Im Bundestag notiert:
Verweigerung eines Schwangerschaftsabbruchs
Recht/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/BOB) Ob die Bundesregierung in der Verweigerung eines Schwangerschaftsabbruchs selbst dann, wenn die medizinische Indikation gegeben ist, eine Verstoß gegen die Menschenrechte sieht, möchte die Linksfraktion wissen. Sie hat dazu eine Kleine Anfrage (16/13244)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/132/1613241.pdf
gestellt. Die Abgeordneten erkundigen sich, ob nach Auffassung der Regierung restriktive gesetzliche Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen auch der Umsetzung der Millenniumsziele entgegenstehen. Wie die Fraktion erläutert, scheinen insgesamt immer mehr Regierungen dieser Welt eine sehr restriktive Frauen- und Familienpolitik, einschließlich des totalen Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen, zu verfolgen
Quelle: Mitteilung vom 11.6.2009
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Verweigerung eines Schwangerschaftsabbruchs
Moderator: WernerSchell