Patientin nach Schönheits-Op im Koma - Haftung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientin nach Schönheits-Op im Koma - Haftung

Beitrag von Presse » 16.04.2014, 06:27

Ärzte Zeitung online, 16.04.2014
Patientin nach Schönheits-Op im Koma
Klinik und Mediziner haften

Seit mehr als zweieinhalb Jahren liegt die Patientin einer Mainzer Schönheitsklinik im Koma- ihr wurde fälschlicherweise ein Narkosemittel verabreicht.
Die Klinik, ein Arzt und eine Medizinstudentin müssen für das fatale Versehen haften.

MAINZ. Für ein folgenschweres Versehen nach einer Schönheits-Op müssen jetzt eine Mainzer Klinik, ein Arzt und eine Medizinstudentin haften.
Das entschied das Landgericht am Dienstag in Mainz.
... (mehr) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=859 ... ung&n=3417
Az.: 2 O 266/11

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Pressemitteilung in der Sache 2 O 266/11 Landgericht Mainz
Im Schadensersatzprozess einer Patientin gegen eine Mainzer Schönheitsklinik haben die Beklagten zu 1) bis 3) (Klinik, Geschäftsführer der Klinik und Anästhesist) beantragt, den gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Diese Anträge hat die zuständige Zivilkammer mit Beschluss vom 05.11.2012 zurückgewiesen.
Gegen den die Befangenheitsanträge zurückweisenden Beschluss haben die Beklagten zu 1) bis 3) Beschwerde eingelegt. Das Gericht hat den Beschwerden mit Beschluss vom 22.11.2012 nicht abgeholfen und legt die Sache nunmehr dem Oberlandesgericht Koblenz zur Entscheidung über die Ablehnungsgesuche gegen den von der Kammer bestellten Sachverständigen vor.
Quelle: http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/a0 ... 0000000042

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