Spezialisierte ambulante Palliativversorgung - Ernüchterung
Verfasst: 01.04.2010, 07:08
Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz:
Ernüchternde Bilanz nach drei Jahren Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung / Politik darf nicht länger zuschauen, während Schwerstkranken Leistungen vorenthalten werden
Berlin. "Die Zeit, die Hände in den Schoß zu legen, ist längst vorbei. Wenn der seit nunmehr drei Jahren bestehende Rechtsanspruch Schwerstkranker und Sterbender auf medizinische, pflegerische und psychosoziale Unterstützung durch ambulante Palliative-Care-Teams nicht endgültig zur Farce werden soll, muss die Politik jetzt eingreifen", erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Obwohl seit dem 1. April 2007 Schwerstkranke einen gesetzlichen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) haben, bleiben den meisten Betroffenen die dringend benötigten Leistungen vorenthalten. "Ursprünglich war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass ab 2010 eine flächendeckende SAPV-Infrastruktur besteht, die jedes Jahr rund 80.000 Sterbende erreicht. Tatsächlich haben im vergangenen Jahr aber nicht einmal 4.000 Menschen SAPV-Leistungen bekommen", hält Brysch fest. "Der Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist für die Betroffenen unerträglich. Die Politik muss ihre abwartende Haltung endlich aufgeben."
Brysch fordert Bundesgesundheitsminister Rösler auf, jetzt ohne weitere Verzögerung zu handeln. "Krankenkassen und Leistungsanbieter schieben sich den Schwarzen Peter für die haarsträubende Unterversorgung gegenseitig zu. Während die Kassen sagen, dass es zu wenige qualifizierte Anbieter von SAPV gebe, bemängeln die Leistungsanbieter, dass die Kassen die Vertragsverhandlungen verzögern würden. Damit in dieser Konstellation die Patienten nicht länger die leidtragenden Dritten bleiben, muss Rösler aktiv werden. Wie bei der hausarztzentrierten Versorgung brauchen wir jetzt auch bei der SAPV klare Fristsetzungen für Vertragsabschlüsse. Das muss gesetzlich geregelt werden: Läuft die Frist ab, ohne dass die Verhandlungspartner zu einem Ergebnis gekommen sind, muss ein Schiedsverfahren eingeleitet werden und eine unabhängige Schiedsperson die Vertragsinhalte festlegen", fordert Brysch. Außerdem brauche es endlich bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Palliative-Care-Teams. "Bislang ist die Güte der Versorgung nicht allerorts garantiert. Schwerstkranke und Sterbende müssen aber überall ein gleich hohes SAPV-Niveau vorfinden."
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 31.01.2010
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 28 44 48 4 - 2
hartmann@patientenschutzorganisation.de http://www.patientenschutzorganisation.de
Ernüchternde Bilanz nach drei Jahren Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung / Politik darf nicht länger zuschauen, während Schwerstkranken Leistungen vorenthalten werden
Berlin. "Die Zeit, die Hände in den Schoß zu legen, ist längst vorbei. Wenn der seit nunmehr drei Jahren bestehende Rechtsanspruch Schwerstkranker und Sterbender auf medizinische, pflegerische und psychosoziale Unterstützung durch ambulante Palliative-Care-Teams nicht endgültig zur Farce werden soll, muss die Politik jetzt eingreifen", erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Obwohl seit dem 1. April 2007 Schwerstkranke einen gesetzlichen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) haben, bleiben den meisten Betroffenen die dringend benötigten Leistungen vorenthalten. "Ursprünglich war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass ab 2010 eine flächendeckende SAPV-Infrastruktur besteht, die jedes Jahr rund 80.000 Sterbende erreicht. Tatsächlich haben im vergangenen Jahr aber nicht einmal 4.000 Menschen SAPV-Leistungen bekommen", hält Brysch fest. "Der Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist für die Betroffenen unerträglich. Die Politik muss ihre abwartende Haltung endlich aufgeben."
Brysch fordert Bundesgesundheitsminister Rösler auf, jetzt ohne weitere Verzögerung zu handeln. "Krankenkassen und Leistungsanbieter schieben sich den Schwarzen Peter für die haarsträubende Unterversorgung gegenseitig zu. Während die Kassen sagen, dass es zu wenige qualifizierte Anbieter von SAPV gebe, bemängeln die Leistungsanbieter, dass die Kassen die Vertragsverhandlungen verzögern würden. Damit in dieser Konstellation die Patienten nicht länger die leidtragenden Dritten bleiben, muss Rösler aktiv werden. Wie bei der hausarztzentrierten Versorgung brauchen wir jetzt auch bei der SAPV klare Fristsetzungen für Vertragsabschlüsse. Das muss gesetzlich geregelt werden: Läuft die Frist ab, ohne dass die Verhandlungspartner zu einem Ergebnis gekommen sind, muss ein Schiedsverfahren eingeleitet werden und eine unabhängige Schiedsperson die Vertragsinhalte festlegen", fordert Brysch. Außerdem brauche es endlich bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Palliative-Care-Teams. "Bislang ist die Güte der Versorgung nicht allerorts garantiert. Schwerstkranke und Sterbende müssen aber überall ein gleich hohes SAPV-Niveau vorfinden."
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 31.01.2010
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