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Schmerzmittelversorgung von Schwerstkranken

Verfasst: 17.08.2010, 17:02
von WernerSchell
Pressemitteilung aus der FDP-Bundestagsfraktion:

FLACH:
Verbesserung der Schmerzmittelversorgung von Schwerstkranken

BERLIN. Zur geplanten Änderung des Betäubungsmittelrechts erklärt die stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike FLACH:

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine Änderung des Betäubungsmittelrechts geeinigt. Um cannabishaltige Fertigarzneimittel zulassen und für Patienten verschreiben zu können, erfolgt eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, die dafür Sorge trägt, dass in Deutschland cannabishaltige Arzneimittel hergestellt und als Therapieoption verschrieben werden können.

Die Änderungen bringen auch eine bessere Versorgung schwerstkranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase mit Schmerzmitteln. Zukünftig sollen Heime, Hospize und Palliativ-Care-Teams Notfallvorräte für nicht mehr benötigte, patientenindividuell verschriebene Betäubungsmittel anlegen dürfen.

Damit stehen schwerstkranken Menschen jederzeit schmerzlindernde Mittel zur Verfügung. Die Änderung ermöglicht auch eine freiere Entscheidung zwischen einer Pflege zu Hause, in einem Hospiz oder einer stationären Versorgung im Krankenhaus.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.08.2010
Michelle Schwefel
Büroleiterin und pers. Referentin
Bundestagsbüro Michael Kauch
Tel: 030/227 70 535 - Fax: 030/227 76 535
Platz der Republik 1 - 11011 Berlin

Cannabis als Medikament zugänglich machen

Verfasst: 17.08.2010, 17:05
von Presse
Zur Initiative der Bundesregierung, schwerstkranken Menschen Cannabis als Medikament einfacher zugänglich zu machen, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch:

"Cannabis kann in der palliativen Therapie von schwerstkranken Menschen eine wichtige Rolle spielen. Ob der Einsatz sinnvoll ist, muss von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden. Immer wieder berichten Patienten, dass andere Schmerzmittel bei ihnen nicht ausreichend wirken oder starke Nebenwirkungen wie Übelkeit hervorrufen. Weil es unverhältnismäßig schwierig ist, Cannabis als Medikament zu erhalten, werden derzeit viele Schmerzpatienten in die Illegalität gedrängt. Einige bauen die Pflanzen selbst bei sich zu Hause an. Das ist recht einfach möglich, aber verboten. Es ist zynisch, sich mit erhobenem Zeigefinger hinzustellen und den Zugang zu einem Mittel zu erschweren, das das Leid von Schwerstkranken wirksam lindert. Deshalb begrüßt die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung die jetzige Initiative, Cannabis als Medikament schwerstkranken Menschen leichter zugänglich zu machen. Patienten, die andere Schmerzmittel nicht vertragen, die aber mit Cannabis gute Erfahrungen gemacht haben, dürfen wir nicht länger ignorieren. Jedem Patienten muss das Schmerzmittel zugänglich gemacht werden, das ihm hilft."

Quelle: Pressemitteilung vom 17. August 2010
Matthias Hartmann: Tel.: 030 / 2 84 44 84 - 2
hartmann@patientenschutzorganisation.de

Betäubungsmittelrecht - Änderungen werden begrüßt

Verfasst: 18.08.2010, 09:50
von Presse
Schmerzorganisationen begrüßen geplante Änderungen des Betäubungsmittelrechts

Oberursel/Göppingen - Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. und die Patientenorganisation Deutsche Schmerzliga e.V., Oberursel, begrüßen die von der Regierungskoalition geplanten Änderungen des Betäubungsmittelrechts, um die Versorgung von Patienten mit Schmerzmitteln zu verbessern.

Durch die geplante Gesetzesänderung soll eine Praxis legalisiert werden, die Schmerztherapeuten und Palliativmediziner schon lange aus der Not heraus pflegen: Sie lagern für Notfälle starke Schmerzmittel (Opioide) ein, die Patienten zurückgegeben haben, weil sie diese nicht mehr benötigen. Denn es geschieht immer wieder, dass Schmerzmediziner Patienten am Wochenende notfallmäßig ein starkes Schmerzmittel verordnen müssen, die Apotheken aber keine vorrätig haben. „Wir freuen uns, dass die Politik nun endlich unsere Forderungen umsetzt und unser Vorgehen legalisiert“, erklärt der Göppinger Schmerzmediziner Dr. H. H. Gerhard Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie und Vizepräsident der Deutschen Schmerzliga.

Auch die Entscheidung, Zulassung und Verordnungsfähigkeit von Fertigarzneimitteln mit natürlichen oder synthetischen Cannabis-Wirkstoffen (Cannabinoiden) zu erleichtern, wird von den Schmerzorganisationen unterstützt. „Es ist an der Zeit, Cannabis aus der Schmuddelecke zu holen“, so Müller-Schwefe. Mit dem teilsynthetisch produzierten Cannabinoid Dronabinol, das aus natürlichen Cannabinoiden gewonnen wird, haben die Schmerztherapeuten bei verschiedenen Schmerzerkrankungen gute Erfahrungen gemacht. Denn Dronanbinol darf – im Gegensatz zum natürlichen Extrakt der Hanfpflanze – auch schon unter den geltenden gesetzlichen Regelungen hergestellt und ärztlich verordnet werden. Zum Einsatz kommt die Substanz beispielsweise bei Schmerzen nach Polioerkrankungen oder Schmerzformen wie Fibromyalgie, die durch eine mangelhafte körpereigene Schmerzkontrolle verursacht werden. Auch spastische Schmerzen bei Multipler Sklerose können mit dem Hanfwirkstoff oft besser behandelt werden als mit anderen Medikamenten. „Wenn Gesetzesänderungen dazu führen, dass Cannabinoide generell leichter erforscht, zugelassen und verordnet werden können, begrüßen wir dies, weil es neue Therapieoptionen eröffnet“, sagt Müller-Schwefe.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.08.2010
Pressestelle · Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. · Deutsche Schmerzliga e.V.
Barbara Ritzert · ProScience Communications – Die Agentur für Wissenschaftskommunikation GmbH
Andechser Weg 17 · 82343 Pöcking · Fon: +49 8157 9397-0 · Fax: +49 8157 9397-97 · ritzert@proscience-com.de
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Starke Schmerzmittel: Ärzte sind unsicher

Verfasst: 30.08.2010, 10:29
von Presse
Starke Schmerzmittel: Ärzte sind unsicher

80 % verordnen Opioide, nur wenige wissen genau Bescheid

Viele Ärzte sind bei der Verordnung von opioidhaltigen Schmerzmitteln unsicher: Eine Befragung durch Dresdener Forscher unter 226 Schmerztherapie-interessierten Ärzten hat ergeben, dass zwar über 80 % regelmäßig Opioide gegen starke Schmerzen verordnen, jedoch nur die wenigsten Fragen zur Anwendung und Medikamentenwahl nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand richtig beantworten konnten. Die Dresdner Forscher drängen daher auf eine intensivere Ausbildung von Medizinstudierenden und Ärzten. Sie berichten in „Der Schmerz“, dem offiziellen Organ der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS).

Wissensmangel

Nach den Einsatzgebieten von Opioiden gefragt, nannten fast alle Befragten korrekt Tumorschmerzen. Die Hälfte konnte weitere Diagnosen nennen, bei denen Opioide in Frage kommen. Bis zu 13 Prozent gaben allerdings auch Einsatzgebiete an, bei denen Opioide von Spezialisten eindeutig abgelehnt werden, wie z.B. Kopfschmerzen. Auch bei der Dosierung mangelt es an Wissen. So würden über 40 Prozent ein schnell wirksames Medikament, das bei Bedarf gegeben wird, unterdosieren.

Nebenwirkungen werden überschätzt

Die Nebenwirkungen von Opioiden wurden häufig falsch eingeschätzt. Besonders psychische Abhängigkeit und seltene Nebenwirkungen werden überschätzt. Dies und die wenig bekannten rechtlichen Bedingungen bei der Verordnung von Betäubungsmitteln könnten Gründe dafür sein, dass Ärzte im Zweifel keine Opioide verschreiben, auch wenn das sinnvoll wäre. Andererseits kann die mangelnde Therapiekenntnis im Umgang mit Opioiden aber auch zu einem unkritischen Einsatz der Präparate mit einer Gefährdung des Patienten führen. Die Forscher empfehlen daher eine intensivere Ausbildung von Medizinstudierenden und Fortbildung von Ärzten. Die DGSS hat gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften allen Medizinischen Fakultäten zu diesem Zweck ein Kerncurriculum zur Verfügung gestellt, das die wichtigsten Informationen zur Schmerztherapie in 14 Stunden zusammenfasst und im Querschnittsfach des Studiums gelehrt werden kann.

Titelaufnahme

M. Pflughaupt et.al. Befragung schmerztherapeutisch interessierter Ärzte zum Umgang mit Opioiden. In: Der Schmerz 2010, 24:267-275, DOI: 10.1007/s00482-010-0913-3

Ansprechpartner

Dr. Markus Pflughaupt, Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Technische Universität Dresden, Fetscherstr. 74, 01307 Dresden, E-Mail: markus.pflughaupt@uniklinikum-dresden.de

Kerncurriculum http://www.dgss.org/index.php?id=103

Quelle: Pressemitteilung vom 30.08.2010
Meike Drießen, Pressestelle
Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS)

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news384072

Schwerkranke - bessere Versorgung ?

Verfasst: 04.09.2010, 08:04
von Herbert Kunst
Es scheint so, als hätte man politisch die Not vieler Schwerkranker verstanden. Wenn jetzt erleichternde Regelungen auf den Weg gebracht worden sind, kann das begrüßt werden.
Allerdings bleibt abzuwarten, wann die entsprechenden neuen Erkenntnisse beim Hausarzt bzw. beim Patienten ankommen. Patienten bzw. ihre Angehörigen sollten ggf. gezielt nachfragen, nicht locker lassen.

Herbert Kunst

Betäubungsmittelrecht reicht nicht aus

Verfasst: 27.01.2011, 18:58
von Presse
Geplante Änderung des Betäubungsmittelrechts reicht nicht aus / 312.000 Patienten betroffen

Berlin. "Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Betäubungsmittelrechts greift zu kurz. Als Vertreter der Schwerstkranken und Sterbenden werden wir mit allen politischen Mitteln darauf hinwirken, dass hier für die 312.000 betroffenen Patienten nachgebessert wird", erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, am Donnerstag. Die Patientenschützer fordern, dass die Regeln des Betäubungsmittelrechts so verfasst werden, dass sie die Schwerstkranken und Sterbenden nicht quälen oder kriminalisieren. Es ist widersinnig, dass gleichzeitig suchtkranke Menschen im Methadon-Programm Ersatzsuchtmittel für die nächsten 48 bis 72 Stunden erhalten. "Es kann nicht sein, dass wir einen Suchtkranken anders stellen als einen Schmerzkranken", sagt Brysch. Die Organisation kündigt einen eigenen Gesetzentwurf zu diesem Thema an.

Hintergrund ist eine geplante Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Union und FDP wollen Hospizen erlauben, Notfallvorräte an starken Schmerzmitteln wie Morphium in der eigenen Einrichtung anzulegen. Bislang ist das nicht zulässig. Die Neuerung soll sicherstellen, dass für die 23.000 Schwerstkranken in Hospizen zu jeder Tages- und Nachtzeit schmerzlindernde Mittel zur Verfügung stehen. Das große Problem: Für die 300.000 betroffenen Schmerzpatienten in Alten- und Pflegeheimen soll es eine solche Lösung nicht geben. "Wenn ein Pflegeheim-Bewohner ein hochwirksames Schmerzmittel braucht, dann muss dieses in einer Apotheke besorgt werden. Das kann mehrere Stunden dauern. Eine unerträgliche Situation", sagt Brysch. Auch in Pflegeheimen gibt es hochqualifizierte Pflegekräfte, die die Schmerzmittel verabreichen und eine palliative Therapie begleiten können. Bisher ist die Schmerzbekämpfung in deutschen Pflegeheimen ungenügend.

Auch für die 12.000 Schwerstkranken, die von spezialisierten Palliativteams zu Hause versorgt werden, wird sich durch die Änderung des Betäubungsmittelrechts wenig verbessern. Zwar sollen die Teams Notvorräte an hochwirksamen Schmerzmitteln in ihren eigenen Einrichtungen anlegen können. Sie dürfen aber dem Patienten pro Besuch nur so viel aushändigen, wie er für den sofortigen Verbrauch benötigt. Schwierig wird diese Regelung, wenn der Patient plötzlich starke Schmerzen bekommt. In einem solchen Fall müsste er - auch nach der neuen Regel - auf das Eintreffen des Palliativ-Teams zu Hause warten. Das Einlösen eines Rezeptes in einer Apotheke ist in einer solchen Situation auch keine Lösung. "Viele Schwerstkranke müssen deshalb stundenlange Schmerzen erdulden, bevor sie ihre Medizin erhalten", sagt Brysch. Hier wäre es sinnvoll, wenn das Palliativ-Team dem Patienten einen Vorrat für die kommenden 24 Stunden aushändigen dürfte.

Mit der geplanten Änderung des Betäubungsmittelrechts befasst sich heute Abend auch ein Beitrag im ARD-Fernsehmagazin "Monitor". Die Sendung beginnt um 22.15 Uhr.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.01.2o011
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Sandra Ketterer 0 30 / 2 84 44 84 - 3
01 76 / 1 73 807 01
ketterer@patientenschutzorganisation.de
htp://www.patientenschutzorganisation.de

Versorgung mit Leid mindernden Schmerzmitteln

Verfasst: 02.03.2011, 16:13
von Presse
KAUCH:
Bundesregierung verbessert Versorgung mit Leid mindernden Schmerzmitteln

BERLIN. Zum heutigen Kabinettsbeschluss für eine verbesserte Versorgung von schwerstkranker und sterbender Patienten mit Schmerzmedikamenten erklärt der Berichterstatter für Palliativmedizin der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:

Die Bundesregierung hat auf Initiative von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler wichtige Weichen im Betäubungsmittelrecht gestellt, um die Versorgung schwerstkranker Patienten am Lebensende zu verbessern. Erstmals werden cannabishaltige Fertigarzneimittel zur Schmerzbehandlung zugelassen. Nicht aufgebrauchte Schmerzmittel dürfen künftig für andere Patienten verwendet werden. Zudem ermöglicht es die Bundesregierung den Hospizen, einen Notfallvorrat an Betäubungsmitteln parat zu halten.

So gibt es keine Zeitverzögerung mehr, wenn Sterbende und Schwerstkranke unmittelbar mit Schmerzmitteln versorgt werden müssen. Bisher bedarf es für jeden Fall der gesonderten Verschreibung durch einen qualifizierten Arzt – auch dann, wenn es sich lediglich um eine Neuverschreibung handelte, weil der verordnete Vorrat aufgebraucht war. Dies führt insbesondere in den Nachtstunden und am Wochenende zu Verzögerungen und nicht hinnehmbaren Leiden der Patienten. Für Hospize bedeutet die neue Regelung eine enorme Erleichterung in ihrem Alltag. Für die Patienten bedeutet sie schnelle und kompetente Hilfe.

Die Vorschriften für die Weiterverwendung von Betäubungsmitteln, die nach dem Tod eines Patienten übrig geblieben sind, werden auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ausgeweitet. Das bedeutet, dass auch ambulante Palliativteams künftig nicht verwendete Schmerzmittel einem anderen Patienten verordnen dürfen. Das spart Kosten und vermindert den bürokratischen Aufwand.

Mit seiner Initiative verfolgt der Bundesgesundheitsminister konsequent den Weg weiter, die Voraussetzungen für eine menschenwürdige Behandlung Sterbenskranker zu optimieren und den gesetzlich verankerten Anspruch auf Leid mindernde Palliativmedizin zu untermauern. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald der Bundesrat zugestimmt hat.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.03.2011
Olaf Bentlage
Pressesprecher und
Leiter der Pressestelle
der FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-52388
Fax: 030/227-56778
eMail: bentlage@fdp-bundestag.de

Schwerstkranke in Pflegeheimen benachteiligt

Verfasst: 02.03.2011, 16:17
von Presse
Zu der heute vom Kabinett verabschiedeten Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, die Schwerstkranke in Pflegeheimen benachteiligt,
Patientenschutzorganisation Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in Berlin:


"Die heute vom Kabinett beschlossene Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung greift zu kurz. Zwar ist zu begrüßen, dass damit den 23.000 Patienten in den wenigen 165 bestehenden Hospizen ein patientenunabhängiger Schmerzmittelvorrat zur Verfügung steht. Es fehlt jedoch für die 700.000 Patienten in rund 11.000 Pflegeheimen weiterhin eine gleichlautende Regelung. Es kann nicht sein, dass den Pflegebedürftigen in den Heimen, die schon heute kein Recht haben, in ein stationäres Hospiz aufgenommen zu werden, auch noch der gleichwertige Zugang zur Schmerzversorgung vorenthalten wird. Schwerstkranke brauchen sowohl in den Pflegeheimen als auch in Hospizen gleiche Verhältnisse. Es darf bei der Schmerztherapie keine Zweiklassengesellschaft geben."
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Sandra Ketterer 0 30 / 284 44 84 - 0
01 76 / 173 80 701
ketterer@patientenschutzorganisation.de

Quelle: Pressemitteilung vom 02.03.2011

Schmerzen müssen mit Zuwendung bekämpft werden

Verfasst: 02.03.2011, 17:49
von PflegeCologne
Hallo,
es ist gut und richtig, auch in Pflegeeinrichtungen die Versorgung mit Schmerzmitteln optimal zu regeln. Allerdings gehört zunächst dazu eine gute haus- bzw. fachärztliche Versorgung. Im Übrigen wäre es wünschenswert, wenn die Pflegeeinrichtungen auch über ausreichende Kenntnisse zur Hospiz- und Palliativversorgung verfügen würden. - Und schon sind wir wieder an den Grenzen des Systems. Es mangelt an Personal. Es muss also doch alles im Zusammenhang gesehen werden.
MfG Pflege Cologne

Betaeubungsmittelrecht - Änderungen beschlossen

Verfasst: 06.03.2011, 09:28
von Service
Aenderungen im Betaeubungsmittelrecht beschlossen: Bundesregierung will bessere Schmerztherapie fuer Schwerstkranke und Sterbende

Berlin (ALfA). Das Bundeskabinett hat am 2. Maerz eine bessere Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Patienten mit Schmerzmedikamenten beschlossen. Hierzu soll das Betaeubungsmittelrecht geaendert werden. Der Beschluss geht auf eine Initiative von Bundesgesundheitsminister Philipp Roesler (FDP) zurueck. Laut dem Berichterstatter fuer Palliativmedizin der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kauch, sollen erstmals cannabishaltige Fertigarzneimittel zur Schmerzbehandlung zugelassen werden. Kuenftig duerfen nicht aufgebrauchte Schmerzmittel fuer andere Patienten verwendet werden und Hospize einen Notfallvorrat an Betaeubungsmitteln parat halten. Bislang ist das nicht zulaessig.

"So gibt es keine Zeitverzoegerung mehr, wenn Sterbende und Schwerstkranke unmittelbar mit Schmerzmitteln versorgt werden muessen. Bisher bedarf es fuer jeden Fall der gesonderten Verschreibung durch einen qualifizierten Arzt - auch dann, wenn es sich lediglich um eine Neuverschreibung handelte, weil der verordnete Vorrat aufgebraucht war", erklaerte Kauch in einer Pressemitteilung. Dies fuehre insbesondere in den Nachtstunden und am Wochenende zu Verzoegerungen und nicht hinnehmbaren Leiden der Patienten. "Fuer Hospize bedeutet die neue Regelung eine enorme Erleichterung in ihrem Alltag. Fuer die Patienten bedeutet sie schnelle und kompetente Hilfe", so der Abgeordnete.

Des Weiteren werden die Vorschriften fuer die Weiterverwendung von Betaeubungsmitteln, die nach dem Tod eines Patienten uebrig geblieben sind, auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ausgeweitet. Das bedeutet, dass auch ambulante Palliativteams kuenftig nicht verwendete Schmerzmittel einem anderen Patienten verordnen duerfen. Das spare Kosten und vermindere den buerokratischen Aufwand, so Kauch. "Mit seiner Initiative verfolgt der Bundesgesundheitsminister konsequent den Weg weiter, die Voraussetzungen fuer eine menschenwuerdige Behandlung Sterbenskranker zu optimieren und den gesetzlich verankerten Anspruch auf Leid mindernde Palliativmedizin zu untermauern", erklaerte Kauch abschliessend. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald der Bundesrat zugestimmt hat.

Schmerzpatienten in Pflegeheimen ausgeschlossen

Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung dagegen kritisierte die geplante Aenderung der Betaeubungsmittel-Verschreibungsverordnung als "zu kurz gegriffen" und "nicht ausreichend". Zwar sei zu begruessen, dass damit den 23.000 Patienten in den wenigen 165 bestehenden Hospizen ein patientenunabhaengiger Schmerzmittelvorrat zur Verfuegung stehe. Es fehle jedoch fuer die 700.000 Patienten in rund 11.000 Pflegeheimen weiterhin eine gleichlautende Regelung. "Es kann nicht sein, dass den Pflegebeduerftigen in den Heimen, die schon heute kein Recht haben, in ein stationaeres Hospiz aufgenommen zu werden, auch noch der gleichwertige Zugang zur Schmerzversorgung vorenthalten wird. Schwerstkranke brauchen sowohl in den Pflegeheimen als auch in Hospizen gleiche Verhaeltnisse. Es darf bei der Schmerztherapie keine Zweiklassengesellschaft geben", erklaerte der Geschaeftsfuehrende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung vom 2. Maerz.

Einen Tag vor dem Kabinettsbeschluss stellten die Patientenschuetzer auf einer Pressekonferenz ihre eigenen Gesetzesvorschlaege zu diesem Thema vor. Darin fordern sie eine Erlaubnis fuer Pflegeheime, Notfallvorraete an hochwirksamen Schmerzmitteln anlegen zu duerfen. Ausserdem sprechen sie sich dafuer aus, dass ambulante Palliativteams mit ihren Aerzten ihren Patienten einen Notfallvorrat aushaendigen duerfen, der ihre Schmerzen fuer wenigstens 24 Stunden lindert. "Wenn ein Pflegeheim-Bewohner ein hochwirksames Schmerzmittel braucht, dann muss dieses in einer Apotheke besorgt werden. Das kann mehrere Stunden dauern. Eine unertraegliche Situation", erklaerte Brysch. Auch in Pflegeheimen gebe es hochqualifizierte Pflegekraefte, die die Schmerzmittel verabreichen und eine palliative Therapie begleiten koennen. "Wir haben kompetente Kraefte in deutschen Pflegeheimen, die die gleiche Qualifikation wie Hospiz-Mitarbeiter haben, diese aber nicht anwenden koennen", mahnte Brysch. Bisher sei die Schmerzbekaempfung in deutschen Pflegeheimen mangelhaft.

Auch fuer die 12.000 Schwerstkranken, die von ambulanten Palliativteams zu Hause versorgt werden, werde sich durch die Aenderung des Betaeubungsmittelrechts wenig verbessern. Zwar sollen die Teams Notvorraete an hochwirksamen Schmerzmitteln in ihren eigenen Einrichtungen anlegen koennen. Sie duerfen aber dem Patienten pro Besuch nur so viel aushaendigen, wie er fuer den sofortigen Verbrauch benoetigt. Schwierig werde diese Regelung, wenn der Patient ploetzlich starke Schmerzen bekommt. In einem solchen Fall muesste er - auch nach der neuen Regel - auf das Eintreffen des Palliativ-Teams zu Hause warten. Das Einloesen eines Rezeptes in einer Apotheke sei in einer solchen Situation auch keine Loesung. "Viele Schwerstkranke muessen deshalb stundenlange Schmerzen erdulden, bevor sie ihre Medizin erhalten", kritisierte Brysch. Seiner Ansicht nach waere es sinnvoll, wenn das Palliativ-Team dem Patienten einen Vorrat fuer die kommenden 24 Stunden aushaendigen duerfte.

Mit den Gesetzesvorschlaegen wendet sich die Patientenschutzorganisation direkt an die Bundestagsfraktionen. "Es muss eine Koalition der Vernuenftigen geben, denn niemand kann Interesse daran haben, dass es hunderttausende Schmerzpatienten gibt, die vernachlaessigt werden, nur weil die rechtlichen Normen nicht an ihren Beduerfnissen ausgerichtet sind", so Brysch.

Weitere Informationen:

Verbesserungen der palliativen Schmerztherapie von Patienten in Pflegeheimen und Zuhause
Gesetzesvorschlaege Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung
Vorgestellt im Maerz 2011 (PDF-Format)
http://www.hospize.de/docs/hib/Patiente ... 110304.pdf

Bundes-Cannabinett: Kein Joint-Venture fuer Schmerzpatienten
Oliver Tolmein
FAZ.NET Blog Biopolitik 02.03.11
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... enten.aspx

Quelle: Mitteilung vom 06.03.2011
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de

Entkriminalisierung bei Schmerzmedikation - Petition

Verfasst: 07.03.2011, 07:41
von Service
Petition zur Entkriminalisierung bei Schmerzmedikation

Anlass: Palliativmediziner muss sich vor Staatsanwaltschaft verantworten
Wie Palliativmediziner kriminalisiert werden, wenn sie ihren sterbenden Patienten zu Hause hinreichend Schmerzmittel dalassen, musste Dr. Thomas Sitte erfahren:

„Thomas Sitte ist ein Pionier unter den Palliativmedizinern. Er kämpft dafür, dass die Menschen endlich die Versorgung bekommen, die ihnen nach dem Gesetz schon seit vier Jahren zusteht und die es vielerorts immer noch nicht gibt. Dabei stand er ständig im Gespräch mit dem Bundesgesundheitsministerium. Einmal wollte er sich vergewissern, dass er und seine Kollegen das Opioid, das sie tagtäglich einsetzen, auch verwenden dürfen. Ein folgenreicher Dialog.Die Staatsanwaltschaft meldete sich, leitete ein Verfahren gegen ihn ein.

Thomas Sitte, Palliativmediziner: `Da war ich völlig schockiert. Das war, als ob mir es den Boden unter den Füßen wegzieht. Ich arbeite seit Jahren, die Patienten sind zufrieden, alle sind zufrieden, und plötzlich heißt es, ne, das was du immer schon machst, darfst du vielleicht gar nicht.´

Dr. Sitte soll gegen einen kleinen Passus im Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben. Er darf die Medikamente zwar verschreiben und dem Patienten geben, wenn er dabei ist. Nur bei ihm lassen darf er sie nicht. Noch nicht mal, wenn die Schmerzen unerträglich sind. Denn laut Gesetz dürfen nur die Apotheker diese Schmerzmittel aushändigen. …“

Quelle (mit Filmbeitrag): http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/ ... iativ.php5

Petition an den Bundestag (bis 10. März noch zu zeichnen)
Dadurch ist eine Petition zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) an den Deutschen Bundestag ausgelöst und auf den Weg gebracht worden.

Text der Petition:
„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass umgehend Änderungen in der Gesetzgebung zu erfolgen haben, damit die medizinisch indizierte Abgabe von Betäubungsmitteln zur Unzeit durch einen Arzt keinen Straftatbestand mehr darstellt. Qualifizierten Ärzten und Palliative Care Teams muss die Abgabe von Betäubungsmitteln zur zeitlich begrenzten Anwendung durch und/oder für den Patienten, zum Beispiel bei schwersten Schmerzen und lebensbedrohlicher Atemnot, zur Überbrückung im Notfall erlaubt werden.“

Quelle:
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=16123

Unterstützt wird die Initiative von einem breiten Bündnis von Patientenschutz- und Hospizorganisationen, u. a. von der Deutschen Hospizstiftung. Zur Zeit gibt es aber nur etwas 4.500 Unterstützer. Die Redaktion des pv-newsletter möchte darauf aufmerksam machen, dass die Zeichnungsfrist am 10. März 2011 ausläuft und unsere Abonnenten dazu aufrufen, diese mitzuzeichnen.

Eine Registrierung ist dazu erforderlich. Hier der direkte Link zum Registrierungsformular: https://epetitionen.bundestag.de/index. ... n=register .

Hintergrund Apothekenprivileg
Auch die Apotheker-Vertreter haben festgestellt, dass Menschen in unserem Land immer häufiger immer stärkere Schmerzmittel benötigen – Grund sei der demographische Wandel (Siehe: http://www.presse-service.de/data.cfm/s ... 85523.html )

Doch leider scheinen sie umso stärker an ihren gesetzlich verbürgten Privilegien zur Verschreibungsverordnung festzuhalten: Die peniblen Kontrolle bei Abgabe und Verbleib von Betäubungsmitteln soll allein ihnen vorbehalten bleiben.

„Die Apothekerkammer Nordrhein machte indessen deutlich, dass sich der Gesetzgeber etwas dabei gedacht habe, als er den Apothekern die Versorgung mit Betäubungsmitteln übertragen hat. Die Versorgung der Patienten mit starken Schmerzmitteln sei gesetzlich genau geregelt und müsse von den Apotheken penibel dokumentiert werden. „Bei Betäubungsmitteln vertraut der Staat auf das besondere Verantwortungsbewusstsein des Apothekers. Auch bei geringsten Mengen eines Betäubungsmittels muss dessen Abgabe und Verbleib jederzeit überprüfbar sein“, sagt Martin Katzenbach, Pressesprecher der Apotheker in Nordrhein.“

Quelle: http://www.deutsche-apotheker-zeitung.d ... print.html

Doch kann es doch wohl nicht angehen, dass Ärzte ihrem schwerstkranken Patienten pro Besuch nur so viel Schmerzmittel aushändigen dürfenf, wie dieser für den sofortigen Verbrauch benötigt. Wenn er schwere starke Schmerzen bekommt, müsste er auf das Eintreffen eines Palliativ- oder Notarztes zu Hause oder auch im Pflegeheim warten.

Zwar scheint das ja mögliche Einlösen eines Rezeptes in einer Apotheke vielen vielleicht nicht als ein so gravierendes Problem – aber man denke nur an eine Situation am Wochenende oder außerhalb der Tageszeit, wenn ein viele Stunden langes Erdulden von Schmerzen droht, bevor die Medikamente endlich besorgt werden konnten.

Es wäre sinnvoll, einen Vorrat für zumindest 24 Stunden legal aushändigen dürfte.

Deshalb nehmen Sie sich bitte die Zeit, um die Petition zu zeichnen – wie gesagt, ist das spätestens noch bis zum Ende der Woche möglich.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.03.2011
http://www.patientenverfuegung.de

Siehe auch unter
viewtopic.php?p=58107#58107

Palliativversorgung entwickelt sich im Schneckentempo

Verfasst: 07.03.2011, 08:31
von Presse
Ärzte Zeitung vom 07.03.2011
Palliativversorgung entwickelt sich im Schneckentempo
Bei der palliativmedizinischen Versorgung Sterbender ist Deutschland in Europa nur Mittelmaß.
Von Anno Fricke
Es wird keine gesamteuropäische Strategie zur Versorgung der Menschen am Lebensende geben. Aufbau und Organisation palliativmedizinischer Strukturen verbleiben in der Verantwortung der einzelnen Länder. .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=643572
Lesen Sie dazu auch den Kommentar:
Mit neuem Gesetz zu altem Ziel
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... -ziel.html

Verfasst: 26.03.2011, 07:56
von Presse
Dtsch Arztebl 2011; 108(12)
Klinkhammer, Gisela
Palliativmedizin: Schmerzmittel jederzeit
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=81666

zur Petition der Palliativstiftung
http://www.palliativstiftung.de/petitio ... -2011.html

Ärzte müssen Schmerzen bei älteren Patienten ernster nehmen

Verfasst: 29.03.2011, 06:42
von Presse
Ärzte müssen Schmerzen bei älteren Patienten ernster nehmen

Chronische Schmerzen nehmen im Alter zu. Dennoch sollten ältere Menschen nicht nur mit den Nachbarn über ihre Leiden reden, sondern auch mit einem Arzt. "Wir können nicht durch die Altersheime gehen und Patienten suchen, die schreien", sagt Oliver Emrich, Leiter des DGS-Schmerzzentrums Ludwigshafen und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie im Gespräch mit pressetext. Der Mediziner kritisiert nicht nur die "stillen Leider". Auch Ärzte würden Schmerzen häufig nicht ernst nehmen. .... (mehr)
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=33481

Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Verfasst: 16.04.2011, 07:03
von Presse
Zu der heute vom Bundesrat verabschiedeten Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, die Schmerzkranke in Pflegeheimen benachteiligt, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in Berlin:

"Es ist bedauerlich, dass sich der Bundesrat, obwohl deren Gesundheitsausschuss dies gefordert hat, nicht zu einer Erweiterung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung durchringen konnte. Die heutige Lösung greift eindeutig zu kurz. Zwar ist zu begrüßen, dass damit den 23.000 Patienten in den wenigen 165 bestehenden Hospizen ein patientenunabhängiger Schmerzmittelvorrat zur Verfügung steht. Es fehlt jedoch für die direkt betroffenen 300.000 Patienten in rund 11.000 Pflegeheimen weiterhin eine gleichlautende Regelung, die eine unabhängige Bevorratung von hochwirksamen Schmerzmitteln für den Notfall ermöglicht. Es kann nicht sein, dass den Pflegebedürftigen in den Heimen, die schon heute kein Recht haben, in ein stationäres Hospiz aufgenommen zu werden, auch noch der gleichwertige Zugang zur Schmerzversorgung vorenthalten wird. Schwerstkranke brauchen sowohl in den Pflegeheimen als auch in Hospizen gleiche Verhältnisse. Es darf bei der Schmerztherapie keine Zweiklassengesellschaft geben."

Quelle: Pressemitteilung vom 15.04.2011