Altbischof Huber nicht auf der Höhe der Zeit?
Verfasst: 04.10.2012, 07:52
Ein Kurzkommentar v. Lutz Barth (01.10.12) zum Beitrag in der Ärzte Zeitung: Professor Wolfgang Huber, Olympionike, aber auch Lazarus, v. H. Lachet, 01.10.12
Mit Verlaub: Der ehemalige Bischof und seinerzeitige Ratsvorsitzende Huber mahnt mehr Aktivitäten bei der Ärzteschaft an. Bereits in der öffentlichen Plenarsitzung des Deutschen Ethikrats am 27.09.12 zum Thema Suizid und ärztliche Suizidbeihilfe hat er sich von der irrigen Vorstellung leiten lassen, als würde die Ärzteschaft nur negativ die ärztliche Assistenz beim Suizid ablehnen, anstatt positiv zu erklären, wie sie mit Medizin am Lebensende umzugehen gedenkt.
In diesem Zusammenhang stehend ist daran zu erinnern, dass allen voran die BÄK eine der Initiatoren der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen ist; einer Charta, die voll froher Kunde und Botschaften ist und im Übrigen erheblich dazu beiträgt, dass eine offene Diskussion auch innerhalb der Ärzteschaft über das Arztethos „am Lebensende“ der schwersterkrankten und sterbenden Patienten gerade nicht geführt wird, sehen sich doch im Zweifel die Befürworter einer Liberalisierung der Sterbehilfe einer Stigmatisierung ausgesetzt. Nicht zu vergessen ist, dass gerade die Palliativmediziner meinten, ihre vorrangig kurativ tätigen Kollegen disziplinieren zu müssen, „nur“ weil diese für eine Liberalisierung der Sterbehilferegelungen eintreten.
Die Visionen einer Medizin am Lebensende resp. der hierzu „anzumahnenden Ethik“ seitens der BÄK jedenfalls ist hinlänglich bekannt: Die Palliativmedizin und das ihr zugrunde liegende Pathos wird in einem Maße favorisiert, dass gleichsam einer Verklärung gleichkommt. „Positiver“ kann also eine Ethik des guten Sterbens auch für einen schwersterkrankten und sterbenden Menschen nicht verkündet werden, zumal ja immerhin schon ein ethisches Zwangsdiktat in Gestalt des Verbots der ärztlichen Mitwirkung bei einem frei verantwortlichen Suizid eines Schwersterkrankten in der ärztlichen Musterberufsordnung erlassen wurde.
Und weiter mit Verlaub: In der Tat kann auch eine „Moral (und vor allem Ethik!) durch Ansteckung“ entstehen und so allerlei Mythen und Legenden, die mit der Vorstellung von einem christlichen Menschenbild verbunden werden, bleiben von einer fragwürdigen Ethik und „Moral“ nicht frei. Die These von der Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens hält sich trotz der „Aufklärung“ nach wie vor hartnäckig und es steht freilich zu befürchten an, dass dies auch in den kommenden weiteren 3000 Jahren der Fall sein wird, so wie wohl auch die Botschaften des Hippokratischen Eides, die längst als verstaubt gelten, schreitet doch auch die Erkenntnis in der Arztethik voran.
So wie die Religion muss sich auch die bereichsspezifische Ethik der Palliativmedizin und der damit scheinbar untrennbar verbundene Hospizkultur mit den schönen Visionen von einem gelungenen Sterben gelegentlich der provozierenden These stellen, nicht mehr als ein „Opium fürs Volk“ zu sein, so dass mit deren dauerhaften und gebetsmühlenartigen Anpreisung zumindest der Blick auf zentrale Grundrechte nicht nur der Schwersterkrankten, sondern auch der verfassten Ärzteschaft eingetrübt wird.
Mit Verlaub: Der ehemalige Bischof und seinerzeitige Ratsvorsitzende Huber mahnt mehr Aktivitäten bei der Ärzteschaft an. Bereits in der öffentlichen Plenarsitzung des Deutschen Ethikrats am 27.09.12 zum Thema Suizid und ärztliche Suizidbeihilfe hat er sich von der irrigen Vorstellung leiten lassen, als würde die Ärzteschaft nur negativ die ärztliche Assistenz beim Suizid ablehnen, anstatt positiv zu erklären, wie sie mit Medizin am Lebensende umzugehen gedenkt.
In diesem Zusammenhang stehend ist daran zu erinnern, dass allen voran die BÄK eine der Initiatoren der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen ist; einer Charta, die voll froher Kunde und Botschaften ist und im Übrigen erheblich dazu beiträgt, dass eine offene Diskussion auch innerhalb der Ärzteschaft über das Arztethos „am Lebensende“ der schwersterkrankten und sterbenden Patienten gerade nicht geführt wird, sehen sich doch im Zweifel die Befürworter einer Liberalisierung der Sterbehilfe einer Stigmatisierung ausgesetzt. Nicht zu vergessen ist, dass gerade die Palliativmediziner meinten, ihre vorrangig kurativ tätigen Kollegen disziplinieren zu müssen, „nur“ weil diese für eine Liberalisierung der Sterbehilferegelungen eintreten.
Die Visionen einer Medizin am Lebensende resp. der hierzu „anzumahnenden Ethik“ seitens der BÄK jedenfalls ist hinlänglich bekannt: Die Palliativmedizin und das ihr zugrunde liegende Pathos wird in einem Maße favorisiert, dass gleichsam einer Verklärung gleichkommt. „Positiver“ kann also eine Ethik des guten Sterbens auch für einen schwersterkrankten und sterbenden Menschen nicht verkündet werden, zumal ja immerhin schon ein ethisches Zwangsdiktat in Gestalt des Verbots der ärztlichen Mitwirkung bei einem frei verantwortlichen Suizid eines Schwersterkrankten in der ärztlichen Musterberufsordnung erlassen wurde.
Und weiter mit Verlaub: In der Tat kann auch eine „Moral (und vor allem Ethik!) durch Ansteckung“ entstehen und so allerlei Mythen und Legenden, die mit der Vorstellung von einem christlichen Menschenbild verbunden werden, bleiben von einer fragwürdigen Ethik und „Moral“ nicht frei. Die These von der Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens hält sich trotz der „Aufklärung“ nach wie vor hartnäckig und es steht freilich zu befürchten an, dass dies auch in den kommenden weiteren 3000 Jahren der Fall sein wird, so wie wohl auch die Botschaften des Hippokratischen Eides, die längst als verstaubt gelten, schreitet doch auch die Erkenntnis in der Arztethik voran.
So wie die Religion muss sich auch die bereichsspezifische Ethik der Palliativmedizin und der damit scheinbar untrennbar verbundene Hospizkultur mit den schönen Visionen von einem gelungenen Sterben gelegentlich der provozierenden These stellen, nicht mehr als ein „Opium fürs Volk“ zu sein, so dass mit deren dauerhaften und gebetsmühlenartigen Anpreisung zumindest der Blick auf zentrale Grundrechte nicht nur der Schwersterkrankten, sondern auch der verfassten Ärzteschaft eingetrübt wird.