Fehlverhalten einer Notärztin bei der Leichenschau
Das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen hat einer Ärztin einen Verweis nebst Geldbuße in Höhe von 1500,– € erteilt, die unter anderem wiederholt die Herausgabe des Leichenschauscheins und der für eine Bestattung notwendigen Unterlagen an Angehörige verweigert hatte, bis ihr pauschal 200,– € in bar gezahlt wurden.
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http://www.rechtslupe.de/strafrecht/feh ... hau-318945
Leichenschau - Fehlerverhalten einer Notärztin
Moderator: WernerSchell