Patientenrechtegesetz - in Kraft ab 26.02.2013
Moderator: WernerSchell
Patientenrechtegesetz - in Kraft ab 26.02.2013
Patientenrechtegesetz - in Kraft ab 26.02.2013
Am 25. Februar 2013 wird das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten sowie das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme im Bundesgesetzblatt verkündet.
Damit treten die Neuregelungen am 26. Februar 2013 in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 22.02.2013
http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldun ... nn=3433226
Weitere Informationen zum Patientenrechtegesetz erhalten Sie unter:
Patientenrechte
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellscha ... _node.html
Infoblatt Patientenrechte (PDF, 193 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile
Informationen zum Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme erhalten Sie unter:
Pressemitteilung: Zwangsbehandlung - Ausnahmeregelegung für Notsituationen
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitt ... nn=3433226
Siehe auch unter:
viewtopic.php?t=18599
Am 25. Februar 2013 wird das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten sowie das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme im Bundesgesetzblatt verkündet.
Damit treten die Neuregelungen am 26. Februar 2013 in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 22.02.2013
http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldun ... nn=3433226
Weitere Informationen zum Patientenrechtegesetz erhalten Sie unter:
Patientenrechte
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellscha ... _node.html
Infoblatt Patientenrechte (PDF, 193 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile
Informationen zum Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme erhalten Sie unter:
Pressemitteilung: Zwangsbehandlung - Ausnahmeregelegung für Notsituationen
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitt ... nn=3433226
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Patientenrechtegesetz - Vortrag am 04.03.2013
Vortrag Nr. A504063V mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 04.03.2013, 18.00 – 19.30 Uhr
Näheres im Programmheftder VHS auf Seite 208!
Anmeldung erbeten! Der Eintritt ist frei!
Volkshochschule Neuss - Romaneum - Brückstraße 1 - 41460 Neuss
Patientenrechtegesetz: Arztpflichten – Patientenrechte
Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1, Raum E.127
Referent: Dozent Werner Schell – http://www.wernerschell.de
Werner Schell
Die Rechte der Patienten bzw. pflegebedürftigen Personen einerseits und die Pflichten der Leistungserbringer, z.B. Ärzte, sonstige Gesundheitsberufe, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen andererseits, waren bislang in der bundesdeutschen Rechtsordnung nur unzureichend durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Daher ergab sich nicht selten Streit mit der Folge, dass Gerichte zur Entscheidung eingeschaltet werden mussten. Im Gefolge solcher Streitfälle haben die Gerichte in vielfältiger Weise die Rechtsbeziehungen zwischen den im Gesundheits- und Pflegesystem Beteiligten in Form von sog. Richterrecht näher ausgeführt. Die Gerichte waren dabei immer wieder bemüht, die Grundsätze des verfassungsrechtlich vorgegebenen Patienten – Selbstbestimmungsrechtes zur Geltung zu bringen. So hat z.B. der Bundesgerichtshof (BGH) bereits in den 50er Jahren herausgestellt: „Der Patientenwille ist das oberste Gesetz“. Diesem und anderen Rechtsgrundsätzen Rechnung tragend hat der Gesetzgeber nun ein Patientenrechtegesetz geschaffen und die wesentlichen Rechte und Pflichten der Patienten bzw. der Leistungserbringer durch Aufnahme in das Bürgerliche Gesetzbuch für alle Beteiligten verbindlich gemacht. Dabei wurde z.B. verdeutlicht bzw. klargestellt, dass eine umfassende therapeutische Aufklärung Voraussetzung für eine rechtswirksame Patienteneinwilligung ist und welche Möglichkeiten die Patienten im Falle eines Behandlungs- bzw. Pflegefehlers haben, einen Haftpflichtanspruch durchzusetzen. Damit soll erreicht werden, dass es bezüglich der verfassungsrechtlich garantierten Patientenautonomie weniger Zweifelsfragen gibt und Auseinandersetzungen weitgehend vermieden werden können. Alle Beteiligten im Gesundheits- und Pflegesystem sollen sich so auf „Augenhöhe“ bewegen können. Der richtig verstandene Patientenschutz setzt dabei nicht auf Bevormundung, sondern orientiert sich am Leitbild des mündigen Patienten. Es erscheint sinnvoll, dass sich die Bürgerinnen / Bürger bzw. Patientinnen / Patienten rechtzeitig mit dem neuen Patientenrechtegesetz vertraut machen. Dabei sollte man sich aber auch klar machen, dass das Patientenrechtegesetz zahlreiche Fragen offen lässt und damit der Patientenschutz, z.B. im Zusammenhang mit Behandlungs- und Pflegefehlern, weiterhin einer Optimierung bedarf. - Eine Veranstaltung in Kooperation mit „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk" (Neuss).
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Siehe auch die Informationen unter folgender Adresse:
viewtopic.php?p=71930#71930
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Näheres im Programmheftder VHS auf Seite 208!
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Volkshochschule Neuss - Romaneum - Brückstraße 1 - 41460 Neuss
Patientenrechtegesetz: Arztpflichten – Patientenrechte
Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1, Raum E.127
Referent: Dozent Werner Schell – http://www.wernerschell.de
Werner Schell
Die Rechte der Patienten bzw. pflegebedürftigen Personen einerseits und die Pflichten der Leistungserbringer, z.B. Ärzte, sonstige Gesundheitsberufe, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen andererseits, waren bislang in der bundesdeutschen Rechtsordnung nur unzureichend durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Daher ergab sich nicht selten Streit mit der Folge, dass Gerichte zur Entscheidung eingeschaltet werden mussten. Im Gefolge solcher Streitfälle haben die Gerichte in vielfältiger Weise die Rechtsbeziehungen zwischen den im Gesundheits- und Pflegesystem Beteiligten in Form von sog. Richterrecht näher ausgeführt. Die Gerichte waren dabei immer wieder bemüht, die Grundsätze des verfassungsrechtlich vorgegebenen Patienten – Selbstbestimmungsrechtes zur Geltung zu bringen. So hat z.B. der Bundesgerichtshof (BGH) bereits in den 50er Jahren herausgestellt: „Der Patientenwille ist das oberste Gesetz“. Diesem und anderen Rechtsgrundsätzen Rechnung tragend hat der Gesetzgeber nun ein Patientenrechtegesetz geschaffen und die wesentlichen Rechte und Pflichten der Patienten bzw. der Leistungserbringer durch Aufnahme in das Bürgerliche Gesetzbuch für alle Beteiligten verbindlich gemacht. Dabei wurde z.B. verdeutlicht bzw. klargestellt, dass eine umfassende therapeutische Aufklärung Voraussetzung für eine rechtswirksame Patienteneinwilligung ist und welche Möglichkeiten die Patienten im Falle eines Behandlungs- bzw. Pflegefehlers haben, einen Haftpflichtanspruch durchzusetzen. Damit soll erreicht werden, dass es bezüglich der verfassungsrechtlich garantierten Patientenautonomie weniger Zweifelsfragen gibt und Auseinandersetzungen weitgehend vermieden werden können. Alle Beteiligten im Gesundheits- und Pflegesystem sollen sich so auf „Augenhöhe“ bewegen können. Der richtig verstandene Patientenschutz setzt dabei nicht auf Bevormundung, sondern orientiert sich am Leitbild des mündigen Patienten. Es erscheint sinnvoll, dass sich die Bürgerinnen / Bürger bzw. Patientinnen / Patienten rechtzeitig mit dem neuen Patientenrechtegesetz vertraut machen. Dabei sollte man sich aber auch klar machen, dass das Patientenrechtegesetz zahlreiche Fragen offen lässt und damit der Patientenschutz, z.B. im Zusammenhang mit Behandlungs- und Pflegefehlern, weiterhin einer Optimierung bedarf. - Eine Veranstaltung in Kooperation mit „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk" (Neuss).
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Patientenrechtegesetz in der VHS Neuss vorgestellt
Die Vortragsveranstaltung zum Patientenrechtegesetz konnte am 04.03.2013 in der Volkshochschule Neuss erfolgreich durchgeführt werden.
Es waren zahlreiche interessierte ZuhörerInnen erschienen.
Werner schell
Es waren zahlreiche interessierte ZuhörerInnen erschienen.
Werner schell
Kompakte Auskunft zu Patientenrechten
Pressemitteilung der BARMER GEK vom 27. März 2013
Kompakte Auskunft zu Patientenrechten
Berlin - Welche Rechte habe ich als Patient gegenüber meinem Arzt? Welche Informationen und Auskünfte kann man im Vorfeld einer Behandlung verlangen? Wer hilft bei Behandlungsfehlern? Antwort und Unterstützung bei solchen Fragen gibt die BARMER GEK jetzt mit einem komplett überarbeiteten Serviceangebot auf ihrer Internetseite. Besonders aktuell ist das Thema durch das Ende Februar in Kraft getretene Patientenrechtegesetz. Es soll die Rechte und Pflichten von Patienten und Ärzten transparenter machen und damit mehr Rechtssicherheit schaffen.
Dabei müssen Ratsuchende keine Sorge haben, sich in der komplexen und mitunter recht schwierigen Materie zu verirren. Alle Informationen werden kompakt, gut verständlich und übersichtlich präsentiert. So erklärt ein Lexikon der Patientenrechte Begriffe von A wie Arzthaftung bis Z wie Zweitmeinung. Auch die häufig umstrittenen Individuellen Gesundheitsleistungen werden bewertet.
Mehr Informationen:
http://www.barmer-gek.de/132213
________________________________________
BARMER GEK Pressestelle
Tel.: 0800 33 20 60 99 1420
presse@barmer-gek.de
Athanasios Drougias (Ltg.), Tel.: 0800 33 20 60 99 1421
Dr. Kai Behrens, Tel.: 0800 33 20 60 44 3020
Kompakte Auskunft zu Patientenrechten
Berlin - Welche Rechte habe ich als Patient gegenüber meinem Arzt? Welche Informationen und Auskünfte kann man im Vorfeld einer Behandlung verlangen? Wer hilft bei Behandlungsfehlern? Antwort und Unterstützung bei solchen Fragen gibt die BARMER GEK jetzt mit einem komplett überarbeiteten Serviceangebot auf ihrer Internetseite. Besonders aktuell ist das Thema durch das Ende Februar in Kraft getretene Patientenrechtegesetz. Es soll die Rechte und Pflichten von Patienten und Ärzten transparenter machen und damit mehr Rechtssicherheit schaffen.
Dabei müssen Ratsuchende keine Sorge haben, sich in der komplexen und mitunter recht schwierigen Materie zu verirren. Alle Informationen werden kompakt, gut verständlich und übersichtlich präsentiert. So erklärt ein Lexikon der Patientenrechte Begriffe von A wie Arzthaftung bis Z wie Zweitmeinung. Auch die häufig umstrittenen Individuellen Gesundheitsleistungen werden bewertet.
Mehr Informationen:
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Tel.: 0800 33 20 60 99 1420
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Noch mehr Papierkrieg in Klinik und Praxis
Aus Forum:
Aufklärungspflicht und Einwilligung
viewtopic.php?t=992
GMS Mitteilungen aus der AWMF
Patientenrechtegesetz in Kraft getreten: Noch mehr Papierkrieg in Klinik und Praxis
Zusammenfassung
Am 26. Februar 2013 ist das viel diskutierte Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Ohne Übergangsfristen werden damit die Neuregelungen der §§ 630 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wirksam und sind von allen Beteiligten zu beachten. Im anstehenden Bundestagswahlkampf werden dies die Politiker jeder Couleur dazu nutzen, auf ihre großen Verdienste um den Verbraucherschutz hinzuweisen. Die für das Patientenrechtegesetz zuständigen und von F.D.P.-Politikern geleiteten Ministerien, das Bundesjustiz- und das Bundesgesundheitsministerium, werden sich die Meriten um einen angeblich gestärkten Patientenschutz an die Brust heften.
Ob die Politiker die Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes jedoch tatsächlich als Erfolg feiern können, ist bereits jetzt sehr fraglich.
...
Weiter lesen unter:
http://www.egms.de/static/de/journals/a ... 0276.shtml
http://www.egms.de/static/pdf/journals/ ... 000276.pdf
Aufklärungspflicht und Einwilligung
viewtopic.php?t=992
GMS Mitteilungen aus der AWMF
Patientenrechtegesetz in Kraft getreten: Noch mehr Papierkrieg in Klinik und Praxis
Zusammenfassung
Am 26. Februar 2013 ist das viel diskutierte Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Ohne Übergangsfristen werden damit die Neuregelungen der §§ 630 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wirksam und sind von allen Beteiligten zu beachten. Im anstehenden Bundestagswahlkampf werden dies die Politiker jeder Couleur dazu nutzen, auf ihre großen Verdienste um den Verbraucherschutz hinzuweisen. Die für das Patientenrechtegesetz zuständigen und von F.D.P.-Politikern geleiteten Ministerien, das Bundesjustiz- und das Bundesgesundheitsministerium, werden sich die Meriten um einen angeblich gestärkten Patientenschutz an die Brust heften.
Ob die Politiker die Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes jedoch tatsächlich als Erfolg feiern können, ist bereits jetzt sehr fraglich.
...
Weiter lesen unter:
http://www.egms.de/static/de/journals/a ... 0276.shtml
http://www.egms.de/static/pdf/journals/ ... 000276.pdf
Patientenrechtegesetz - Ein Zeitfresser für viele Ärzte
Ärzte Zeitung, 10.04.2013
Patientenrechtegesetz - Ein Zeitfresser für viele Ärzte
Mit dem neuen Patientenrechtegesetz nimmt der bürokratische Aufwand für Ärzte in der Regel zu. Das betrifft sowohl die Aufklärung des Patienten als auch die Dokumentation. Ein Medizinrechtler gibt Tipps.
Von Sabine Schiner
WIESBADEN. Das Patientenrechtegesetz ist im Februar 2013 in Kraft getreten. Daher gibt es noch keine Erfahrungswerte oder Rechtsentscheidungen darüber, ob und wo es im Alltag bei der Umsetzung hakt. ... (weiter lesen unter) ....
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=836 ... etz&n=2644
Patientenrechtegesetz - Ein Zeitfresser für viele Ärzte
Mit dem neuen Patientenrechtegesetz nimmt der bürokratische Aufwand für Ärzte in der Regel zu. Das betrifft sowohl die Aufklärung des Patienten als auch die Dokumentation. Ein Medizinrechtler gibt Tipps.
Von Sabine Schiner
WIESBADEN. Das Patientenrechtegesetz ist im Februar 2013 in Kraft getreten. Daher gibt es noch keine Erfahrungswerte oder Rechtsentscheidungen darüber, ob und wo es im Alltag bei der Umsetzung hakt. ... (weiter lesen unter) ....
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=836 ... etz&n=2644
Anfragen von Krankenkassen, MDK und Anderen
Praktischer Service für Ärzte: Broschüre "Anfragen von Krankenkassen, MDK und Anderen" ist in neuer Fassung abrufbar
Vor dem Hintergrund des seit 26. Februar geltenden neuen Patientenrechtegesetzes geben die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) ihre gemeinsame Broschüre "Anfragen von Krankenkassen, MDK und Anderen" in überarbeiteter Auflage heraus. Auf den jeweiligen Internetseiten der Körperschaften kann diese ab sofort abgerufen werden.
Die Veröffentlichgung bietet Antworten auf die häufigsten Fragestellungen von Ärzten, wenn sie Anfragen oder Vordrucke von unterschiedlichen Akteuren erhalten oder Gutachten vielfältiger Art erstellen sollen. Auch zu Themen wie der ärztlichen Schweigepflicht sowie Honorierung dieser Gutachten gibt das Merkheft Auskunft.
Nach einer Einleitung und dem ersten Kapitel "Grundsatz der Verschwiegenheitspflicht im Arzt-Patienten-Verhältnis" werden vielfältige Fragestellungen, die oftmals an Ärzte gerichtet werden, behandelt. Dabei geht es beispielsweise um Anfragen von Patienten, Rechtsanwälten, Erziehungsberechtigten sowie Erben oder Angehörigen. In einem detaillierten Kapitel widmen sich die Autoren den Anfragen von Krankenkassen sowie vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Sie setzen ihren Überblick fort mit Anfragen sonstiger Kostenträger und auch von Sozialämtern, Gesundheitsämtern sowie Finanzämtern. Ein Stichwortverzeichnis rundet den Service ab.
Weitere Informationen: Anfragen von Krankenkassen, MDK und Anderen (pdf-Datei, 262 KB)
https://www.aekn.de/assets/downloadcent ... huere2.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 09.04.2013
Ärztekammer Niedersachsen
Berliner Allee 20
30175 Hannover
Tel.: 0511/380-02
Fax: 0511/380-2240
info@aekn.de
https://www.aekn.de/
Vor dem Hintergrund des seit 26. Februar geltenden neuen Patientenrechtegesetzes geben die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) ihre gemeinsame Broschüre "Anfragen von Krankenkassen, MDK und Anderen" in überarbeiteter Auflage heraus. Auf den jeweiligen Internetseiten der Körperschaften kann diese ab sofort abgerufen werden.
Die Veröffentlichgung bietet Antworten auf die häufigsten Fragestellungen von Ärzten, wenn sie Anfragen oder Vordrucke von unterschiedlichen Akteuren erhalten oder Gutachten vielfältiger Art erstellen sollen. Auch zu Themen wie der ärztlichen Schweigepflicht sowie Honorierung dieser Gutachten gibt das Merkheft Auskunft.
Nach einer Einleitung und dem ersten Kapitel "Grundsatz der Verschwiegenheitspflicht im Arzt-Patienten-Verhältnis" werden vielfältige Fragestellungen, die oftmals an Ärzte gerichtet werden, behandelt. Dabei geht es beispielsweise um Anfragen von Patienten, Rechtsanwälten, Erziehungsberechtigten sowie Erben oder Angehörigen. In einem detaillierten Kapitel widmen sich die Autoren den Anfragen von Krankenkassen sowie vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Sie setzen ihren Überblick fort mit Anfragen sonstiger Kostenträger und auch von Sozialämtern, Gesundheitsämtern sowie Finanzämtern. Ein Stichwortverzeichnis rundet den Service ab.
Weitere Informationen: Anfragen von Krankenkassen, MDK und Anderen (pdf-Datei, 262 KB)
https://www.aekn.de/assets/downloadcent ... huere2.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 09.04.2013
Ärztekammer Niedersachsen
Berliner Allee 20
30175 Hannover
Tel.: 0511/380-02
Fax: 0511/380-2240
info@aekn.de
https://www.aekn.de/
Arzthaftpflicht: Deckungssummen oft zu niedrig
Arzthaftpflicht: Deckungssummen oft zu niedrig
Auch vor dem Hintergrund des gerade in Kraft getretenen Patientenrechtegesetzes sollten Ärztinnen und Ärzte ihren Berufshaftpflichtschutz überprüfen.
Das empfiehlt Ute Ulsperger, Leiterin der Abteilung Heilwesenhaftpflichtschaden ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... zu-niedrig
Auch vor dem Hintergrund des gerade in Kraft getretenen Patientenrechtegesetzes sollten Ärztinnen und Ärzte ihren Berufshaftpflichtschutz überprüfen.
Das empfiehlt Ute Ulsperger, Leiterin der Abteilung Heilwesenhaftpflichtschaden ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... zu-niedrig
Patientenrechtegesetz - wie wirkt es auf die Praxis?
Leserumfrage: Patientenrechtegesetz - wie wirkt es auf die Praxis?
Seit März ist das Patientenrechtegesetz in Kraft.
Die Meinungen zu dem neuen Paragrafenwerk driften stark auseinander.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=840 ... etz&n=2758
Seit März ist das Patientenrechtegesetz in Kraft.
Die Meinungen zu dem neuen Paragrafenwerk driften stark auseinander.
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=840 ... etz&n=2758
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Patientenrechtegesetz - wie wirkt es auf die Praxis?
Patientenrechtegesetz - wie wirkt es auf die Praxis?
Seit März ist das Patientenrechtegesetz in Kraft. Die Meinungen zu dem neuen Paragrafenwerk driften stark auseinander.
Doch wie gehen Sie in der Praxis mit der neuen Rechtslage um? mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=840 ... etz&n=2761
Seit März ist das Patientenrechtegesetz in Kraft. Die Meinungen zu dem neuen Paragrafenwerk driften stark auseinander.
Doch wie gehen Sie in der Praxis mit der neuen Rechtslage um? mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=840 ... etz&n=2761
Das Patientenrechtegesetz - Beitrag Prof. Dr. Rehborn
Prof. Dr. Martin Rehborn, Dortmund
Das Patientenrechtegesetz
Beitrag in der Zeitschrift GesR 5/2013, S. 257
Volltext als Leseprobe unter
http://www.gesr.de/leseprobe.html
http://www.gesr.de/gesr_2013_05_aufs.pdf
Das Patientenrechtegesetz
Beitrag in der Zeitschrift GesR 5/2013, S. 257
Volltext als Leseprobe unter
http://www.gesr.de/leseprobe.html
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Werner Schell: 40 Jahre ehrenamtlicher Einsatz ...
Werner Schell:
40 Jahre ehrenamtlicher Einsatz für Patienten und pflegebedürftige Menschen!
Angesichts der demografischen Entwicklung gewinnen die Hilfe- und Unterstützungserfordernisse, v.a. im Zusammenhang mit dem Lebensrisiko "Pflegebedürftigkeit", immer mehr an Bedeutung.
Es kam folgerichtig zur Gründung des Vereins "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk". Dieses Netzwerk ist mittlerweile mit seinen Pflegetreffs bundesweit gut bekannt (> viewtopic.php?f=7&t=11655 )
Dabei ist der Grundsatz bedeutsam: Wir - pflegebedürftige Menschen, Angehörige, Pflegekräfte - sind die Betroffenen und wollen eine menschenwürdige Pflege jetzt - und überall !
Weitere Informationen u.a.: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/ bzw. viewtopic.php?f=6&t=14148&p=86375#p86375
Einige Filmdokumentationen informieren: > viewtopic.php?f=6&t=21070
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40 Jahre ehrenamtlicher Einsatz für Patienten und pflegebedürftige Menschen!
Angesichts der demografischen Entwicklung gewinnen die Hilfe- und Unterstützungserfordernisse, v.a. im Zusammenhang mit dem Lebensrisiko "Pflegebedürftigkeit", immer mehr an Bedeutung.
Es kam folgerichtig zur Gründung des Vereins "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk". Dieses Netzwerk ist mittlerweile mit seinen Pflegetreffs bundesweit gut bekannt (> viewtopic.php?f=7&t=11655 )
Dabei ist der Grundsatz bedeutsam: Wir - pflegebedürftige Menschen, Angehörige, Pflegekräfte - sind die Betroffenen und wollen eine menschenwürdige Pflege jetzt - und überall !
Weitere Informationen u.a.: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/ bzw. viewtopic.php?f=6&t=14148&p=86375#p86375
Einige Filmdokumentationen informieren: > viewtopic.php?f=6&t=21070
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