Aktive Sterbehilfe ist und bleibt verboten! Wie lange noch?
Verfasst: 05.05.2009, 07:26
Aktive Sterbehilfe ist und bleibt verboten! Wie lange noch?
Zitat:
„Um Missverständnissen vorzubeugen, will ich an dieser Stelle aber eines deutlich machen: Das Recht eines jeden Menschen, in jedem Stadium einer Erkrankung eine medizinische Behandlung ablehnen zu können, bedeutet nicht, anderen die Befugnis zu seiner Tötung zu geben - seien es Ärztinnen oder Ärzte, Angehörige oder Pflegepersonal. Im Klartext: Die aktive Sterbehilfe ist und bleibt verboten.
Ich bin sicher, dass wir durch die Stärkung der Patientenautonomie verbunden mit einer Weiterentwicklung der Palliativmedizin und des Hospizwesens dazu beitragen können, Forderungen nach einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe (nach dem Beispiel der Niederlande oder Belgiens) zurück zu drängen. Dabei verschließe ich die Augen nicht davor, dass auch bei einer bestmöglichen palliativmedizinischen Versorgung Fälle denkbar sind, in denen Schmerzen und Leiden nicht zu verhindern sind.
Ich halte die aktive Sterbehilfe aber auch in diesen extremen Grenzsituationen des Lebens nicht für einen ethisch vertretbaren Ausweg“, so Bundesjustizministerin Zypries: Aktive Sterbehilfe ist und bleibt verboten! (Berlin, 10.06.2004)
Quelle: Bundesministerium der Justiz >>> Rede von Brigitte Zypries >>> http://www.bmj.bund.de/enid/0,2f45d9706 ... es_zc.html (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 04.05.09):
Nun – ich halte die aktive Sterbehilfe gerade in diesen extremen Grenzsituationen des Lebens für einen ethisch vertretbaren Ausweg und damit für einen Akt der Humanität. Welcher Auffassung gebührt der „ethische Vorzug“?
Eine Frage, über die Sie nur alleine entscheiden können, sollen und vor allem dürfen, denn sowohl der Patient als auch der Arzt sind autonom und in ihren Entscheidungen frei von einem vermeintlich notwendigen gesellschaftlichen Konsens in dieser Frage. Der Konsens besteht vielmehr „nur“ in der Akzeptanz verschiedener ethischer Lösungen und damit individueller Grundhaltungen.
Lutz Barth
Zitat:
„Um Missverständnissen vorzubeugen, will ich an dieser Stelle aber eines deutlich machen: Das Recht eines jeden Menschen, in jedem Stadium einer Erkrankung eine medizinische Behandlung ablehnen zu können, bedeutet nicht, anderen die Befugnis zu seiner Tötung zu geben - seien es Ärztinnen oder Ärzte, Angehörige oder Pflegepersonal. Im Klartext: Die aktive Sterbehilfe ist und bleibt verboten.
Ich bin sicher, dass wir durch die Stärkung der Patientenautonomie verbunden mit einer Weiterentwicklung der Palliativmedizin und des Hospizwesens dazu beitragen können, Forderungen nach einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe (nach dem Beispiel der Niederlande oder Belgiens) zurück zu drängen. Dabei verschließe ich die Augen nicht davor, dass auch bei einer bestmöglichen palliativmedizinischen Versorgung Fälle denkbar sind, in denen Schmerzen und Leiden nicht zu verhindern sind.
Ich halte die aktive Sterbehilfe aber auch in diesen extremen Grenzsituationen des Lebens nicht für einen ethisch vertretbaren Ausweg“, so Bundesjustizministerin Zypries: Aktive Sterbehilfe ist und bleibt verboten! (Berlin, 10.06.2004)
Quelle: Bundesministerium der Justiz >>> Rede von Brigitte Zypries >>> http://www.bmj.bund.de/enid/0,2f45d9706 ... es_zc.html (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 04.05.09):
Nun – ich halte die aktive Sterbehilfe gerade in diesen extremen Grenzsituationen des Lebens für einen ethisch vertretbaren Ausweg und damit für einen Akt der Humanität. Welcher Auffassung gebührt der „ethische Vorzug“?
Eine Frage, über die Sie nur alleine entscheiden können, sollen und vor allem dürfen, denn sowohl der Patient als auch der Arzt sind autonom und in ihren Entscheidungen frei von einem vermeintlich notwendigen gesellschaftlichen Konsens in dieser Frage. Der Konsens besteht vielmehr „nur“ in der Akzeptanz verschiedener ethischer Lösungen und damit individueller Grundhaltungen.
Lutz Barth