Organisationsverschulden im Krankenhaus
Verfasst: 20.07.2003, 10:39
Organisationsverschulden im Krankenhaus
Liebes Forum,
Ich habe im Rahmen eines Referats ein Problem. Angenommen einem Krankenhaus ist ein Organisationverschulden vorzuwerfen. Nach welchen Kriterien ist denn dann eine strafrechtliche Verfolgung dieses Verschuldens handhabbar? Man kann ja schlecht das Krankenhaus als Organisation anklagen. Wird also stets auf die Leitung abgestellt, oder ist vielmehr die sich mit der vorweg gegangenen Heilbehandlung befasste untere Organisationseinheit (Station/Stationsarzt/Oberarzt) zur Rechenschaft zu ziehen? Wahrscheinlich hängt dies wohl vom Einzelfall ab und muß entsprechend der tatsächlichen Vermeidbarkeit des Schadens beurteilt werden. Es bleibt jedoch offen, welche Kriterien man zu dieser Beurteilung heranziehen kann. In den seltenstens Fälle wird ja der Sachverhalt hinreichend bestimmen, wo denn genau das persönliche Verschulden Einzelner gelegen haben mag.
Kann mir dabei vielleicht jemand helfen?
Liebe Grüsse
Alexander Kambas
Liebes Forum,
Ich habe im Rahmen eines Referats ein Problem. Angenommen einem Krankenhaus ist ein Organisationverschulden vorzuwerfen. Nach welchen Kriterien ist denn dann eine strafrechtliche Verfolgung dieses Verschuldens handhabbar? Man kann ja schlecht das Krankenhaus als Organisation anklagen. Wird also stets auf die Leitung abgestellt, oder ist vielmehr die sich mit der vorweg gegangenen Heilbehandlung befasste untere Organisationseinheit (Station/Stationsarzt/Oberarzt) zur Rechenschaft zu ziehen? Wahrscheinlich hängt dies wohl vom Einzelfall ab und muß entsprechend der tatsächlichen Vermeidbarkeit des Schadens beurteilt werden. Es bleibt jedoch offen, welche Kriterien man zu dieser Beurteilung heranziehen kann. In den seltenstens Fälle wird ja der Sachverhalt hinreichend bestimmen, wo denn genau das persönliche Verschulden Einzelner gelegen haben mag.
Kann mir dabei vielleicht jemand helfen?
Liebe Grüsse
Alexander Kambas