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Darf Betreuer Besuchsregelungen verfügen ?

Verfasst: 12.05.2004, 15:12
von Kemal
Hallo Leute,

wir bekamen auf unserer gerontopsychiatrische Station eine Patientin, deren Sohn die Betreuung nach § 1896 ff. BGB für alle Ebenen hat. Jetzt will dieser Mensch uns vorschreiben, dass nur er und seine Schwester die Mutter besuchen dürfen. Keine andere Person aus deren Umfeld soll sie besuchen dürfen. Die Frau selbst hat eine stark fortgeschrittene Demenz. Sie erkennt kaum noch ihren Sohn.

Darf der Mann uns das wirklich vorschreiben ? Wir sind hier eigentlich durch die Bank der Meinung "Nein". Es wäre auch eh nur sehr schwer machbar, da wir ja nicht unbedingt jeden nach dem Namen fragen den wir in unser Haus lassen.

Vielen Dank.
mfg Kemal

Besuchsregelungen durch Betreuer - ja !

Verfasst: 13.05.2004, 11:12
von Berti
Hallo Kemal,
wenn der Rechtliche Betreuer den Aufgabenkreis „Personensorge“ oder so ähnlich übertragen bekommen hat, darf er m.E. auch Verfügungen darüber treffen, wer Zugang zum Betroffenen haben soll. Mit anderen Worten: er darf, rein juristisch betrachtet, Besuchsregelungen treffen. Allerdings stellt sich die Frage, ob der Betreuer mit einer sehr eingeschränkten Regelung, die für andere, vor allem Pflegende und Ärzte, völlig unverständlich ist, dem „Wohl des Betroffenen“ entspricht. Wenn dies ernstlich bezweifelt werden muss, kann man das Vormundschaftsgericht mit der Angelegenheit befassen und anregen zu klären, ob der Betreuer noch die vom BGB unterstellte Eignung besitzt.
Gruß Berti

Re: Darf Betreuer Besuchsregelungen verfügen ?

Verfasst: 13.05.2004, 18:57
von Kemal
Hallo Berti,

ich glaube fast, daß wir wirklich mal beim Gericht anfragen müssen. Wie sich scheibchenweise rausstellt, stimmen eine ganze Reihe von Angaben nicht die er hier bei Aufnahme seiner Mutter gemacht hatte.

Danke.
mfg Kemal