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Nachweispflicht zu Freiheitsentziehenden Maßnahmen

Verfasst: 26.11.2010, 11:21
von Barny
Nachweispflicht zu Freiheitsentziehenden Maßnahmen

Hallo, hab wieder mal ne Frage:

meine PDL sagte mir, dass keine Kontrollformulare zur zeitlichen Kontrolle mit dem Namenskürzel abzuzeichnen sind. Also, wo man die Kontrollgänge abzeichnet, wann man bei einem Bew. war, der z.B. mit den Secufix Gurten fixiert wurde. Das hätte der vom MDK gesagt. Wenn .......ja wenn es in der Pflegeplanung so aufgeführt wird, die zeitlichen Kontrollgänge, also von wann bis wann.

Was denkt ihr?

Dokumentation freiheitsentziehende Maßnahmen

Verfasst: 26.11.2010, 12:06
von Rob Hüser
Hallo,

dass freiheitsentziehende Maßnahmen zu dokumentieren sind, steht wohl außer Frage. Dazu gibt es jede Menge Informationen im Netz, z.B.:
http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage3 ... Pflege.pdf
http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_d ... worten.pdf
http://www.menschen-pflegen.de/enid/Ma_ ... ge_a5.html
http://www.altenpflege.vincentz.net/fil ... fsicht.pdf
http://www.horstdeinert.de/lexikon/Frei ... nahmen.pdf
http://www.pqsg.de/seiten/openpqsg/hint ... ierung.htm
Inwieweit nun im Ablauf eines Tages bezüglich der Dokumentation bei bereits bestehenden freiheitsentziehenden Maßnahmen zu verfahren ist, hängt von den Einzelumständen ab. Was wichtig ist, muss immer dokumentiert werden. Was in einer Dienstanweisung vorgegeben ist, muss allerdings nicht zusätzlich noch umfänglich als erledigt beschrieben werden. Allenfalls kann insoweit ein Handzeichen betr. der Erledigung sinnvoll sein.
Ich denke, dass die PDL grundsätzlich vorgeben darf, wie die Dokumentation auszusehen hat. Wenn sie bestimmte Schreibarbeiten für entbehrlich erachtet, kann das beachtenswert sein. Allerdings sollte das Thema noch einmal im Team diskutiert werden mit der Fragestellung, wie eine Absicherung des Pflegepersonal hinsichtlich der wahrgenommenen Aufgaben, hier Beobachtung, Nachschau, als gewährleistet angesehen werden kann. Eine Dokumenation dient ja u.U. auch als Beweis für wahrgenommene Aufgaben.
MfG Rob

Freiheitsentziehende Maßnahmen - Dokumentation

Verfasst: 26.11.2010, 12:52
von Anja Jansen
Hallo,
wenn es anhand der Einzelumstände Erfordernisse dafür gibt, regelmäßige Kontrollen zu dokumentieren, ist das sicherlich beachtenswert. Soweit die verantwortliche PDL jedoch meint, solche Dokumentationen seien entbehrlich, sollte sie dies schriftlich in Form einer Dienstanweisung näher bestimmen. Zumindest sollte eine diesbezügliche Klarstellung unter Zeugen ausgeführt werden, damit es insoweit bei Bedarf eine Beweisführungsmöglichkeit gibt.
MfG Anja

Freiheitsentziehende Maßnahmen - Dokumentation

Verfasst: 26.11.2010, 22:29
von thorstein
Hallo Barny,

In der Pflegeplanung hinterlegte Leistungen sind verbindlich und werden normalerweise auch abgezeichnet. Werden diese Leistungen abgezeichnet, muss selbstverständlich nicht noch einmal zusätzlich dokumentiert werden. Wenn die Fixierungsintervalle sehr unterschiedlich sind, wird besser direkt am Bett dokumentiert.

Grüsse