Ärzte Zeitung, 08.07.2013
Patientenaufklärung - Hypothetische Einwilligung zählt
Der Bundesgerichtshof bestätigt den Freispruch für Ärzte nach dem Tod eines Patienten. Dieser unterzog sich einer experimentellen Op - ohne explizite Aufklärung über die Erfolgsaussichten.
Von Martin Wortmann
KARLSRUHE. Wenn ein Patient in einer Behandlung seinen "letzten Rettungsanker" sieht, ist davon auszugehen, dass er auch dann einwilligt, wenn der Erfolg nicht sicher ist. ..... Es gebe auch keine Anhaltspunkte, dass die Ärzte den Patienten bewusst getäuscht und ihm Informationen über das nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft "hochexperimentelle Verfahren" gezielt vorenthalten hätten.
Az.: 1 StR 320/12
Lesen Sie dazu auch den Kommentar:
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http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... eiben.html
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Moderator: WernerSchell