Wunschbetreuer kann abgelehnt werden!
Verfasst: 15.02.2013, 08:03
Vorsicht: Wunschbetreuer kann abgelehnt werden!
Kommt es zu einer Lebenssituation, die eine Betreuung notwendig macht, kann der Betreute grundsätzlich selbst entscheiden, wer diese Betreuung für ihn übernehmen soll. Besteht allerdings die Gefahr, dass dieser Betreuer seine Aufgabe nicht zum Wohle des Betreuten ausführen wird, kann das Betreuungsgericht vom Willen des Betreuten abweichen und einen anderen Betreuer benennen.
Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen XII ZB 355/10) ist grundsätzlich die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betreute wünscht. .... (weiter lesen unter ) ....
http://www.anwalt-suchservice.de/verbra ... _12966.htm
Kommt es zu einer Lebenssituation, die eine Betreuung notwendig macht, kann der Betreute grundsätzlich selbst entscheiden, wer diese Betreuung für ihn übernehmen soll. Besteht allerdings die Gefahr, dass dieser Betreuer seine Aufgabe nicht zum Wohle des Betreuten ausführen wird, kann das Betreuungsgericht vom Willen des Betreuten abweichen und einen anderen Betreuer benennen.
Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen XII ZB 355/10) ist grundsätzlich die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betreute wünscht. .... (weiter lesen unter ) ....
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