Palliativmedizin - Förderung angemahnt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Palliativmedizin - Förderung angemahnt

Beitrag von Presse » 31.10.2009, 07:30

Erzbischof und Mediziner für Förderung der Palliativmedizin

Köln – Die Förderung einer sterbebegleitenden, schmerzlindernden Medizin haben der Erzbischof von Utrecht, Willem Jacobus Eijk, und der Präsident der Europäischen Gesellschaft für Palliativmedizin, Lukas Radbruch, angemahnt. Die Erlaubnis der aktiven Sterbehilfe könne zu einem Dammbruch führen, der medizinisches Töten als gängige Alternative in der letzten Lebensphase erscheinen ließe, erklärten Eijk und Radbruch am Donnerstagabend in Köln. Um dies zu verhindern, müsse die Palliativmedizin ausgebaut werden. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... edizin.htm

Lutz Barth
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"Dammbruch"?

Beitrag von Lutz Barth » 31.10.2009, 08:48

Wie nicht anders zu erwarten, wird erneut das Argument vom „Dammbruch“ bemüht, wonach das medizinische Töten als gängige Alternative in der letzten Lebensphase erscheint. Zu fragen ist, ob die Medizinethik künftig gewillt ist, einen Beitrag dazu zu leisten, dass dieser unsägliche und vor allem vermeintliche „Widerspruch“ zwischen Palliativmedizin und dem Selbstbestimmungsrecht aufgelöst wird. Es mutet mittlerweile grotesk an, wenn gebetsmühlenartig darauf hingewiesen wird, dass allein mit dem Ausbau der Palliativmedizin dem Sterbewillen einsichtsfähiger Menschen etwas entgegenzusetzen sei, ohne hierbei zu erkennen, dass es auch Patienten gibt, die das palliativmedizinische Angebot nicht anzunehmen bereit sind. Der ärztlich begleitete Suizid ist und bleibt eine Alternative zur Palliativmedizin und über diese Alternative entscheidet einzig der Patient und freilich die Ärztin oder der Arzt, die einen solchen Weg als human werten und demzufolge mit ihrem Gewissen vereinbaren können.

Der Hinweis auf das „christliche Menschenbild“ hilft hier nun wahrlich nicht weiter, denn unser Grundgesetz kennt kein allgemein verbindliches „Menschenbild“.

Lutz Barth
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Beitrag von thorstein » 31.10.2009, 14:01

Die Auflösung des angeblichen Widerspruchs zwischen Palliativversorgung und Sterbehilfe besteht ja gerade darin, eine Sterbehilfe bei -hoffentlich- schon bestehender palliativer Versorgung zu ermöglichen. Das Problem hier so zu diskutieren, als ob man sich zwischen Sterbehilfe und Palliativversorgung entscheiden müßte, trägt sicherlich nicht zur Lösung des Problems bei. Ist aber wohl auch nicht beabsichtigt. Herr Eijk und Herr Barth bewegen sich hier auf genau dem gleichen Niveau.

Lutz Barth
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Beitrag von Lutz Barth » 31.10.2009, 17:36

Ob wir auf dem gleichen Niveau diskutieren, steht doch m.E. eher nachhaltig zu bezweifeln an, zumal ich persönlich nicht die Auffassung vertrete, dass man/frau sich zwischen Palliativmedizin und Sterbehilfe gleichsam zwingend entscheiden muss, sondern kann! Dies ist der Kern des Selbstbestimmungsrechts als subjektiv ausgestaltetes Recht und das Problem löst sich in Wohlgefallen auf, wenn insoweit dem Selbstbestimmungsrecht in der Debatte die Bedeutung beigemessen werden würde, die ihm letztlich zukommt.

Entscheidend ist, dass neben der kurativen Medizin auch die Palliativmedizin stets der Einwilligung der Patienten bedarf und sofern der Patient für sich entscheidet, einen "schnellen Tod" vorzuziehen, schlägt er das therapeutische Spektrum auch der Palliativmedizin aus und wünscht sich ggf. im wahrsten Sinne des Wortes die "finale Sedierung", aufgrund derer er dann sich aus dem Leben verabschieden kann.
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