aber erst seit März 2014 , dass ein Behandlungsfehler vorlag
Ab welchem Zeitpunkt wird denn die Verjährungsfrist gerechnet ?
Guten Morgen,
auf die Verjährungsfrist hatte ich bereits hingewiesen - siehe unter > viewtopic.php?f=2&t=17591&hilit=Behandlungsfehler
Sie ist gesetzlich mit drei Jahren angegeben und beginnt dann zu laufen, wenn der Patient Kenntnis von der schadensstiftenden Handlung erhalten hat.
Wenn es insoweit Unklarheiten gibt, sollte man sich anwaltlich beraten lassen.
Gruß Herbert Kunst

Behandlungsfehler: Ducken sich Kassen weg?

Verfasst: 18.11.2014, 07:35
von WernerSchell
Behandlungsfehler: Ducken sich Kassen weg?
Die Verbraucherzentrale NRW wirft Krankenkassen vor, ihre Versicherten im Fall eines vermuteten Behandlungsfehlers
zu wenig zu unterstützen. Wenn es darum gehe, Ansprüche der Versicherten durchzusetzen, duckten Kassen sich weg.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=873 ... sen&n=3867