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Ärzte haften lebenslang für Folgeschäden

Verfasst: 14.02.2013, 08:20
von Presse
Kunstfehler-Prozess: Ärzte haften lebenslang für Folgeschäden
Urteil im Bonner Prozess um einen schwerbehinderten Jungen: Die Richter sahen es als erwiesen an, dass bei seiner Geburt Fehler gemacht wurden.
Jetzt sollen die Ärzte Schmerzensgeld zahlen - und lebenslang für die Schäden haften.

BONN. Ein wegen eines Behandlungsfehlers schwerbehinderter fünfjähriger Junge erhält Schmerzensgeld und Schadenersatz in Millionenhöhe,
so ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Bonner Landgerichts.
Durch einen Behandlungsfehler bei der Geburt hatte das Kind irreparable Hirnschäden erlitten.
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