Hausarzt das Vertrauen entziehen? Löschung von Daten ?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Thalon
Newbie
Beiträge: 5
Registriert: 26.08.2009, 15:59

Hausarzt das Vertrauen entziehen? Löschung von Daten ?

Beitrag von Thalon » 28.08.2009, 13:16

Hausarzt das Vertrauen entziehen? Löschung von Daten ?

Mich interessiert, welche Möglichkeiten bestehen, einem langjährigen Hausarzt das Vertrauen zu entziehen und eine Herausgabe der originalen Unterlagen zu erreichen.

Mir ist bekannt, dass ein Arzt Einsichtnahme durch den Patienten erlauben muss und auch innerhalb von 2 Wochen auf Kosten des Patienten Kopien der Unterlagen anfertigen muss.

Aber nachdem die Daten dem Patienten gehören, muss auch ein Recht auf Löschung durch den Patienten bestehen. Wie sieht dazu die Rechtslage aus?

Welche Aufbewahrungs-/ bzw. Verjährungsfristen gibt es hier (keine Röntgenbilder)?

Rob Hüser
phpBB God
Beiträge: 611
Registriert: 13.11.2005, 16:47

Kein Anspruch auf Löschung der Patientendaten

Beitrag von Rob Hüser » 28.08.2009, 17:50

Hallo,

der Vertrauensentzug ist dem Hausarzt gegenüber jederzeit möglich. Insoweit sehe ich keine ausdrücklichen Kündigungsregeln.
Allerdings wird damit kein Anspruch verbunden sein, dass die dokumentierten Daten zu löschen sind. Es sind zwar Daten eines früheren Patienten, der die Beziehungen abgebrochen hat. Aber das bisher Geschehene muss weiter dokumentiert in der Hand des Arztes bleiben.
Die entsprechenden Unterlagen bleiben Eigentum des Arztes und sind z.B. nach den berufsordnunglichen Vorschriften mindestens 10 Jahre aufzuheben, Unterlagen über eine Röntgenbehandlung sogar 30 Jahre (siehe Röntgenverordnung).
Zu bedenken ist auch, dass der Arzt die Dokumentation auch nicht löschen darf, weil er damit ggf. beweisrechtliche Schwierigkeiten schafft (siehe z.B. Haftungsfall).

MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

Thalon
Newbie
Beiträge: 5
Registriert: 26.08.2009, 15:59

Beitrag von Thalon » 31.08.2009, 08:42

der Vertrauensentzug ist dem Hausarzt gegenüber jederzeit möglich. Insoweit sehe ich keine ausdrücklichen Kündigungsregeln.
Wie macht man das am besten? Und sollte ich das der Krankenkasse auch melden? Sollte man die Krankenakte selber kopieren, damit man sicher sein kann, dass auch wirklich alle Unterlagen kopiert wurden?

Es geht darum, dass die Ärztin (mit ziemlicher Sicherheit) falsche Medikamente verschrieben hat, wofür sie von Pharma-Konzernen über gefälschte Anwendungsbeobachtungsstudien Schmiergeld erhalten hat.

Oder sollte ein Rechtsanwalt direkt in die Praxis gehen und sofort alles selber kopieren, damit keine Beweise vernichtet werden?

Rob Hüser
phpBB God
Beiträge: 611
Registriert: 13.11.2005, 16:47

Vorsicht mit Anschuldigungen

Beitrag von Rob Hüser » 31.08.2009, 09:42

Thalon hat geschrieben: ..... der Vertrauensentzug ist dem Hausarzt gegenüber jederzeit möglich. Insoweit sehe ich keine ausdrücklichen Kündigungsregeln. ....
Wie macht man das am besten? Und sollte ich das der Krankenkasse auch melden?
Sollte man die Krankenakte selber kopieren, damit man sicher sein kann, dass auch wirklich alle Unterlagen kopiert wurden?
Es geht darum, dass die Ärztin (mit ziemlicher Sicherheit) falsche Medikamente verschrieben hat, wofür sie von Pharma-Konzernen über gefälschte Anwendungsbeobachtungsstudien Schmiergeld erhalten hat.
Oder sollte ein Rechtsanwalt direkt in die Praxis gehen und sofort alles selber kopieren, damit keine Beweise vernichtet werden?...
Hallo,
der Vertrauensentzug kann formlos geschehen, indem man den Arzt nicht mehr in Anspruch nimmt. Man kann den Vertrauensentzug natürlich auch schriftlich mitteilen (Demonstration). Eine Mitteilung an die Krankenkasse ist nicht erforderlich. Allerdings ist man, wenn es einige Dinge zu beanstanden gilt, daran auch nicht gehindert. Aufpassen mit Behauptungen: Arzt kann Rufschädigung geltend machen, ggf.klagen.
Ein Recht, die Krankendokumenation selbst zu kopieren, sehe ich nicht. Man kann aber eine Bestätigung verlangen, dass die Unterlagen vollständig kopiert worden sind. Die Veränderung einer Dokumentation wäre strafrechtlich relevant.
Wenn es berechtigte Annahmen gibt, dass unkorrekt vorgegangen wurde, vielleicht sogar Schmiergelder kassiert wurden, kann man die Krankenkasse motivieren, eine Überprüfung, ggf. mit Hilfe des MDK, vorzunehmen. Allerdings auch insoweit bei Anschuldigungen aufpassen. Der betroffene Arzt kann sich zu Unrecht angeklagt ansehen und klagen. Daher wäre, wenn aktiv gegen den Arzt vorgegangen werden soll, die Einschaltung eines Anwalts sinnvoll. Im Zweifel ist bei bezüglich der aufgestellten Behauptungen beweispflichtig!
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

Thalon
Newbie
Beiträge: 5
Registriert: 26.08.2009, 15:59

Beitrag von Thalon » 31.08.2009, 10:58

Im Zweifel ist bei bezüglich der aufgestellten Behauptungen beweispflichtig!
das ist selbstverständlich
Daher wäre, wenn aktiv gegen den Arzt vorgegangen werden soll, die Einschaltung eines Anwalts sinnvoll.
Ich werde Kopien der ärztlichen Unterlagen machen lassen inkl. Vollständigkeitsbestätigung, die Unterlagen sichten und meinem neuen Hausarzt geben. Der kennt sich mit den Medikamenten aus und falls er meint, dass es sinnvoll wäre (oder ich den Eindruck gewinne, dass er kollegialen Protektionismus betreibt) werde ich einen Anwalt einschalten.

Arzt- und Patientenrecht ist für mich ein ziemlich komplexes Thema,
vielen Dank für die kompetenten Antworten.

Ich empfehle das Forum gerne weiter! :)

Antworten