Patientenrechtegesetz: Rechtliche Hinweise für Ärzte und Psychotherapeuten
16.05.2013 Praxisinfos der KVNO
Das Patientenrechtegesetz ist seit Februar 2013 in Kraft. In der Praxis wirft es aber immer wieder Fragen auf: Welche zusätzlichen Pflichten haben niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten jetzt beim Dokumentieren der Behandlung? Dürfen Patienten auch außerhalb der Sprechzeiten Einsicht in ihre Akte verlangen? Wer darf die Akte eines verstorbenen Patienten einsehen? - Mit diesen und ähnlichen Anfragen können Sie jetzt häufiger konfrontiert werden. Deshalb haben wir für Sie eine Praxisinformation zum Herunterladen erstellt, die Ihnen dabei helfen soll, auf Fragen von Patienten leichter zu antworten. Einzelne, aus unserer Sicht wichtige Paragrafen des Gesetzes werden vorgestellt und erläutert. Die Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll Ihnen als Orientierungshilfe dienen.
Patientenrechtegesetz: Rechtliche Hinweise für Ärzte und Psychotherapeuten (PDF, 60 KB)
http://www.kvno.de/downloads/patienten/ ... gesetz.pdf
Quelle; Mitteilung vom 17.05.2013
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
– Körperschaft des öffentlichen Rechts –
Hausanschrift:
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
Tel.: (02 11) 59 70-0
Fax: (02 11) 59 70-82 87
E-Mail: kvno.hauptstelle@kvno.de
http://www.kvno.de/60neues/2013/praxisi ... index.html
Vgl. auch unter:
Patientenrechtegesetz verabschiedet
viewtopic.php?t=18179
Patientenrechtegesetz: Rechtliche Hinweise für Ärzte ....
Moderator: WernerSchell
-
- Administrator
- Beiträge: 25256
- Registriert: 18.05.2003, 23:13