Aufklärungspflicht bei Außenseitermethoden

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Aufklärungspflicht bei Außenseitermethoden

Beitrag von Presse » 02.09.2009, 06:54

Größte Sorgfalt abseits der Schulmedizin

Die freie Wahl der Behandlungsmethode gehört zur Therapiefreiheit der Ärzte. Vor allem bei Privatversicherten haben Mediziner häufig freie Hand - wenn die Patienten mitmachen. Bei Außenseitermethoden ist aber eine besonders gründliche Aufklärung notwendig.

Von Frank A. Stebner

Außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ärzte bei der Auswahl von Diagnostik und Therapie nicht auf wissenschaftlich anerkannte Methoden beschränkt. Sie können grundsätzlich zwischen sämtlichen medizinischen Behandlungsmöglichkeiten, die zur Erreichung des Behandlungsziels zur Verfügung stehen, wählen. Diese freie Wahl der Behandlungsmethode gehört zur Therapiefreiheit des Arztes.
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http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=563310

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