Gesetzestexte Wundbehandlung
Verfasst: 28.06.2011, 20:25
Hallo,
ich bin Wundmanager in unserer Klinik und muss nächste Woche einen Vortrag vor unseren Ärzten halten, wo es um die Zuständigkeit der Wundbehandlung geht. Ich weiß, dass das in den ärztlichen Bereich fällt und möchte die Ärzte dafür sensibilisieren, das Verbände nur dann ordentlich ausgewählt werden können, wenn wir genau wissen, welche Wunde vorliegt, da z.B. ein venöser Ulcus anders behandelt wird als ein arterieller. Außerdem sollen chron.Wunden im Arztbrief mit aufgeführt werden, eine Sache, die auch öfter wegfällt. Das ganze möchte ich gern mit den entsprechenden Gesetzen untermauern, weiß aber nicht genau, wo ich da fündig werde.
Kann mir da jemand helfen?
VG Heidi
ich bin Wundmanager in unserer Klinik und muss nächste Woche einen Vortrag vor unseren Ärzten halten, wo es um die Zuständigkeit der Wundbehandlung geht. Ich weiß, dass das in den ärztlichen Bereich fällt und möchte die Ärzte dafür sensibilisieren, das Verbände nur dann ordentlich ausgewählt werden können, wenn wir genau wissen, welche Wunde vorliegt, da z.B. ein venöser Ulcus anders behandelt wird als ein arterieller. Außerdem sollen chron.Wunden im Arztbrief mit aufgeführt werden, eine Sache, die auch öfter wegfällt. Das ganze möchte ich gern mit den entsprechenden Gesetzen untermauern, weiß aber nicht genau, wo ich da fündig werde.
Kann mir da jemand helfen?
VG Heidi