Letzter Wille auch ohne Gericht wirksam
Patientenverfügung Lebenserhaltende Maßnahmen können eingestellt werden
von Franz-Josef Höffmann
Oldenburg - Patientenverfügungen können in Zukunft umgesetzt werden, ohne dass Gerichte bemüht werden müssen. Das hat jetzt das Oldenburger Landgericht (Az.: 8 T 180/10 ) bekräftigt und damit erstmals auf Grundlage des am 1. 9. 2009 in Kraft getretenen Patientenverfügungs-Gesetzes entschieden.
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http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Polit ... rksam.html
LG Oldenburg vom 16. März 2010, 8 T 180/10 Weiterer Text:
Sterbehilfe: Wie mutmaßlich kann ein Wille sein?
27. April 2010, 10:20 Uhr
Fast ein Jahr lang war von den Gerichten wenig in Sachen Patientenverfügung und Einstellung lebenserhaltender Behandlungen bei einwilligungsunfähigen Patienten zu hören. Jetzt hat das Landgericht Oldenburg einen Beschluss gefasst, der zwar nicht von dem Ehrgeiz getrieben erscheint wesentliche Rechtsfragen zu klären, der aber Hinweise auf den Umgang mit Problemen des neuen Rechts der medizinischen Behandlung einwilligungsunfähiger Patienten liefert, das sehr viel mehr umfasst als nur die Regelung der Patientenverfügung.
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Patientenwille auch ohne Gericht wirksam
Moderator: WernerSchell