Gesetz zu Patientenverfügungen - Antrag dagegen vorgelegt
Verfasst: 20.05.2009, 13:51
Antrag gegen Gesetz zu Patientenverfügungen vorgelegt
Berlin – Die Chancen auf eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen in dieser Legislaturperiode sinken. Zahlreiche Unionsabgeordnete unterstützen einen am Dienstag veröffentlichten Antrag „Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden“. Darin heißt es, eine über die geltende Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung für solche Verfügungen sei „weder notwendig, noch überzeugend möglich“.
... (mehr)
http://hpd.de/node/7058
Antrag
der Abgeordneten Hubert Hüppe, Beatrix Philipp, Dr. Norbert Lammert,
Michael Hennrich, Dr. Wolf Bauer, Renate Blank, Leo Dautzenberg, Erich
G. Fritz, Peter Hintze, Norbert Königshofen, Dr. Hermann Kues, Dr.
Michael Luther, Peter Rauen, Franz Romer, Jens Spahn, Matthäus Strebl, ...
Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Wunsch, für den möglichen Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit
bestmögliche Vorsorge für medizinische Behandlungsentscheidungen zu
treffen, ist verständlich.
Die grundsätzliche Problematik einer gesetzlichen Patientenverfügung
ist, dass nicht jede denkbare und möglicherweise erst Jahre später
eintretende Situation vorhersehbar und hinreichend konkret vorab
entscheidbar ist. Art und Schwere einer möglichen Erkrankung sowie
Begleiterkrankungen, individueller Krankheitsverlauf, therapeutische
Optionen, auch unter dem Aspekt künftigen medizinischen Fortschritts,
medizinische Prognose, Lebenserwartung, subjektive Lebensqualität und
Lebenseinstellung im jeweils eingetretenen Krankheitsstadium sind nicht
vorhersehbar.
Die mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und
parlamentarischen Raum hat gezeigt, dass eine über die gegenwärtige
Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
weder notwendig noch überzeugend möglich ist. Die Praxis zeigt, dass
vorhandene Patientenverfügungen schon heute umgesetzt werden, wenn sie
die tatsächliche Situation des Patienten wiedergeben und dieser an einer
unheilbaren Erkrankung leidet, die zum Tode führt.
Die Anhörung hat ergeben, dass es, unabhängig von der Art einer
denkbaren gesetzlichen Regelung, immer Fälle geben wird, in denen das
Instrument der Patientenverfügung nicht anwendbar oder seine
Bindungskraft strittig sein wird. Nicht zuletzt zeigen die Erfahrungen
im Ausland, dass gesetzliche Patientenverfügungen trotz ihrer
Verbindlichkeit kaum in Anspruch genommen werden.
Der gegenwärtige Zustand der Patientenverfügung mit gefestigter
Rechtsprechung hat sich bewährt. Für die Ärzteschaft schaffen die
vorliegenden Richtlinien der Bundesärztekammer zur ärztlichen
Sterbebegleitung von 2004 sowie die Empfehlungen zum Umgang mit
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis
von 2007 hinreichende Sicherheit für den Umgang mit dem vorab verfügten
Patientenwillen.
Berlin – Die Chancen auf eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen in dieser Legislaturperiode sinken. Zahlreiche Unionsabgeordnete unterstützen einen am Dienstag veröffentlichten Antrag „Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden“. Darin heißt es, eine über die geltende Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung für solche Verfügungen sei „weder notwendig, noch überzeugend möglich“.
... (mehr)
http://hpd.de/node/7058
Antrag
der Abgeordneten Hubert Hüppe, Beatrix Philipp, Dr. Norbert Lammert,
Michael Hennrich, Dr. Wolf Bauer, Renate Blank, Leo Dautzenberg, Erich
G. Fritz, Peter Hintze, Norbert Königshofen, Dr. Hermann Kues, Dr.
Michael Luther, Peter Rauen, Franz Romer, Jens Spahn, Matthäus Strebl, ...
Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Wunsch, für den möglichen Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit
bestmögliche Vorsorge für medizinische Behandlungsentscheidungen zu
treffen, ist verständlich.
Die grundsätzliche Problematik einer gesetzlichen Patientenverfügung
ist, dass nicht jede denkbare und möglicherweise erst Jahre später
eintretende Situation vorhersehbar und hinreichend konkret vorab
entscheidbar ist. Art und Schwere einer möglichen Erkrankung sowie
Begleiterkrankungen, individueller Krankheitsverlauf, therapeutische
Optionen, auch unter dem Aspekt künftigen medizinischen Fortschritts,
medizinische Prognose, Lebenserwartung, subjektive Lebensqualität und
Lebenseinstellung im jeweils eingetretenen Krankheitsstadium sind nicht
vorhersehbar.
Die mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und
parlamentarischen Raum hat gezeigt, dass eine über die gegenwärtige
Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
weder notwendig noch überzeugend möglich ist. Die Praxis zeigt, dass
vorhandene Patientenverfügungen schon heute umgesetzt werden, wenn sie
die tatsächliche Situation des Patienten wiedergeben und dieser an einer
unheilbaren Erkrankung leidet, die zum Tode führt.
Die Anhörung hat ergeben, dass es, unabhängig von der Art einer
denkbaren gesetzlichen Regelung, immer Fälle geben wird, in denen das
Instrument der Patientenverfügung nicht anwendbar oder seine
Bindungskraft strittig sein wird. Nicht zuletzt zeigen die Erfahrungen
im Ausland, dass gesetzliche Patientenverfügungen trotz ihrer
Verbindlichkeit kaum in Anspruch genommen werden.
Der gegenwärtige Zustand der Patientenverfügung mit gefestigter
Rechtsprechung hat sich bewährt. Für die Ärzteschaft schaffen die
vorliegenden Richtlinien der Bundesärztekammer zur ärztlichen
Sterbebegleitung von 2004 sowie die Empfehlungen zum Umgang mit
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis
von 2007 hinreichende Sicherheit für den Umgang mit dem vorab verfügten
Patientenwillen.