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Fixierung erfolgt nicht rechtzeitig - Verantwortlichkeiten ?

Verfasst: 25.09.2009, 07:12
von WernerSchell
Schriftwechsel in einer Mailingliste (anonymisiert):

Sachverhalt / Fragen eines Betreuers:

Eine Betreute von mir ist im Heim gestürzt. Die Folgen sind noch nicht klar, aber sie hat eindeutig Schmerzen und kommt jetzt in die Klinik.
Der Sturz konnte aber nur passieren, weil sie nicht ausreichend fixiert war. Hintergrund:
Die Frau, 80 Jahre, Psychose und Demenz ist das erste Mal im Juli gestürzt und hat sich eine Beckenringfraktur zugezogen, die zunächst gar nicht festgestellt wurde.
Da sie nicht mehr sicher laufen konnte, bzw. nur wenige Schritte am Arm der Pflegerin aber trotzdem immer selbständig aufstehen wollte, habe ich eine Fixierung im Stuhl mittels Vorstecktisch und ein Bettgitter beantragt und genehmigt bekommen.
Es hat sich dann herausgestellt, dass sie den Vorstecktisch selbständig entfernen konnte und so ist sie dann, glücklicherweise folgenlos, erneut gestürzt.
Ich habe dann Ende August 2009 eine Fixierung mittels Gurt beantragt und dem Heim mündlich meine Einverständnis zur Fixierung erteilt.
Die Anhörung war am 10. September 2009 und der Richter hat mündlich mitgeteilt, dass er die Fixierung genehmigt. Die Verfahrenspflegerin hat zugestimmt.
Das Heim hatte keine Fixierungsgurt vorätig, so dass über Rezept des behandelnden Arztes ein Gurt bestellt wurde.
Der Vertreter der Lieferfirma hat sich aber geweigert, ohne richterlichen Beschluss den Gurt zu liefern.
Der schriftliche Beschluss datiert vom 15 September 2009 ging am 21 September 2009 bei mir und im Heim ein.
Wegen der fehlenden Fixierung hat meine Betreute heute wieder den Vorstecktisch entfernen können und ist erneut gestürzt. Es ist noch nicht klar, welchen Schaden sie erlitten hat. Eindeutig sind bis jetzt nur ihre Schmerzen.
Da sie auch kaum Deutsch versteht, ist sie fast nicht ansprechbar.
Frage wäre nun, wer hier in der Verantwortung steht?
Das Heim, weil es die Betreute nicht fixiert hat oder die Firma, die sich geweigert hat, den Gurt zu liefern?
Meines Erachtens steht es nicht im Ermessen eines Lieferanten zu entscheiden, wer fixiert wird. Das geht ihn eigentlich nicht mal was an.
Sollte ich die Klärung der Krankenkasse überlassen oder sollte ich zivilrechtlich gegen jemand vorgehen?

Antwort:

Sehr geehrter Herr ....,

anhand der beschriebenen Gefahrenlage war m.E. der Vertragspartner, das Heim, in der Pflicht, auch ohne Gurt, die geeigneten Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Ob und ggf. inwieweit insoweit Pflichtversäumnisse konkret benannt werden können, kann nicht beurteilt werden. Der Lieferfirma für Gurte ist wohl eher kaum ein Vorwurf zu machen.
Ich rate dazu, die weitere Prüfung, ob hier ein Schadensersatzanspruch gegeben ist, der zuständigen Krankenkasse zu überlassen. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, sich im Interesse der HeimbewohnerInnen aus einer möglicherweise streitigen Diskussion weitgehend herauszuhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de

Sorgfaltspflichten des Heimes

Verfasst: 27.09.2009, 07:43
von Gaby Modig
Hallo,
insoweit gibt es einige weitere Informationen unter
http://wiki.btprax.de/Altenheim#Sorgfal ... des_Heimes
MfG Gaby