Hausärztliche Versorgung - Förderung in NRW

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Hausärztliche Versorgung - Förderung in NRW

Beitrag von Presse » 22.02.2010, 13:45

Gesundheitsminister Laumann:
„Wir kümmern uns weiter um eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung auf dem Land“
Hausärzte können erneut Förderung zur Niederlassung in ländlichen Gebieten beantragen - Anträge im Internet


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Hausärzte, die sich auf dem Land niederlassen wollen, können auch in diesem Jahr eine finanzielle Landesförderung von bis zu 50.000 Euro beantragen. „Wir kümmern uns weiter um die Patienten in ländlichen Gebieten und wollen ihnen eine wohnortnahe und bestmögliche hausärztliche Versorgung gewährleisten – deswegen stellen wir wie schon im letzten Jahr auch 2010 erneut 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen wir die Niederlassung und Weiterbildung von Medizinern in kleineren Städten und Gemeinden fördern“, sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute (22. Februar) in Düsseldorf.

Für die Zeit seit Beginn der Förderung im November 2009 zieht Minister Laumann eine positive Bilanz. „Das Förderprogramm zeigt Wirkung - es ist sehr erfreulich, dass wir bereits Ärzte finanziell unterstützen konnten, die zu einer Niederlassung auf dem Land bereit waren“, erklärte der Minister. Mit Hilfe der Förderung konnten sowohl Praxisnachfolger gefunden als auch neue Zulassungen ermöglicht werden. „Und weitere Anträge aus allen Regierungsbezirken liegen uns vor“, sagte Laumann.

Er betonte, dass es noch keinen wirklichen Ärztemangel in ländlichen Gebieten gebe. „Aber wir verfolgen weiter unser Ziel, die hausärztliche Versorgung auf dem Land langfristig zu sichern“, erklärte der Minister. Eine finanzielle Unterstützung von bis zu 50.000 Euro erhalten Mediziner, die sich in einer Kleinstadt oder Gemeinde niederlassen, in der die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht. Die Gründung oder Übernahme einer Zweigpraxis in solch einer Gemeinde fördert das Land mit bis zu 10.000 Euro. Bis zu 25.000 Euro erhalten Ärzte bei Niederlassung in einer Kommune, in der die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet erscheint.

Hintergrund ist das Aktionsprogramm zur Stärkung der hausärztlichen Medizin und Versorgung in Nordrhein-Westfalen, das die Landesregierung im Sommer des vergangenen Jahres beschlossen hatte. Grundsätzlich wird nur in Kommunen gefördert, in denen maximal 25.000 Einwohner leben und der Versorgungsgrad mit Ärzten unter 60 Jahren weniger als 75 Prozent beträgt. „Wir haben ganz aktuell die Liste der in Frage kommenden Städte und Gemeinden auf den neuesten Stand gesetzt, damit wir den Bedarf an hausärztlichem Nachwuchs auch dort sichern können, wo in den kommenden Jahren mit dem größten Bedarf an hausärztlichen Nachwuchs zu rechnen ist“, so Minister Laumann.

Ab sofort stehen für alle Interessenten auf der Internetseite http://www.hausarzt.nrw.de wieder die Antragsformulare, die Förderrichtlinien und die Liste der förderungsfähigen Gemeinden zur Verfügung. Anträge können zunächst bis zum 15. März 2010 gestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.02.2010

Antworten