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Fixierung - in bestimmten Zeitabständen entfixieren ?
Verfasst: 29.09.2011, 08:12
von lotta
Hallo,
ich hab mal einige Frage: Wenn ein Bewohner in einem Altenheim im Rollstuhl fixiert wird - Einverständnis liegt vor - muss er dann zu bestimmten Zeiten entfixiert werden?
Er hat einen DK, Toilettengänge fallen also zweistdl weg.Ist es in Ordnung , wenn er von Morgens um 7h bis Mittags 13h fixiert ist?
Gibt es ein Gesetz, das sagt Patienten müssen alle 2 -3 Std. entfixiert werden?
Wer kann mir helfen?
Fixierung - in Zeitabständen auflösen ?
Verfasst: 29.09.2011, 08:17
von Herbert Kunst
Hallo lotta,
ich frage zunächst einmal nach: Wer hat hier genehmigt und mit welchen Erwägungen? Wenn der Bewohner selbst die Fixierung gebilligt hat, kann man mit ihm selbst alles Weitere absprechen. Gibt es eine Einwilligung eines Betreuers / Bevollmächtigten wäre mit diesem Vertreter alles Weitere abzusprechen. Dann wäre interessant, was ggf. im Beschluss des Betreuungsgerichts zur Fixierung (§ 1906 BGB) ausgeführt ist.
Sobald nähere Infos vorliegen, kann konkreter geantwortet werden.
Gruß
Herbert Kunst
Verfasst: 29.09.2011, 10:49
von lotta
Hallo Herbert,
Danke für Deine schnelle Antwort.
in diesem Falle ist es so, das der Betreuer die Einwilligung gegeben hat, da der Bewohner Dement und extrem Sturzgefährdet ist. Nun wird ein Fixierungsnachweis geführt und es wurde von der PDL gesagt das alle 1 - 2 Std. eine entfixierung gemacht werden muss. Sie kann aber keine Quelle nennen.Nicht das eine entfixierung nicht gemacht wird, aber das Hintergrundwissen wieso und warum ist von den Fachkräften erwünscht.
Mit dem Betreuer ist schlecht was zu besprechen, er ist nicht sehr interessiert an solchen Themen ( Sohn des BW) und spricht und versteht schlecht Deutsch. Auch Kollegen die seine Muttersprache sprechen kommen an Ihn nicht heran.
Fixierungen nur im notwendigen Umfange
Verfasst: 29.09.2011, 12:23
von PflegeCologne
Hallo,
Fixierungen sind immer auf das notwendige Maß zu beschränken. Im Übrigen sind natürlich auch Entfixierungen geboten, um z.B. Umsetzungen, Umlagerungen, Toilettengänge zu ermöglichen. Eine gesetzliche Vorschrift, die z.B. alle 2 Stunden eine kurzfristige Entfixierung vorsieht, ist mir nicht bekannt. Allerdings kann seitens der Leitungskräfte angeordnet werden, dass solche freiheitseinschränkende Maßnahmen unter gehöriger Aufsicht gelockert werden. Die Begründung dafür ergibt sich einfach aus dem Gebot, dass die Freiheit im Zweifel das höhere Gut ist und auch bei gebotener Einschränkung Freiräume geschaffen werden sollen. Es gibt mittlerweile Einrichtungen, die komplett ohne Fixierung auskommen.
MfG Pflege Cologne
Näheres zum Them Fixierung u.a. unter
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... nahmen.php
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... nahmen.php
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... nBay06.pdf
viewtopic.php?t=15023&highlight=leitfaden
viewtopic.php?t=15256&highlight=leitfaden
"state of the art"
Verfasst: 29.09.2011, 13:41
von Lutz Barth
Ich denke, dass das Problem der Fixierung grundsätzlicher angegangen werden sollte und zwar zunächst unter fachpraktischen Gesichtspunkten betrachtet.
Hierzu würde sich ein näheres Literaturstudium empfehlen und da können wertvolle Hinweise insbesondere der Homepage des
Projekts der Reduzierung körpernaher Fixierung unter dem Link >>>
http://www.redufix.de/cms/website.php <<< entnommen werden.
Der Blick ins Gesetzbuch wird hier nicht weiterhelfen, da auch mir keine Vorschrift bekannt ist, die die Zeiträume für eine "Entfixierung" vorgibt. Andererseits ist aber auch eine pflegerische Betreuung resp. Behandlung geboten, die dem "Stand der Künste" entspricht und gerade das oben angesprochene Projekt ReduFix hat im Bereich der Fixierung deutliche Ergebnisse zutage gefördert, die ggf. aus fachlicher Sicht einschlägig sein könnten.
Im Übrigen könnte es hilfreich sein, sich in die Lage des Bewohners zu versetzen: Wollen auch wir ggf. sechs Stunden täglich "nur" auf dem Hintern sitzen oder sind wir nicht auch danach bestrebt, für "Entlastung" Sorge zu tragen so wie es der Bettlägrige als Standard erwarten darf, ggf. umgelagert zu werden?
Nur in Parenthese sei angemerkt, dass gerade mit Blick auf die letztere Fallgruppe auch die Auffassung vertreten wird, dass im Zweifel der bettlägrige Patietn alle zwei Stunden umgelagert werden soll; hier scheint es sich um einen Erfahrungswert zu handeln, der sich auch in Gutachten resp. Anregungen des MDK wiederfindet.
Verfasst: 29.09.2011, 15:46
von thorstein
Hallo Lotta,
die Fixierung eines dementen Bewohners nur aufgrund der Zustimmung des Betreuers ist meiner Ansicht nach rechtswidrig. Gibt es also einen Fixierungsbeschluss durch das Betreuungsgericht?
Ansonsten klingt für mich die Frage auch mit den gleichen Begründung wie bei Herrn Barth etwas merkwürdig. Brauchen Fachkräfte eine Begründung, warum ein dementer Bewohner nicht 6h nur im Rollstuhl sitzen soll? Wozu dient den die Entfixierung? Kann der Bewohner mit Unterstützung noch ein paar Schritte gehen?
Grüsse
Verfasst: 29.09.2011, 20:53
von lotta
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten - sie haben mir sehr geholfen.
Grüsse Lotta