Als GKV-Versicherter Medis f. 3000 EUR auf Privatrezept?
Verfasst: 15.03.2013, 10:09
Hallo,
ich habe folgende Situation, bei der ich mir unsicher bin, ob das "in Ordnung" ist.
Meine Krankenkasse zahlt mir als gesetzlich Krankenversicherten ein relativ teures Medikament, das nicht im Leistungskatalog steht, aber lebensnotwendig ist. Das kostet mich pro Monat mehrere tausend EUR. Nun habe ich eine Kostenübernahme für die Nutzung eines Privatrezeptes dazu erhalten. Warum auf Privatrezept? Nachdem die GKV die Kosten als Notwendig erkannt hat, war die Folge die Kostenübernahmezusage. Man merkt, die GKV muss hier zahlen, obwohl sie bisher alles geblockt hat, auch über MDK. Aber selbst jetzt missbraucht sie den für mich ggf. existenzvernichtenden Weg über Privatrezepte und vielleicht 14-tägige Erstattungsverzögerungen.
Jeden Monat ca. 3000 EUR vorstrecken geht nicht. Eigentlich muss die Kasse für einen Kassenpatienten bei Notwendigkeit doch auch ein Kassenrezept ausstellen und wie gewohnt abrechnen. Mir hier Privatpatientenpflichten aufzuerlegen ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung.
Hier würde mich sehr interessieren, wie ihr das seht.
Es gibt angeblich die Möglichkeit meine Forderung an die Apotheke abzutreten (und diese direkt mit meiner KK abrechnet) mit einer Abtretungserklärung, obwohl ich kein Privatpatient bin! Dadurch ist ein weiterer Beteiligter im System, der auch Forderungen gegen mich geltend machen kann, wenn die Krankenkasse nicht (schnell genug) zahlt. Eine Abtretungserklärung ist auch von den Abrechnungsabläufen undurchsichtig, da ja regelmäßig über Abrechnungszentren gegangen wird und damit auch die Patientendaten an weitere Personen/Organisationen weitergegeben werden.
Kann man die Austellung eines Kassenrezeptes "verlangen", da in meinem Fall die GKV ja die Kosten als notwendig anerkannt hat?
Vielen Dank
Thalon
ich habe folgende Situation, bei der ich mir unsicher bin, ob das "in Ordnung" ist.
Meine Krankenkasse zahlt mir als gesetzlich Krankenversicherten ein relativ teures Medikament, das nicht im Leistungskatalog steht, aber lebensnotwendig ist. Das kostet mich pro Monat mehrere tausend EUR. Nun habe ich eine Kostenübernahme für die Nutzung eines Privatrezeptes dazu erhalten. Warum auf Privatrezept? Nachdem die GKV die Kosten als Notwendig erkannt hat, war die Folge die Kostenübernahmezusage. Man merkt, die GKV muss hier zahlen, obwohl sie bisher alles geblockt hat, auch über MDK. Aber selbst jetzt missbraucht sie den für mich ggf. existenzvernichtenden Weg über Privatrezepte und vielleicht 14-tägige Erstattungsverzögerungen.
Jeden Monat ca. 3000 EUR vorstrecken geht nicht. Eigentlich muss die Kasse für einen Kassenpatienten bei Notwendigkeit doch auch ein Kassenrezept ausstellen und wie gewohnt abrechnen. Mir hier Privatpatientenpflichten aufzuerlegen ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung.
Hier würde mich sehr interessieren, wie ihr das seht.
Es gibt angeblich die Möglichkeit meine Forderung an die Apotheke abzutreten (und diese direkt mit meiner KK abrechnet) mit einer Abtretungserklärung, obwohl ich kein Privatpatient bin! Dadurch ist ein weiterer Beteiligter im System, der auch Forderungen gegen mich geltend machen kann, wenn die Krankenkasse nicht (schnell genug) zahlt. Eine Abtretungserklärung ist auch von den Abrechnungsabläufen undurchsichtig, da ja regelmäßig über Abrechnungszentren gegangen wird und damit auch die Patientendaten an weitere Personen/Organisationen weitergegeben werden.
Kann man die Austellung eines Kassenrezeptes "verlangen", da in meinem Fall die GKV ja die Kosten als notwendig anerkannt hat?
Vielen Dank
Thalon