Zwangsmedikation von psychisch Kranken

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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WernerSchell
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Zwangsmedikation von psychisch Kranken

Beitrag von WernerSchell » 18.02.2014, 07:55

Prof. Dr. Adrian Schmidt-Recla, Leipzig
Zwangsmedikation von psychisch Kranken
Im „Betreuungsrechtsherbst 2012“ jagten sich verschiedene Gesetzgebungsprojekte im materiellen und prozessualen Betreuungsrecht - eines davon veränderte auch § 1906 BGB. Veranlasst durch die 2008 verabschiedete Konvention der Vereinten Nati-onen über die Rechte von Personen mit Behinderungen und durch die aktuelle Recht-sprechung des BVerfG, die theoretische Gebäude hat einstürzen lassen, hat der Ge-setzgeber § 1906 BGB um einige Vorschriften erweitert, die die von einem rechtlichen Betreuer veranlasste Zwangsbehandlung von psychisch kranken Personen betreffen. Diese Einführung skizziert den Anwendungsbereich der Regel, erklärt die Voraus-setzungen, unter denen eine Zwangsbehandlung rechtlich zulässig ist und umreißt kurz die prozessualen Anforderungen, die dabei eingehalten werden müssen.
... (weiter lesen unter) .... http://www.humboldt-forum-recht.de/deut ... index.html

Textübernahme aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=3607
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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