Hallo,
ich bin Wundmanager in unserer Klinik und muss nächste Woche einen Vortrag vor unseren Ärzten halten, wo es um die Zuständigkeit der Wundbehandlung geht. Ich weiß, dass das in den ärztlichen Bereich fällt und möchte die Ärzte dafür sensibilisieren, das Verbände nur dann ordentlich ausgewählt werden können, wenn wir genau wissen, welche Wunde vorliegt, da z.B. ein venöser Ulcus anders behandelt wird als ein arterieller. Außerdem sollen chron.Wunden im Arztbrief mit aufgeführt werden, eine Sache, die auch öfter wegfällt. Das ganze möchte ich gern mit den entsprechenden Gesetzen untermauern, weiß aber nicht genau, wo ich da fündig werde.
Kann mir da jemand helfen?
VG Heidi
Gesetzestexte Wundbehandlung
Moderator: WernerSchell
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Wundversorgung & rechtliche Aspekte
Hallo Heidi,
mir ist kein spezieller Gesetzestext bekannt, der sich ausdrücklich mit der Wundversorgung befasst. Klar ist natürlich, dass sich jewede medizinische bzw. pflegerische Tätigkeit am Sorgfaltsgebot auszurichten hat (§§ 276, 278 BGB). Was Sorgfalt ist, beschreiben die maßgeblichen Leitlinien, Standards, Fachbücher usw. Es muss letztlich immer darum gehen herauszufinden, was der aktuelle Stand der Wissenschaft ist.
Siehe insoweit auch
Die Rechtsprobleme Pflegender in der Wundversorgung: Interview mit Prof. Dr. Volker Großkopf
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... orgung.php
Siehe auch unter
viewtopic.php?t=3559&highlight=delegation
viewtopic.php?p=14460
viewtopic.php?p=48525
http://www.wernerschell.de/web/05/dekubitus.php
http://www.wernerschell.de/web/10/pfleg ... wunden.php
Siehe auch Expertenstandard Dekubitsprophylaxe
http://www.dnqp.de/ExpertenstandardDeku ... xe_akt.pdf
Wie bei Fehlern vorzugehen ist, kann man nachlesen unter
100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/Ma ... tungen.pdf
In dem Buch sind auch Ausführungen zu den verschiedenen Pflegestandards usw. zu finden.
Dass die Wundversorgung umfassend zu dokumentieren ist, ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag bzw. aus vielfältigen Gerichtsentscheidungen. Was wichtig ist, muss immer dokumentiert werden! Im Forum kann man unter "Suchen" weitere Texte finden. Dort "Krankendokumentation" eingeben.
Für die Ärzteschaft ist die Dokumentationspflicht in der (Muster)Berufsordnung zur Pflicht gemacht.
Bezüglich der Delegationspraxis siehe unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gation.php
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... fgaben.php
Gruß Herbert Kunst
mir ist kein spezieller Gesetzestext bekannt, der sich ausdrücklich mit der Wundversorgung befasst. Klar ist natürlich, dass sich jewede medizinische bzw. pflegerische Tätigkeit am Sorgfaltsgebot auszurichten hat (§§ 276, 278 BGB). Was Sorgfalt ist, beschreiben die maßgeblichen Leitlinien, Standards, Fachbücher usw. Es muss letztlich immer darum gehen herauszufinden, was der aktuelle Stand der Wissenschaft ist.
Siehe insoweit auch
Die Rechtsprobleme Pflegender in der Wundversorgung: Interview mit Prof. Dr. Volker Großkopf
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... orgung.php
Siehe auch unter
viewtopic.php?t=3559&highlight=delegation
viewtopic.php?p=14460
viewtopic.php?p=48525
http://www.wernerschell.de/web/05/dekubitus.php
http://www.wernerschell.de/web/10/pfleg ... wunden.php
Siehe auch Expertenstandard Dekubitsprophylaxe
http://www.dnqp.de/ExpertenstandardDeku ... xe_akt.pdf
Wie bei Fehlern vorzugehen ist, kann man nachlesen unter
100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/Ma ... tungen.pdf
In dem Buch sind auch Ausführungen zu den verschiedenen Pflegestandards usw. zu finden.
Dass die Wundversorgung umfassend zu dokumentieren ist, ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag bzw. aus vielfältigen Gerichtsentscheidungen. Was wichtig ist, muss immer dokumentiert werden! Im Forum kann man unter "Suchen" weitere Texte finden. Dort "Krankendokumentation" eingeben.
Für die Ärzteschaft ist die Dokumentationspflicht in der (Muster)Berufsordnung zur Pflicht gemacht.
Bezüglich der Delegationspraxis siehe unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gation.php
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... fgaben.php
Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de