Die meisten Ärzte-Fehler passieren bei der Diagnostik
Ärzten unterlaufen häufiger Fehler bei der Diagnose von Krankheiten als bei der Therapie. Das hat jetzt die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler der Ärztekammer Nordrhein festgestellt. Die Folge: Erhebliche Leidenswege für Patienten und Mehrkosten. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=632 ... ment&n=763
Die meisten Ärzte-Fehler passieren bei der Diagnostik
Moderator: WernerSchell
Diagnosefehler - höhere Hürden für Schadensersatz
Wenn ich das richtig gelesen habe, gibt es aber bei Diagnosefehler für Patienten höhere Hürden für die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches.
KPH Neuss
KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!
-
- Administrator
- Beiträge: 25273
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Einfacher oder grober Diagnosefehler ?
Einfacher oder grober Diagnosefehler ?
Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.11.2015 - 26 U 13/15 -
Leitsätze:
Ein einfacher Diagnosefehler liegt vor, wenn über einen bloßen Diagnoseirrtum hinaus die Diagnose für einen gewissenhaften Arzt bei ex-ante-Sicht medizinisch nicht vertretbar gewesen ist. Ein grober Diagnosefehler liegt dann vor, wenn eindeutig gegen bewährte Diagnoseregeln oder gesicherte Erkenntnisse verstoßen wird und dieser Fehler aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Die richtige Diagnose muss für den Arzt auf der Hand liegen.
Quelle / Urteilsschrift:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm ... 51117.html
Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.11.2015 - 26 U 13/15 -
Leitsätze:
Ein einfacher Diagnosefehler liegt vor, wenn über einen bloßen Diagnoseirrtum hinaus die Diagnose für einen gewissenhaften Arzt bei ex-ante-Sicht medizinisch nicht vertretbar gewesen ist. Ein grober Diagnosefehler liegt dann vor, wenn eindeutig gegen bewährte Diagnoseregeln oder gesicherte Erkenntnisse verstoßen wird und dieser Fehler aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Die richtige Diagnose muss für den Arzt auf der Hand liegen.
Quelle / Urteilsschrift:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm ... 51117.html