Ärzte haften lebenslang für Folgeschäden

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ärzte haften lebenslang für Folgeschäden

Beitrag von Presse » 14.02.2013, 08:20

Kunstfehler-Prozess: Ärzte haften lebenslang für Folgeschäden
Urteil im Bonner Prozess um einen schwerbehinderten Jungen: Die Richter sahen es als erwiesen an, dass bei seiner Geburt Fehler gemacht wurden.
Jetzt sollen die Ärzte Schmerzensgeld zahlen - und lebenslang für die Schäden haften.

BONN. Ein wegen eines Behandlungsfehlers schwerbehinderter fünfjähriger Junge erhält Schmerzensgeld und Schadenersatz in Millionenhöhe,
so ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Bonner Landgerichts.
Durch einen Behandlungsfehler bei der Geburt hatte das Kind irreparable Hirnschäden erlitten.
.... mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=831 ... cht&n=2527

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