Das Gesundheitsamt kommt nie unangemeldet

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Das Gesundheitsamt kommt nie unangemeldet

Beitrag von Presse » 14.01.2010, 17:23

Das Gesundheitsamt kommt nie unangemeldet
Ein Hygieneplan ist für Arztpraxen seit neun Jahren Pflicht. Ob Ärzte derartige Hygienestandards einhalten, prüfen Gesundheitsämter seit einigen Jahren in Stichproben. Die Prüfungen müssen für Ärzte keine Last sein, sie können auch als Chance gesehen werden, sich vor Schadenersatzansprüchen von Patienten zu schützen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nel/?sid=58 ... ng&c=1&n=2

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