Patientenrecht für chronisch kranke mit Lymphödem??
Verfasst: 29.09.2009, 18:17
Hallo,
welche rechtlichen Möglichkeiten haben chronisch kranke Patienten mit extremen Lymphödemen? Im aktuellen Fall ist die Patientin ca. 56 Jahre alt, übergewichtig (adipositas) und leidet unter anderem massiv unter extremen Lymphödemen an den Beinen und Armen. Die AOK will die Akuteinweisung in die Spezialklinik (Eggbergklinik) in Bad Säckingen verweigern mit dem Argument, solange das Gewebe nicht geplatzt sei (also noch keine optisch sichtbare Entzündung) werde ein stationärer Aufenthalt in der Klinik nicht übernommen. Obwohl seitens der Ärzte und Fachärzte eine Akuteinweisung dringend attestiert wird.
Wichtiger Hinweis: Wegen zusätzlicher weiterer Erkrankungen am Bewegungsapparat und Depression läuft derzeit das Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente vor dem Sozialgericht. Somit kann bei der Rentenversicherung keine Reha-Maßnahme beantragt werden, sondern hier ist wohl die AOK in der Pflicht!
Frage: Gibt es Rechtsmittel, Urteile, vergleichbare Fälle, worauf sich die Patientin berufen/stützen könnte um dennoch die Zustimmung der Krankenkasse AOK zu erhalten?
M.f.G. K.Huber
welche rechtlichen Möglichkeiten haben chronisch kranke Patienten mit extremen Lymphödemen? Im aktuellen Fall ist die Patientin ca. 56 Jahre alt, übergewichtig (adipositas) und leidet unter anderem massiv unter extremen Lymphödemen an den Beinen und Armen. Die AOK will die Akuteinweisung in die Spezialklinik (Eggbergklinik) in Bad Säckingen verweigern mit dem Argument, solange das Gewebe nicht geplatzt sei (also noch keine optisch sichtbare Entzündung) werde ein stationärer Aufenthalt in der Klinik nicht übernommen. Obwohl seitens der Ärzte und Fachärzte eine Akuteinweisung dringend attestiert wird.
Wichtiger Hinweis: Wegen zusätzlicher weiterer Erkrankungen am Bewegungsapparat und Depression läuft derzeit das Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente vor dem Sozialgericht. Somit kann bei der Rentenversicherung keine Reha-Maßnahme beantragt werden, sondern hier ist wohl die AOK in der Pflicht!
Frage: Gibt es Rechtsmittel, Urteile, vergleichbare Fälle, worauf sich die Patientin berufen/stützen könnte um dennoch die Zustimmung der Krankenkasse AOK zu erhalten?
M.f.G. K.Huber