Einige Buchtipps:
Ärztliche Behandlungsfehler - Was tun? - Ein Ratgeber für Patienten, Angehörige und medizinisches Personal
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Behandlungsfehler in der Medizin – Was nun? - Verborgenes im Arzt-Patienten-Verhältnis
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Wohin wenden?
Was tun, wenn der Arzt einen Fehler macht? - Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hilft
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Unterstützung und Informationen auch bei Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
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BEHANDLUNGSFEHLER:
Neue Daten zu Behandlungsfehlern: Medizinische Dienste erstellten 2012 rund 12.500 Gutachten – in fast jedem dritten Fall erwies sich der Verdacht als berechtigt
Essen/Berlin, 15. Mai 2013
Rund 12.500 Gutachten bei vermuteten Behandlungsfehlern haben die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) bundesweit im Jahr 2012 durchgeführt. Etwa jeder dritte Patient lag mit seinem Verdacht richtig. Das geht aus der aktuellen Statistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst am 15. Mai in Berlin vorgestellt hat.
Patientinnen und Patienten, die vermuten, falsch behandelt worden zu sein, sind auf unabhängigen medizinischen Sachverstand angewiesen. Nur so haben sie eine Chance, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Diesen Sachverstand bietet der MDK. Er schafft mit seinen Gutachten Klarheit und Sicherheit für geschädigte Patienten“, so Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS).
12.483 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern haben die MDK-Gut-achterinnen und Gutachter im Jahr 2012 erstellt. Die Frage „Liegt ein Behandlungsfehler vor?“ bejahten sie in fast jedem dritten Fall (31,5%). Rund zwei Drittel der Vorwürfe, nämlich 8.607 Fälle, richteten sich gegen Krankenhäuser; davon wurden 30% bestätigt. 3.872 Fälle – das ist rund ein Drittel – betrafen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Hier bestätigten die MDK-Gutachter 36% der Fehler-Vorwürfe.
Die meisten Vorwürfe erheben Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit Operationen. Die operativen Fächer Orthopädie/Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie sind besonders betroffen. Danach folgen Zahnmedizin, Innere Medizin und Gynäkologie. „Eine hohe Zahl von Vorwürfen ist aber nicht gleichzusetzen mit einer hohen Zahl tatsächlicher Fehler“, erläutert Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern, der die Daten aller Medizinischen Dienste gemeinsam mit dem MDS ausgewertet hat. „Gemessen an der Zahl der Vorwürfe werden die meisten Fehler in der Pflege, in der Zahnmedizin und in der Gynäkologie bestätigt.“ Bei der Interpretation der Zahlen mahnt Zobel zur Zurückhaltung: „Wir können Fehlerhäufungen in bestimmten Fachgebieten erkennen. Dies erlaubt aber keinen Rückschluss auf die Behandlungsqualität insgesamt, da weder die Gesamtzahl der Behandlungen noch die Zahl aller Behandlungsfehler bekannt sind.“ Laut MDK-Statistik traten die meisten Fehler bei der Wurzelbehandlung der Zähne auf, gefolgt vom Hüft- und Kniegelenksersatz.
Weiter Handlungsbedarf bei Verbesserung der Patientensicherheit
Angesichts der Zahl der Behandlungsfehlervorwürfe sieht MDS-Vize Gronemeyer keinen Grund zur Entwarnung. „Die nahezu unveränderte Zahl der Vorwürfe und bestätigten Behandlungsfehler zeigt, dass nach wie vor Handlungsbedarf besteht.“ Das kürzlich in Kraft getretene Patientenrechtegesetz habe die Situation der Patientinnen und Patienten bei vermuteten Behandlungsfehlern nur teilweise verbessert. „Aus Sicht der Patienten bleibt unbefriedigend, dass das Gesetz keine neue Verteilung der Beweislast zwischen Behandler und Patient gebracht hat“ so Gronemeyer. Er sprach sich dafür aus, dass zumindest in jenen Fällen, in denen ein fachärztliches Gutachten den Behandlungsfehler bestätigt, in Zukunft die Beweislast für den Patienten erleichtert werden sollte. Außerdem forderte Gronemeyer ein bundesweites Behandlungsfehlerregister, in dem die Daten aller Institutionen zusammengeführt werden sollten, die in die Bearbeitung von Behandlungsfehlern eingebunden sind. Defizite bestünden zudem in der Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit wie der Anwendung von Checklisten und Teamtrainings.
Hintergrund
Behandlungsfehlervorwürfe werden im MDK durch spezialisierte Gutachterteams bearbeitet. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK gehen bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, tatsächlich durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Die MDK-Begutachtung umfasst neben der Beurteilung von Fehlern in der Medizin auch zahnmedizinische und Pflege-Fehler. Die Begutachtung durch den MDK ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozial-medizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Er ist auf Landesebene als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK in medizinischen und organisatorischen Fragen.
Quelle: Pressemitteilung vom 15.05.2013
http://www.mdk.de/1756.htm
Behandlungsfehler - jeder 3. Verdacht berechtigt
Moderator: WernerSchell
Orthopäden und Unfallchirurgen am häufigsten am Pranger
Behandlungsfehler: Orthopäden und Unfallchirurgen am häufigsten am Pranger
Es bleibt dabei: Jeder dritte Verdacht eines Behandlungsfehlers bestätigt sich. In der Fehlerstatistik spielen laut MDK die Hausärzte weiterhin kaum eine Rolle - dafür gibt es bei den Zahnärzten eine überraschende Entwicklung. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=838 ... ung&n=2713
Kommentar zur Behandlungsfehler-Statistik: Der blinde Fleck muss weg
Die Behandlungsfehlerstatistik der Medizinischen Dienste zeichnet ein nur unvollständiges Bild dessen, was bei Behandlungen in den Praxen der Vertragsärzte und in den Kliniken schiefläuft. Das Bundesgesundheitsministerium zieht sich bei diesem Thema gleich ganz auf das Ungefähre zurück. Zwischen 40. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=838 ... ung&n=2713
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Ärztepfusch: Jeder dritte Verdacht gerechtfertigt
In mehr als 10.000 Fällen sind Behandlungsfehler durch Ärzte untersucht worden. Jeden dritten Verdacht bestätigen Gutachter.
Die meisten Fehler treten bei der Wurzelbehandlung von Zähnen auf.
Quelle: Die Welt
http://www.welt.de/wirtschaft/article11 ... rtigt.html
In mehr als 10.000 Fällen sind Behandlungsfehler durch Ärzte untersucht worden. Jeden dritten Verdacht bestätigen Gutachter.
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Behandlungsfehler - jeder 3. Verdacht berechtigt
Ich sehe in den jetzt vorgestellten Berichten eigentlich keine grundsätzlich neue Entwicklung im Arzthaftungsrecht. Es ist seit Jahrzehnten so, dass etwa 30% der Patientenklagen erfolgreich sind. Dass die mutmaßlichen Behandlungsfehler im stationären Bereich einen Schwerpunkt haben, liegt angesichts des dort ablaufenden Operationssgeschehens auf der Hand, es ist also kein Aufreger!
Herbert Kunst
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de